Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 718

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 718 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 718); 718 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 b) Personen- und Familienrecht Artikel 21 Geschäftsfähigkeit Die Gesdiäftsfähigkeit einer Person bestimmt sich nach dem Recht des Vertragspartners, dem sie angehört. Artikel 22 Form der Eheschließung (1) Die Form der Eheschließung bestimmt sich nach dem Recht des Vertragspartners, auf dessen Gebiet die Ehe geschlossen wird. (2) Die Form der Eheschließung, die vor einem dazu ermächtigten diplomatischen oder konsularischen Vertreter vorgenommen wird, bestimmt sich nach dem Recht des Entsendestaates des diplomatischen oder konsularischen Vertreters. Artikel 23 Persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten (1) Die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten bestimmen sich nach dem Recht des Staates, dem sie angehören. (2) Gehört ein Ehegatte dem einen, der andere dem anderen Vertragspartner an, so bestimmen sich ihre persönlichen' und vermögensrechtlichen Beziehungen nach dem Redit desjenigen Vertragspartners,. auf dessen Gebiet sie ihren Wohnsitz haben. (3) Wohnt im Falle des Abs. 2 einer der Ehegatten auf dem Gebiet des einen Vertragspartners und der andere auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners, so bestimmen sidi ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen nach dem Recht desjenigen Vertragspartners, auf dessen Gebiet sie ihren letzten gemeinschaftlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatten. Artikel 24 Ehescheidung (1) Für die Ehescheidung gilt das Recht und sind grundsätzlich die Gerichte desjenigen Vertragspartners zuständig, dessen Angehörige die Ehegatten zur Zeit der Erhebung der Scheidungsklage waren. Wohnen die Ehegatten auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners, so sind auch dessen Gerichte zuständig. (2) Gehört zur Zeit der Erhebung der Scheidungsklage ein Ehegatte dem einen, der andere dem anderen Vertragspartner an und wohnt einer von ihnen auf dem Gebiet des einen und der andere auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners, so sind für die Ehescheidung die Gerichte beider Vertragspartner zuständig. Die Gerichte wenden bei der Entscheidung das Recht ihres Staates an. Artikel 25 Nichtigkeit der Ehe (1) Die Nichtigkeit oder das Nichtbestehen einer Ehe zwischen Angehörigen der Vertragspartner kann nur dann ausgesprochen oder festgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nach dem Recht beider Vertragspartner vorliegen. (2) Für die Zuständigkeit gelten die Vorsdiriften des Artikels 24 entsprechend. 6) JIiihho h ceiweimo npano JieH 21 Aeecnoco5HocT JfeecnocoÖHOCTTa Ha jnnjeTo ce onpeejin ot npa-eoto Ha joroBapHiijaTa CTpaHa, hmmto rpaTKAamm e to. 1 TjieH 22 hopMa 3a CKjnoHBaHe Ha 6paK 1. IopMaTa 3a cxjnonBaHe Ha 6paK ce onpeejin c'trjiacHo npaBOTo Ha HoroBapjmjaTa CTpaHa, Ha hhhto TepMTOpHH Ce CKJIIOHBa ÖpaK-BT. 2. XopMaTa 3a CKJiioHBaHe Ha 6paK, koüto ce ra-BtpinBa ot ynTJiHOMomeH 3a Ta3H Herr amuioMaTH-aecKH hjih KOHcyjiCKH npecTaBHTeji, ce onpeejin CTbrjiacHo npaBOTo Ha CTpaHaTa, H3npaTHjia flwnjioMa-THHecKMH hjih KOHcyjiCKMH npeACTaBrrreji. ■'IjieH 23 JIlIHHH II HMymeCTBeHO-npaBHH OTHOmCKHH MeiKjjy cTnpy3H 1. JIwHHHTe n MMymecTBeHo-npaBHH OTHomeHwa meTKny CTnpy3H ce ypeatnaT CTrjiacHo npaBOTo Ha atp-HsaBaTa, Ha kohto Te ca rpaxcAanif. 2. Ako eaHHHHT ot CTnpy3HTe e rpasKAaHWH Ha enaTa, a APyruHT rpajKAaHHH na APyraTa ßoro-Bapnma CTpana, to TexHirre jihhhh h HMymecTBeHO-npaBHH OTHomeHHH ce ypextßaT c'trjiacHo npaBOTo Ha OHa3H .HoroBapHiqa CTpaHa, Ha hhhto TepHTopna e thx-HOTO MeCTOXiHTejICTBO. f 3. Ako b cjiynan Ha aji. 2 camhhht ot crbnpy3nre KHBee Ha TepiiTopwHTa Ha eAHaTa ßoroBapnma CTpaHa, a APyrwHT Ha TepnTopwHTa na APyraTa /faroBapama CTpaHa, TexHHTe jihhhm m HMymecTBeHo-npaBHH ot-HomeHMa ce onpeeaaT etoßpasHO npaBOTo Ha Jforo-BapatuaTa CTpaHa, Ha hhhto TepiiTopua Te ca MMajiw nocjieHOTO ch o6mo MecToaaiTejiCTBo hjih MecTonpe-ÖHBaBaHe. Haeh 24 Pa3B0fl 1. TIo OTHOiiieHne Ha pa3BOAa BavKH npaBOTO n no Haaajio ca KOMneTeHTHH c'bmmiuaTa Ha 0Haa #oroBa-pama CTpaHa, hmjito rpaxAaHH ca 6hjih CTbnpy3irre no BpeMe Ha npeAHBHBaHe MCKa 3a pa3B0A. Ako cbnpysMTe xHBeaT Ha TepnTopnaTa Ha APyraTa HoroBapaua CTpaHa, KOMneTeHTHH ca u HeiiHHTe c'bAHJiwma. 2. Ako no BpeMe Ha npeaBHBaHeTO Ha HCKa 3a pa3B0A eMHMHT ot CTjnpy3HTe e rpaxraHim Ha eAHaTa, Apy-maT Ha ÄpyraTa ßoroBapnma CTpana w ano eMHHHT ot thx 2KHBee Ha TepwTopHHTa Ha eAHaTa, a ApyrnnT na TepMTopi-iHTa Ha APyraTa .HoroBapnma CTpaHa, 3a pa3BOAa ca KOMneTeHTHH cbnjinmaTa Ha AßeTe ßoro-BapaiuM CTpaHH. Ilpn nocTaHOBHBaHe Ha pemeHwe ctAJinmaTa npnjiaraT npaBOTo Ha CBOHTa A'BpntaBa. HjieH 25 HeAeiicTBMTejiHocT ua Gpaxa 1. HeeiicTBHTejiHocTTa mjim HecTmecTByBaHeTo Ha cahh öpaK MejKfly rpaacaHH Ha AßeTe ßoroBapHEAW CTpaHH Monte Aa ce oohbm hjih ycTaHOBH caMO ToraBa, KoraTo ca HaJinue npeAnocTaBKH 3a TOBa, cbrjiacHO Ha ABeTe TloroBapamw cTpaHH. 2. 3a KOMneTeHTHOCTTa BaxcaT crbOTBeTHo npeAnnca-HHHTa Ha hji. 24.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen. Dabei müssen solche bewährten Methoden der grenznahen Tiefensicherung, wie sie im Kreis Oranienburg erfolgreich praktiziert werden, ausgewertet und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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