Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 682

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 682 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 682); 682 Gesetzblatt Teil I Nr. 60 Ausgabetag: 27. September 1958 ------------------1-------------------------------- stellt und vom Wahlausschuß der Republik bestätigt. In der gleichen Weise erfolgt auch die Entscheidung über die Aufnahme eines neuen Kandidaten in den Wahlvorschlag. 34 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (1) Der Wahlkreisausschuß teilt seine Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages seines Wahlkreises gemäß § 32 Abs. 1 innerhalb von 3 Tagen und die Entscheidung gemäß § 32 Abs. 2 am folgenden Tage dem Wahlausschuß der Republik mit. (2) Der Wahlausschuß der Republik bestätigt spätestens am 31. Oktober 1958 die Wahlvorschläge. (3) Die Wahl Vorschläge werden vom Wahlleiter der Republik am folgenden Tage nach der Beschlußfassung über ihre Bestätigung, getrennt nach Wahlkreisen, öffentlich bekanntgemacht. § 35 Vorstellung der Kandidaten (1) Die von der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Kandidatur vorgesehenen Bürger sind verpflichtet, sich in ihrem Wahlkreis in Wählerversammlungen den Wählern vorzustellen, Auskunft über ihre bisherige gesellschaftliche Tätigkeit, ihre künftige Mitarbeit in der Volkskammer und die Erfüllung der ihnen als Mitglied der Volkskammer obliegenden Pflichten zu geben. Die Wähler sind berechtigt, die Absetzung von Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen. (2) Im Falle der Absetzung von Kandidaten von den Wahl Vorschlägen nach deren Zulassung oder Bestätigung ist nach § 33 zu verfahren. VI. Wahlhandlung § 36 Öffentlichkeit und Dauer der Wahlhandlung Die Wahlhandlung ist öffentlich. Die Wahlen dauern in der Regel von 7 bis 20 Uhr. Ein früherer Beginn oder eine Verlängerung der Wahlhandlung bis spätestens 22 Uhr kann durch den Kreiswahlausschuß und Stadtwahlausschuß des Stadtkreises festgelegt werden. § 37 Leitung der Wahlhandlung (1) Der Wahlvorstand leitet die Wahlhandlung. (2) Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher seinen Vertreter, die Beisitzer und den Schriftführer durch Handschlag verpflichtet. (3) Ist der Wahlvorstand bei Beginn der Wahlhandlung nicht beschlußfähig, so ernennt der Wahlvorsteher die zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Mitglieder aus erschienenen Wählern. (4) Der Wahlvorsteher und der Schriftführer dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig entfernen. Verläßt einer von ihnen vorübergehend den Wahlraum, so ist sein Stellvertreter mit der Vertretung zu beauftragen. 38 Verlauf der Wahlhandlung (1) Vor Beginn der Wahlhandlung hat sich der Wahlvorsteher im Beisein von Wählern davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist. Die Wahlurne wird geschlossen und versiegelt; sie darf bis zum Abschluß der Wahlhandlung nicht geöffnet werden. (2) Der Wahlvorstand stellt die Wahlberechtigung des Wählers fest. Der Wahlberechtigte nennt dem Wahlvorstand seinen Namen sowie seine Wohnung und weist sich durch den Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik oder eine entsprechende andere amtliche Urkunde zur Person aus. Das gilt auch für Inhaber von Wahlscheinen. Nach Feststellung seiner Wahlberechtigung erhält der Wähler den Stimmzettel. (3) Inhaber von Wahlscheinen erhalten den Stimmzettel gegen Übergabe des Wahlscheines an den Wahlvorstand. Entstehen Zweifel über die Echtheit oder den rechtmäßigen Besitz des Wahlscheines, so hat der Wahlvorstand über die Zulassung oder Abweisung des Wählers Beschluß zu fassen. Der Vorgang ist in die Wahlniederschrift aufzunehmen. (4) Zur Stimmabgabe dürfen nur die amtlich hergestellten, im Wahllokal ausgegebenen Stimmzettel benutzt werden. Die Stimmzettel sind für jeden Wahlkreis gesondert herzustellen. Sie müssen alle vom Wahlausschuß der Republik bestätigten Kandidaten und Nachfolgekandidaten enthalten. (5) Der Wähler hat das Recht, auf dem Stimmzettel Änderungen vorzunehmen. (6) Der Wähler nimmt die Wahl selbst vor, indem er den Stimmzettel in die Wahlurne einsteckt. (7) Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen behindert sind, dürfen sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. (8) Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe jedes Wählers in der Wählerliste und sammelt die Wahlscheine. g 3g Ordnung im Wahllokal (1) Jeder Wähler hat Zutritt zu den Räumen des Wahllokals. (2) Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wahllokal verweisen, der die Ordnung der Wahlhandlung stört. (3) Nach Abschluß der Wahlzeit dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahllokal befinden. Hierauf erklärt der Wahlvorsteher die Stimmabgabe für abgeschlossen. VII. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses § 40 Auszählung der Stimmen (1) Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich und wird vom Wahlvorstand durchgeführt. (2) Nach Schluß der Wahl werden die Stimmzettel aus der Wahlurne genommen und gezählt. Zugleich werden die Zahl der Abstimmungsvermerke in der Wählerliste und die Zahl der im Wahllokal abgegebenen Wahlscheine festgestellt. Ergibt sich dabei eine Verschiedenheit, so ist diese in der Wahlniederschrift anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern. (3) Nach Zählung der insgesamt abgegebenen Stimmzettel werden die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen und der von den gültigen auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmen ermittelt. Entstehen Zweifel über die Gültigkeit eines Stimmzettels, so entscheidet der Wahlvorstand. (4) Der Schriftführer verzeichnet in der Zählliste die ungültigen Stimmen und die auf die Wahl Vorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und zählt sie zusammen. Ein Beisitzer des Wahl Vorstandes führt eine Gegenliste. (5) Das so ermittelte vorläufige Wahlergebnis des Wahlbezirkes ist unverzüglich dem Vorsitzenden des Stadt-, Stadtbezirks- bzw. Gemeindewahlausschusses zu übermitteln. (6) Die gültigen Stimmzettel sind in einem verschlossenen Umschlag dem Vorsitzenden des Stadt-, Stadtbezirks- bzw. Gemeindewahlausschusses zu übergeben. Die vom Wahlvorstand für ungültig erklärten Stimmzettel sind fortlaufend zu numerieren und der Wahlniederschrift beizufügen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 682 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 682) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 682 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 682)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und wirkungsvoll zu bekämpfen. Unter den komplizierten Lagebedingungen gewinnt der Prozeß der Beweisführung bei der Untersuchung und Bekämpf mag von schweren Angriffen gegen die Staatsgrenze und Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Erzwingung von beantragten stän digen Ausreisen bearbeitet, womit diese Straftäterkategorie einen Gesamtanteil von der eingeleiteten ErmittTiingsver-fahren umfaßt.

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