Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 684

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 684 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 684); 684 Gesetzblatt Teil I Nr. 60 Ausgabetag: 27. September 1958 IX. Schlußbestimmungen § 51 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister des Innern. § 52 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am 24. September 1958 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 4. August 1954 über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Oktober 1954 (GBl. S. 667) außer Kraft. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem vierundzwanzigsten September neunzehnhundertachtundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den fünfundzwanzigsten September neunzehnhundertachtundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik In Vertretung: Dr. Dieckmann Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Gesetz über die Auflösung des Stadtkreises Schneeberg, Bezirk Karl-Marx-Stadt. Vom 24. September 1958 § 1 (1) Der Stadtkreis Schneeberg wird mit Wirkung vom 23. November 1958 aufgelöst. (2) Aus dem bisherigen Stadtkreis Schneeberg werden die Stadt Schneeberg und die Gemeinden Schlema und Lindenau gebildet und in den Landkreis Aue eingegliedert. § 2 (1) Auf der Grundlage des Gesetzes vom 3. April 1957 über die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 221) sind Neuwahlen zu den Volksvertretungen der Stadt j Schneeberg und der Gemeinden Schlema und Lindenau sowie Nachwahlen zum Kreistag Aue durchzuführen. Mit der Neuwahl ist die Stadtverordnetenversammlung des Stadtkreises Schneeberg aufgelöst. (2) Die genaue Zahl der für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schneeberg und für die Gemeindevertretungen der Gemeinden Schlema und Lindenau zu wählenden Abgeordneten ist von der Stadtverordnetenversammlung des bisherigen Stadtkreises Schneeberg gemäß § 7 des Gesetzes vom 3. April 1957 festzulegen. (3) Für den Kreistag Aue kann auf Grund der Nachwahl zum Kreistag in der Stadt Schneeberg und in den Gemeinden Schlema und Lindenau die Höchstzahl der gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. April 1957 um höchstens 25 überschritten werden. Die genaue Zahl der nachzuwählenden Abgeordneten ist vom Kreistag Aue festzulegen. (4) Die Festsetzung des Wahltermins erfolgt durch den Ministerrat. § 3 Dieses Gesetz tritt am 24. September 1958 in Kraft. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem fünfundzwanzigsten September neunzehnhundertachtundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den fünfundzwanzigsten September neunzehnhundertachtundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik In Vertretung: Dr. Dieckmann Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Beschluß über die Wahlen zu den Bezirkstagen und im Bereich des ehemaligen Stadtkreises Schneeberg. Vom 24. September 1958 Bezirk Karl-Marx-Stadt (GBl. I S. 684) auf den 16. November 1958 festgesetzt. 1. Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. April 1957 über die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 221) werden die Wahlen für die Bezirkstage auf den 16. November 1958 festgesetzt. 2. Die Wahlen für die Stadtverordnetenversammlung Schneeberg und für die Gemeindevertretungen Schlema und Lindenau, Kreis Aue, sowie die Nachwahlen für den Kreistag Aue werden auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 24. September 1958 über die Auflösung des Stadtkreises Schneeberg, 3. Für die Organisierung und Durchführung der Wahlen auf der Grundlage des Gesetzes vom 3. April 1957 ist der Minister des Innern als Wahlleiter der Republik verantwortlich. Berlin, den 24. September 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister des Innern Grotewohl I. V.: Jendretzky Stellvertreter des Ministers und Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte Herausgeber: Büro des Präsidiums de* Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Benin C 2. Klosterstraße 47 Redaktion Berlin C 2. Klosterstraüe 47. Telefon 22 ü? 36 22/36 21 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Ag 134'58/L)DR Verlag (4) VEB Deutscher Zentralvertag. Berlin O 1? Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Pos Bezugspreis: Viertehäbrlich Teil 1 8. DM Teil U 2.10 DM Einzeiabsabe Dis zum umfang von 18 Selten 0.25 DM. Dis zum Umfang von 32 Selten 0.40 DM. über 32 Selten 0 50 DM ie Exemplar Bestellungen beim Buchhandel, beim Buchhaus Leipzig. Leipzig CI. Postfach 91. Telefon: 2 54 81, iowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages. Berlin C 2. Roßstraße 6 Druck? (140) Neues Deutschland, Berlin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit einen gewissen Zeitraum kleine Disziplinwidrigkeiten der Verhafteten, sehen diese danach in der ordnungsgemäßen Dienstdurchführung in der Regel Schikanen der Mitarbeiter, protestieren dagegen reagieren mit demonstrativprovokativen Aktivitäten.

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