Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 698

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 698 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 698); 698 Gesetzblatt Teil I Nr. 61 Ausgabetag: 8. Oktober 1958 (2) Durch den Tausch mit nutznießenden Rechtsträgern von Volkseigentum oder halbstaatlichen Betrieben darf das Volkseigentum in seinem Wert nicht gemindert werden. Wertunterschiede sind durch Zahlungen auszugleichen und über den Fonds zur Erhaltung der Grundmittel zu buchen. (3) Liegt bei einem Tausch mit nutznießenden Rechtsträgern von Volkseigentum oder halbstaatlichen Betrieben der Bruttowert eines der zu tauschenden beweglichen Grundmittel über 10 000 DM oder beträgt der Wertunterschied der Tauschobjekte zueinander mehr als 25 °/o, ist die Zustimmung des dem volkseigenen Betrieb übergeordneten Organs erforderlich. (4) Bei der Wertberechnung der zu tauschenden beweglichen Grundmittel ist vom Zeitwert auszugehen, der unter Berücksichtigung des zur Zeit geltenden Anschaffungspreises für ein gleiches oder gleichartiges bewegliches Grundmittel und der Wertminderung zu ermitteln ist. Dabei darf der ursprüngliche Anschaffungspreis nicht überschritten werden. (5) Bei Streitigkeiten über den Wert der Tauschobjekte ist der Wert vom Staatlichen Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, gegen Erstattung der hierbei entstehenden Kosten, festzulegen. § 6 (1) Das Angebot hat nach der Anordnung vom 24. Januar 1957 über die Ein- und Verkaufs- sowie Vermittlungsbedingungen des Staatlichen Vermittlungskontors für Maschinen- und Materialreserven (GBl. I S. 104) zu erfolgen. (2) Kommt eine Abgabe, Umsetzung oder ein Tausch nicht in Betracht, kann das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven die beweglichen Grundmittel an nutznießende Rechtsträger von Volkseigentum verkaufen. (3) Ein Verkauf durch das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven kann auch an halbstaatliche Betriebe erfolgen, wenn die staatliche Beteiligung zum Erwerb beweglicher Grundmittel bestimmt ist. Ausbuchung beweglicher Grundmittel § 7 (1) Die Restwerte und der Verschleiß der bei Abgabe, Umsetzung, Tausch oder Angebot ausscheidenden beweglichen Grundmittel sind unter Anwendung der Einzelabschreibungssätze (Neunzehnte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe Sonderheft Nr. 7 der „Deutschen Finanzwirtschaft“) statistisch zu ermitteln. (2) Erlöse bzw. Verluste aus einer Verschrottung oder Demontage volkseigener beweglicher Grundmittel sind über Ergebnis (Klasse 7) zu buchen. Ergibt sich, daß bewegliche Grundmittel voll abgeschrieben sind, ist der Bruttowert gegen das Verschleißkonto auszubuchen. § 8 (1) Wird bei Abgabe oder Angebot von beweglichen Grundmitteln der statistisch ermittelte Restwert durch den Erlös nicht gedeckt, ist der verbleibende Restwert oder, wenn das Grundmittel wTegen Verschrottung ausscheidet und ein Restwert statistisch ermittelt wird, dieser Restwert an die Deutsche* Investitionsbank bzw. an die Deutsche Bauernbank abzuführen. Die Ausbuchung hat zu Lasten des Ergebnisses des Betriebes (Klasse 7) zu erfolgen. (2) Die nach Abs. 1 gewinnmindernde Ausbuchung kann bei der Planabrechnung zur Bildung des Betriebsprämienfonds berücksichtigt werden, wenn der Betrieb nachweist, daß ihn kein Verschulden trifft. § 9 Bei Umsetzung oder Tausch von beweglichen Grundmitteln sind dem übernehmenden Rechtsträger die Bruttowerte, Verschleißhöhe und Restwerte mitzuteilen. Die Ausbuchung bei dem übergebenden Rechtsträger erfolgt zu den statistisch festgelegten Werten, nachdem der übernehmende Rechtsträger die Einbuchung bestätigt hat. § 10 (1) Solange bei den MTS Abschreibungen auf Grundmittel nicht vorgenommen werden, sind die Bruttowerte abgegebener, umgesetzter, getauschter, angebotener oder verschrotteter beweglicher Grundmittel zu Lasten des Grundmittelfonds auszubuchen. (2) Erlöse für abgegebene oder angebotene Grundmittel sind von den MTS an die Deutsche Bauernbank abzuführen. (3) Abgabe, Umsetzung, Tausch oder Angebot von beweglichen Grundmitteln mit einem Bruttowert über 2000 DM sind nur mit schriftlicher Genehmigung des der MTS übergeordneten Organs zulässig. § 11 Ausbuchung volkseigener Grundstücke (1) Bei der Ausbuchung volkseigener Grundstücke sind vom übergebenden Rechtsträger § 7 Abs. 1 und § 9 entsprechend anzuwenden. Nicht amortisierte Restwerte von Gebäuden sind zu Lasten des Grundmittelfonds auszubuchen. (2) Die Bestimmungen der Anordnung vom 21. August 1956 über das Verfahren bei Veränderungen in der Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken (GBl. I S. 702) werden hiervon nicht berührt. § 12 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. September 1958 Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung Nr. 2* über die Einschränkung der Beschaffung von beweglichen Anlagegegenständen durch die Organe der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen und Betriebe der volkseigenen Wirtschaft. Vom 10. September 1958 Zur Änderung der Anordnung vom 30. November 1957 über die Einschränkung der Beschaffung von beweglichen Anlagegegenständen durch die Organe der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen und Betriebe der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 624) wird Anordnung (Nr. 1) (GBl. I 1957 S. 624);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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