Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 699

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 699 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 699); Gesetzblatt Teil I Nr. 61 Ausgabetag: 8. Oktober 1958 699 im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Handel und Versorgung folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Organe der staatlichen Verwaltung, die staatlichen Einrichtungen und die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft sowie die volkseigenen Geld- und Kreditinstitute können Büromaschinen (außer Klein- und Reiseschreibmaschinen) im volkseigenen Handel einkaufen. (2) Der Einkauf kann unbeschränkt stattfinden, wenn in den Plänen der genannten Einrichtungen hierfür Mittel vorgesehen sind. (3) Der Einkauf kann auch stattflnden, wenn durch Einsparungen an Verwaltungskosten hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. (4) Die Beschaffung neuer Maschinen soll insbesondere dann stattfinden, wenn diese a) zum Ersatz vorhandener, jedoch nicht mehr instandsetzungsfähiger Maschinen dienen bzw. die Kosten für die laufende Instandhaltung und Generalreparatur in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen stehen; b) zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit und zur Senkung von Verwaltungskosten beitragen. (5) Die an Stelle der neu eingekauften Maschinen nicht mehr genutzten Maschinen aus den bisherigen Beständen sind an den VEB Büromaschinen-Reparaturwerk Berlin und seine Außenstellen abzugeben. Das Verfahren der Abgabe der ungenutzten Maschinen an den genannten Betrieb und deren weitere Verwendung werden in einer besonderen Anordnung geregelt. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. September 1958 Der Minister der Finanzen / Rumpf Anordnung über die Aufstellung operativer Quartalspläne des Haushalts sowie die Anforderung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Vom 20. September 1958 Auf Grund des § 2 der Siebenten Durchführungsbestimmung vom 28. August 1958 zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik Zweite Änderung der Kassenordnung für die Deutsche Demokratische Republik (GBl. I S. 663) wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Notenbank folgendes angeordnet: Aufstellung operativer Quartalspläne sowie die Anforderung und Bereitstellung der Haushaltsmittel für den Haushalt der Republik § 1 (1) Die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung stellen für ihren Einzelplan für jedes Quartal einen operativen Quartalsplan des Haushalts auf. Dieser Quartalsplan enthält füi/die genannten Organe die Aufgaben der Durchführung und Erfüllung ihres Einzelplanes und ist die Grundlage für die Anforderung der Haushaltsmittel. (2) Der operative Quartalsplan des Haushalts ist nach Kapiteln unter Verwendung des Vordruckes gemäß Anlage 1 aufzustellen. Bei den Kapiteln für die Haushaltsbeziehungen zur volkseigenen Wirtschaft sind die Einnahmen und Ausgaben nach dem Plan der Positionen zu gliedern. Bei den Kapiteln für die brutto geplanten Verwaltungen, Einrichtungen und Maßnahmen ist auf der Ausgabenseite der Lohnfonds als besondere Planposition festzulegen. (3) Der operative Quartalsplan muß von der Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes und der anderen materiellen Kennziffern sowie der bisherigen Erfüllung des Haushaltsplanes ausgehen und die Erfüllung des Jahresplanes unter Beachtung der in der Zwischenzeit eingetretenen operativen Planänderungen sichern. (4) Die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung bestimmen, ob sie a) in ihren Quartalsplänen des Haushalts die Kapitel der volkseigenen Wirtschaft aufnehmen, deren Einnahmen die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, einziehen bzw. für die diese die erforderlichen Ausgaben leisten, b) für ihre nachgeordneten Haushaltsorganisationen die Aufstellung operativer Quartalspläne des Haushalts verbindlich anordnen oder ob sie ihre Pläne auf Grund eigener Einschätzungen aufstellen. (5) Die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft stellen Quartalsfinanzpläne nach der Anordnung Nr. 12 vom 27. Mai 1958 über die Aufstellung betrieblicher Quartalsfinanzpläne* auf und reichen sie an die in dieser Anordnung genannten Organe ein. (6) Die Quartalsfinanzpläne der Betriebe, die ihre Haushaltsabführungen an die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, leisten bzw. Haushaltszuführungen von diesen erhalten, sind durch den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zu überprüfen. Die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, haben Änderungen zu veranlassen, d. h. zusätzliche Haushaltsabführungen zu beauflagen bzw. Kürzungen der Haushaltszuführungen vorzunehmen, soweit dies erforderlich ist. (7) Die Quartalsfinanzpläne der Betriebe, die ihre Haushaltsabführungen nicht an die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, sondern an ihr übergeordnetes zentrales Organ der staatlichen Verwaltung leisten bzw, ihre Haushaltszuführungen nicht von den Räten der Kreise, Abteilung Finanzen, sondern von ihrem übergeordneten zentralen Organ der staatlichen Verwaltung erhalten, sind durch das übergeordnete zentrale Organ der staatlichen Verwaltung zu überprüfen und gemäß Abs, 6 zu ändern, soweit dies erforderlich ist. § 2 (1) Die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung fordern bis zum 16. des letzten Monats vor Beginn eines Quartals beim Ministerium der Finanzen die von ihnen Die Anordnung wurde allen betreffenden Organen durch das Ministerium der Finanzen zugestellt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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