Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 631

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 631 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 631); Gesetzblatt Teil I Nf. 54 Ausgabetag: 26. August 1958 631 3. in volkseigener Verwaltung; 4. Eigentum von Arbeiter-Wohnungsbaugenossen', schäften (AWG); 5. Eigentum von LPG bzw. anderen Produktionsgenossenschaften (GPG, HPG, FFG) sowie Konsumgenossenschaften; 6. Eigentum sonstiger Genossenschaften; 7. Eigentum von Parteien bzw. Massenorganisationen; 8. Privateigentum mit volkseigenem Anteil (jedoch nicht in volkseigener Verwaltung); 9. Privateigentum; 10. Eigentum von privaten Körperschaften bzW. konfessionellen Verbänden; 11. sonstige Treuhandverwaltung (nicht volkseigene Verwaltung). II. Baujahr des Gebäudes. III. Ausstattung des Gebäudes (Wasseranschluß an ein öffentliches Netz, eigene Wasserversorgung [elektrische oder sonstige Pumpe u. ä.], Gasanschluß und Anschluß ah ein öffentliches Kanalisationsnetz). Die Eigentümer, die Verwalter oder Pächter von Wohngebäuden, die nicht in den Gebäuden wohnen, deren Eigentümer, Verwalter oder Pächter sie sind, und die Wohnungsverwaltungen haben diese Angaben bis zum 15. Januar 1959 dem Hausbuchführenden oder dem Hausvertrauensmann bzw. wenn dieser nicht anwesend ist, anderen, im jeweiligen Gebäude wohnenden Personen zu übergeben. § 10 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. August 1958 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Rauch Anordnung Nr. 3* über die Durchführung der Aufgaben in den J ugendwerkhöf en. Vom 4. Juli 1958 Zur Änderung der Anordnung vom 11. Dezember 1956 (GBl. I S. 1336) und der Anordnung Nr. 2 vom 3. April 1958 (GBl. I S. 352) über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen wird im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung, der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Alle Jugendlichen in Jugendwerkhöfen und Durchgangsheimen, die gemäß g 10 Abs. 1 der Anordnung vom 11. Dezember 1956 über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen vergütet werden, erhalten einen Lohnzuschlag von 15 DM monatlich. Dieser Zuschlag unterliegt nicht der Lohnsteuer. § 2 In den Jugendwerkhöfen ist ab 1. Januar 1959 ein Prämienfonds in Höhe von lVs % der jährlich geplanten Bruttosumme des Lohnfonds für Jugendliche zu bilden. Anordnung Nr. 2 (GBL I S. 352) § 3 Der § 12. der Anofdnung vom 11. Dezember 1958 wird durch folgenden Abs. 5 ergänzt: „(5) Für Jugendliche in den Durah gangsheimen, die auf Grund produktiver Arbeit Bezahlung erhalten, sind die Absätze 1 und 3 anzuwenden.“ § 4 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1958 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: der § 12 Abs. 2 der Anordnung vom 11. Dezember 1956 über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen (GBl. I S. 1336) und der § 3 der Anordnung Nr. 2 vom 3. April 1958 über die Durchführung der Aufgaben in den Jugendwerkhöfen (GBl. I S. 352). Berlin, den 4. Juli 1958 Der Minister für Volksbildung F. Lange Anordnung über die Prüfung und Verwendung von Packmitteln und -materialien. Vom 19. Juli 1958 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 16. Februar 1950 über das Material- und Warenprüfungswesen (GBl. S. 136) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz zur weiteren Verbesserung der Organisation der Verpackungswirtschaft folgendes angeordnet: § 1 (1) Das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung (DAMW) überprüft den rationellen, sparsamen und zweckentsprechenden Einsatz von Packmaterialien und Packmitteln. (2) Das DAMW führt die Überprüfung gemeinsam mit dem Amt für Standardisierung und mit wissenschaftlichen und technischen Instituten, insbesondere mit dem Institut für Verpackungsmittel in Dresden, durch. § 2 Alle Betriebe, die Packmittel und Packmaterialien hersteilen oder verbrauchen, sind verpflichtet, Proben und dazu notwendige Erläuterungen entsprechend den Aufrufen zur Probevorlagepflicht dem DAMW einzureichen. § 3 (1) Das DAMW erteilt Genehmigungen für den Einsatz von Packmaterialien und Packmitteln entsprechend den eingereichten Proben für bestimmte Verwendungszwecke durch ein Prüfzeichen. (2) Das DAMW ist berechtigt, die Genehmigung zum Einsatz von Packmaterialien und Packmitteln zu versagen. Es kann ferner Bedingungen für den Einsatz von Packmaterial und Packmitteln in bezug auf Menge und Qualität festlegen. (3) Nach Abs. 1 genehmigte Packmittel müssen außen sichtbar den Aufdruck des Prüfzeichens haben. (4) Nach Ablauf der vom DAMW zu bestimmenden Überprüfungsfristen dürfen nicht mit dem Prüfzeichen versehene Packmittel nicht mehr verwendet werden. § 4 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 oder § 3 Abs. 3 zuwiderhandelt oder Pack-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die Beschwerde, Benachrichtigung von Angehörigen, rsorgemaßnahmen mit dem Unte rsuchung so gan zu klären hat. Wendet sich der Verhaftete dennoch mit solchen Fragen an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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