Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 634

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 634 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 634); 634 Gesetzblatt Teil I Nr. 54 Ausgabetag: 26. August 1958 (3) Es Sind' jährlich 240 Unterrichtstage zu planen. Dabei sind geringe Abweichungen von der zentralen Ferienregelung zulässig. (4) Der Direktor der Zentralberufsschule hat über den Rat des Kreises, Abteilung Volksbildung, dem Rat des Bezirkes, Abteilung Volksbildung, die nicht voll ausgenutzte Kapazität der Zentralberufsschule zu melden. Solche Kapazitäten, für die der Rat des Bezirkes, Abteilung Volksbildung, eine Auslastung nicht gewährleisten kann, sind an das Ministerium für Volksbildung zu melden. § 12 Facharbeiterprüfungen Das Verfahren der Prüfung wird durch die Prüfungsordnung für Ausbildungsberufe geregelt. § 13 Anteilige Kosten für Lehrbetrieb und Lehrling (1) Die für die An- und Abreise der Lehrlinge zu uhd Von den Lehrgängen an Zentralberufsschulen entstehenden Fahrgeldaufwendungen sind entsprechend den im Lehrvertrag übernommenen Verpflichtungen von den Lehrlingen und Lehrbetrieben zu tragen. (2) Für die Unterkunft und Verpflegung in den Internaten der Zentralberufsschulen entrichten die Lehrlinge von ihrem Lehrlingsentgelt einen Betrag, der in der jährlich herausgegebenen Ordnung der Planung des Staatshaushaltes, Ausgabe Berufsausbildung, festgelegt ist. § 14 Übergangsbestimmungen Die von den sogenannten Berufsschulen für Splitterberufe bisher wahrgenommenen Rechte uhd Pflichten gehen soweit diese Einrichtungen in ihrer Schulform als Zentralberufsschulen weiterbestehen bleiben auf diese über. § 15 \ Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 15. August 1958 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 19. August 1952 über die Beschulung der Lehrlinge aus Splitterberufen (GBl. S. 765) außer Kraft. Berlin, den 30. Juli 1958 Der Minister für Volksbildung I. V.: Lorenz Staatssekretär Anordnung über die Aufhebung und Änderung von gesetzlichen Bestimmungen der Leichtindustrie. Vom 31. Juli 1958 In Durchführung des Beschlusses vom 13. Februar 1958 über die Organisation und Leitung der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Leichtindustrie (GBl. I S. 163) wird folgendes angeordnet: § 1 Folgende gesetzliche Bestimmungen werden aufgehoben: a) Anordnung vom 15. Dezember 1951 über die Einführung einheitlicher Größen bei der Herstellung von Zigaretten papier in Blättchen (GBl. S. 1200); b) Anordnung Vom 20. August 1952 Zur Holzeinsparung in der Möbelindustrie (GBl. S. 821); c) Anordnung vom 20. November 1952 über Materialverbrauchsnormen bei der Herstellung von Kisten, Harassen und sonstigen Verpackungsmitteln äü$ Holz (GBl. S. 1226); d) Anordnung vom 12. September 1955 über die Ver-kaufsördnung für den Industriezweig Schuhe der Hauptverwaltung Leder/Schuhe/Rauchwaren des Ministeriums für Leichtindustrie (GBl, I S. 661); e) Anordnung vom 12. September 1955 über die Verkaufsordnung für die Industriezweige der Hauptverwaltung Textil des Ministeriums für Leichtindustrie (GBl. I S. 664); f) Anordnung vom 12. Juni 1953 über die termingerechte Auslieferung von Musterkupons, Musterstücken und Gegenmustern der Textilindustrie (ZB1. S. 284); g) Anordnung vom 12. November 1955 über die Annahme- und Lieferbedingungen für chemische Reinigung und Färberei (GBl. II S. 398); h) Anordnung vom 10. August 1955 über das Statut des Künstlerischen Beirates bei der Hauptverwaltung Holz und Kulturwaren des Ministeriums für Leichtindustrie (GBl. II S. 293). § 2 (1) Die Anordnung Nr. 2 vom 3. Oktober 1956 über die Änderung der Unterstellungsverhältnisse der Institute im Bereich des Ministeriums für Leichtindustrie (GBl. II S. 353) wird aufgehoben. (2) Die Neuzuordnung der Institute ergibt sich aus der Anlage 5 zum Beschluß vom 13. Februär 1958 über die Organisation und Leitung der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Leichtindustrie (GBl. I S. 163). Das Institut für graphische Technik ist auf Beschluß der Staatlichen Plankommission der VVB Polygraphische Industrie zugeordnet. (3) Die in Gründungsanordnungen und Statuten der Institute enthaltenen Bestimmungen über das Unterstellungsverhältnis, die Ernennung und Abberufung der Leiter der Institute und ihrer Stellvertreter, die Zusammensetzung, Berufung und Leitung der Kuratorien sowie die Bestätigung der Struktur sind entsprechend den sich aus Abs. 2 ergebenden Unterstellungsverhältnissen anzuwenden. § 3 Der § 3 Abs. 1 der Anordnung vom 10. Dezember 1953 über die Errichtung des VEB Faserplattenwerk Ribnitz (ZB1. S. 591) erhält folgende Fassung: „Der Betrieb ist der VVB Furniere und Platten unterstellt.“ § 4 (1) Das Statut der VEB Zentrale Projektierungsbüros im Bereich des Ministeriums für Leichtindustrie (Anlage zur Anordnung vom 27. Februar 1956 über das Statut der VEB Zentrale Projektierungsbüros im Bereich des Ministeriums für Leichtindustrie [GBl. II S. 57]) wird wie folgt geändert: a) Das Statut erhält folgende Bezeichnung: „Statut der VEB Zentrale Projektierungsbüros der Leichtindustrie.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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