Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 619

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 619 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 619); Gesetzblatt Teil I Nr. 53 Ausgabetag: 18. August 1958 619 ihre Auswahl und Ausbildung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zu sichern; Maßnahmen zuf klassenmäßigen Verstärkung und einer qualifizierten Besetzung der leitenden Funktionen der örtlichen Räte durchzuführen; eine Kaderreserve zu bilden und die Räte der Bezirke bei der Leitung der Verwaltungsschulen zu unterstützen und die prinzipielle Einheitlichkeit der Lehrtätigkeit an diesen Schulen zu gewährleisten; g) für die Unterstützung der Arbeit der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden durch die Räte der Bezirke und Kreise zu sorgen und zu gewährleisten, daß sie die Politik der Partei der Arbeiterklasse, der Volkskammer und der Regierung verwirklichen. 3. Der Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte löst seine Aufgaben u. a. mit Hilfe von Beauftragten sowie durch die Organisierung von Komplex-Brigaden unter Einbeziehung anderer zentraler Organe der staatlichen Verwaltung. 4. Der Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte ist berechtigt, a) Vorlagen in den Ministerrat einzubringen; b) im Rahmen seiner Aufgaben für die Örtlichen Räte verbindliche Anordnungen und Richtlinien zu erlassen; c) den Vorsitzenden der örtlichen Räte Weisungen zu erteilen zur Orientierung der örtlichen Räte auf die Hauptaufgaben und um die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Arbeit der örtlichen Organe der staatlichen Verwaltung zu gewährleisten; d) von den örtlichen Räten und von den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung Auskünfte einzuholen sowie Materialien und Unterlagen anzufordern, soweit sie die Arbeit der örtlichen Räte betreffen. 5. Grundsätzliche Materialien sowie Vorlagen für den Ministerrat, die durch zentrale Organe der staatlichen Verwaltung ausgearbeitet werden und den Aufbau und die Struktur der örtlichen Räte sowie prinzipielle Fragen ihrer Arbeit betreffen, sind entsprechend der Arbeitsordnung des Ministerrates mit dem Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte rechtzeitig vor ihrer Weiterleitung abzustimmen. 6. Dem Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte sind auf Antrag qualifizierte Kader durch die Leiter der zentralen und örtlichen Organe der staatlichen Verwaltung zur Durchführung von Komplex-und Zweiguntersuchungen für die Dauer des Einsatzes zur Verfügung zu stellen. 7. Die Beauftragten des Staatssekretärs für die Anleitung der örtlichen Räte sind berechtigt, an den Sitzungen der örtlichen Räte beratend teilzunehmen. III. 1. Die Staatliche Plankommission und die zentralen Organfe der staatlichen Verwaltung haben die örtlichen Räte an Ort und Stelle bei der politischen Leitung des Aufbaues des Sozialismus insbesondere durch langfristige Brigadeeinsätze zu unterstützen. Sie kontrollieren und gewährleisten die Durchführung der Gesetze, Verordnungen und anderen verbindlichen Bestimmungen. Schlußfolgerungen und Hinweise für die Leitungstätigkeit der örtlichen Räte, die sich aus der operativen Tätigkeit ergeben, sind dem Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte zur Verfügung zu stellen. 2. Die Mitglieder des Ministerrates unterstützen die örtlichen Organe der Staatsmacht durch die Vorbereitung und Entscheidung grundsätzlicher Fragen, die dringend einer zentralen Regelung bedürfen, und beachten dabei die Vorschläge und Erfahrungen der Werktätigen und der örtlichen Organe der Staatsmacht. Diese Entscheidungen sind dem Ministerrat zur Beschlußfassung vorzulegen oder in Durchführungsbestimmungen und Anordnungen zu regeln. 3. Einladungen zu Beratungen, Erfahrungsaustauschen usw. mit den Leitern von Fachorganen der örtlichen Räte sind an den Vorsitzenden bzw. an das zuständige Mitglied des Rates zu richten. 4. Die von dem Minister für Land- und Forstwirtschaft und dem Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse den Vorsitzenden der Räte der Bezirke erteilten Weisungen sind dem Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte zur Kenntnis zu geben. IV. 1. Dieser Beschluß tritt am 1. August 1958 in Kraft. 2. Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Der Beschluß vom 24. Januar 1957 über die Ordnung zur Leitung der örtlichen Räte durch den Ministerrat (GBl. I S. 123), b) der Beschluß vom 3. Februar 1955 über die Anleitung und Kontrolle der Fachabteilungen bei den Räten der Bezirke und Kreise durch die Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich (GBl. II S. 66). Berlin, den 31. Juli 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Staatssekretär für die Der Ministerpräsident Anleitung der örtlichen Räte Grotewohl Jendretzky Beschluß über die Auflösung von zentralen Organen der staatlichen Verwaltung. Vom 31. Juli 1958 In Durchführung des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117) wird folgendes beschlossen: 1. Folgende zentralen Organe der staatlichen Verwaltung werden mit Wirkung vom 31. Juli 1958 aufgelöst: Das Ministerium für Berg- und Hüttenwesen, das Ministerium für Chemische Industrie,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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