Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 714

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 714 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 714); 714 Gesetzblatt Teil I Nr. 62 Ausgabetag: 15. Oktober 1958 gilt für juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Vertragspartners gegründet worden sind. (2) Sie haben freien und ungehinderten Zutritt zu den Organen des anderen Vertragspartners, die in zivil-, familien- und strafrechtlichen Angelegenheiten tätig werden; sie können dort auftreten und unter den gleichen Bedingungen wie die, Angehörigen des anderen Vertragspartners Anträge ein bringen. Artikel 2 Umfang der Rechtshilfe Die Vertragspartner gewähren einander Rechtshilfe durch Vornahme einzelner Prozeßhandlungen, insbesondere durch Beschaffung und Zusendung von Akten und Schriftstücken, durch Durchsuchung und Beschlagnahme, durch Zusendung und Herausgabe von Gegenständen, durch Beweisaufnahme in der Form von Vernehmungen der Zeugen, der Sachverständigen, der Parteien, der Beschuldigten und anderen Beteiligten, durch Einnahme eines gerichtlichen Augenscheins sowie durch die Erledigung von Zustellungsersuchen. Artikel 3 Gewährung von Rechtshilfe (1) Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate beider Vertragspartner gewähren einander Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen. (2) Die in Absatz 1 genannten Organe gewähren Rechtshilfe auch anderen Organen, die in zivil- und familienrechtlichen Angelegenheiten tätig sind. Artikel 4 Art des Verkehrs (1) Bei der Gewährung von Rechtshilfe verkehren die in Artikel 3 Abs. 1 genannten Organe der Vertragspartner untereinander direkt, soweit nachstehend in einzelnen Fällen nichts anderes bestimmt ist. (2) Andere Organe, die in zivil- und familienrechtlichen Angelegenheiten tätig sind, richten ihre Ersuchen an die in Artikel 3 Abs. 1 genannten Organe, soweit nachstehend in einzelnen Fällen nichts anderes bestimmt ist. Artikel 5 Form der Rechtshilfeersuchen (1) Das Rechtshilfeersuchen muß folgende Angaben enthalten: a) die Bezeichnung des ersuchenden Organs; b) die Bezeichnung des ersuchten Organs; c) die Bezeichnung der Sache, in der die Rechtshilfe begehrt wird; d) Vor- und Familiennamen der Parteien, Beschuldigten oder Verurteilten, ihre Staatsangehörigkeit, ihren Beruf und ihren Wohnsitz, gegebenenfalls ihren Aufenthaltsort; e) die Namen und Anschriften der Rechtsvertreter; f) die erforderlichen Angaben über den Gegenstand des Ersuchens, in Strafsachen die Beschreibung der strafbaren Handlung. (2) Die Vertragspartner werden für alle Rechtshilfeersuchen zweisprachige Formulare benutzen, deren Text sie einander mitteilen werden. HHTe rpa3K£aHH. CtmoTo Baasn h 3a lopHunnecKHTe Jnma, kohto ca ynpeeHH cnopea npaBHHTe pa3nope6w Ha crbOTBeraaTa ßoroBopnma CTpaHa. 2. Te MM3T CBoÖoEeH h 6e3npennTCTBeH eoct'mt no opraHHTe na spyraTa ZforoBapnma CTpaHa, b hhhto KOMrreTeHTHocT cnaTiaT rpaTKjiancKHTe, ceMennH n na-KasaTejiHM ne?ia; Te MoraT aa ce HBHBaT h #a npert-HBHBaT MCKaHHH npn cTmnTe ycjiOBMH, xaKTO h rpa?K-aaHHTe Ha EPyraTa ßoroBapnuja CTpaHa. Hjien 2 06mch Ha npaBHaTa noMom .ZforoBapHimiTe CTpami ch 0Ka3BaT B3ai*MHO npaBHa noMom *ipe3 M3B'tpiHBaHe na OTejiHH npopecyajiHM fleftctbhh, KaTo ctCTasHHe h H3npamaHe na aKTOBe h KHHJKa, npeT'bpcBaHHH h H33eMBaHMH, H3npamaHe h npeaBane Ha BemecTBeHH 0Ka3aTejicTBa, cbÖHpaHe Ha 0Ka3aTejiCTBa kbto pa3nwT Ha CBMeTejiH, Benin JIHpa, CTpaHM, OÖBMHHeMH H flpyrM VHaCTHHlJH, H3BTpm-BaHe Ha orjieziM, xaKTO h BpTHBaHe Ha CTaoSmeHMH, npn30BKM h ßpyrn. HjieH 3 OKa3BaHe Ha npaBHa noMom 1. CtnjinmaTa, rrpoKypaTypMTe h BpKaBHUTe ho-TapnaTH Ha JiBeTe ZforoBapairm crpann ch OKa3BaT B3anMHa npaBHa noivrom no rpajKaHCKw, ceMeüHH h HaKa3aTe:iHn ßejia. 2. noMeHaTHTe b aji. 1 opraHH 0Ka3BaT npaBHa noMom h Ha flpyrn oprann, kohto ce 3aHHMaBaT c rpaamaH-CKO-npaBHH h ceMeÜHO-npaBHH BTnpocn. Hjien 4 Pen na cnomeiiHHTa 1. npn OKa3BaHCTO Ha npaßna noMom noMeHaTHTe b hji. 3, aji. 1 opraHH Ha .ZforoBapHuiHTe CTpaHM ce cho-uiaBaT noMejKy cm HenocpeßCTBeHO, eokojikoto b Ha-CTOHinHH oroBop 3a OTßejiHH cjiynan He e npeBHfleHo apyro. 2. ßpyrHTe opraHH, kohto ce 3aHHMaBaT c rpajKancKO-npaBHH m ceMeHHO-npaBHH Bnpocn, OTnpaBHT cbomtc mojiöh 0 noconeHMTe b hji. 3, aji. 1 opraHH, eokojikoto b HacToamwH floroBop 3a 0T#ejiHH cjiynan He e npeß-BHAeHO apyro. HjieH 5 Xopivia Ha nopTHKaTa 1. IIopTsHKaTa 3a npaBHa noMom TpaÖBa fla C'bA’bpjKa: a) o6o3HaneHHe Ha MOJieiuHH opran; 6) o6o3HaneHHe Ha 3aMOJieHHa opraH; b) oöo3HaHeHMe Ha aejiOTO, no KoeTO ce ncKa npaBHaTa noMom; r) MMenaTa Ha CTpaHMTe, oÖBHHneMHTe hjih ocTe-HHTe, THXHOTO rpaJKaHCTBO, npoeJjeCHH H MeCTO-HHTejicTBo hjih MecTonpeÖHBaBaHe; n) MMeHaTa h apecHTe Ha noBepeHMipiTe; e) HeoöxoHMHTe aaHHH Btpxy npeMeTa Ha moji-6aTa, a no HaKa3aTejiHM aejia onncaHHe Ha HaKa3yeM0T0 aeHHne. 2. oroBapnmMTe crpaHM me H3noji3yBaT 3a bchhkh nopiaHKH 3a npaBHa noMom ($opMyjiHpn Ha 3a e3HKa, HHHTO TeKCT WO CH CTjOÖIIIHT B3BHMHO.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 714 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 714) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 714 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 714)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von in ät beizutragen. Das erfolgt durch den gezielten von Siche rungst chn Schaffuno von kriminalistischst? und Methoden solchen Umständen oder Situationen, die Feindhandlungen verhindern odfer;.

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