Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 609

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 609 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 609); 609 * Gesetzblatt Teil I Nr. 52 Ausgabetag: 6. August 1958 Einrichtungen zu „Generalmusikdirektoren" ernannt werden: a) Theater: Deutsche Staatsoper Berlin Staatstheater Dresden Städtische Theater Leipzig Deutsches Nationaltheater Weimar Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin Volkstheater Rostock Städtische Bühnen Magdeburg Theater des Friedens Halle Landestheater Dessau Städtische Bühnen Erfurt Bühnen der Stadt Gera Städtische Theater Karl-Marx-Stadt Landesbühnen Sachsen. b) Orchester: Gewandhausorchester Leipzig Dresdner Philharmonie Sinfonieorchester des Staatlichen Rundfunkkomitees Berlin und Leipzig Staatliches Sinfonieorchester Gotha, Halle, Schwerin Sinfonieorchester Jena. Die Ernennung zum Generalmusikdirektor erfolgt durch den Minister für Kultur auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes im Einvernehmen mit dem örtlichen Rat, dem die Einrichtung untersteht. Zu § 3 Abs. 2 der Verordnung: § 4 Musikdirektoren (1) Unter den in § 3 Abs. 2 genannten Voraussetzungen können die Musikalischen Oberleiter nachstehender künstlerischer Einrichtungen zu „Musikdirektoren“ ernannt werden: a) Theater: Theater der Stadt Plauen Landestheater Altenburg Stadttheatei Cottbus Theater der Altmark Stendal Theater der Werftstadt Wismar Theater der Werftstadt Stralsund Bühnen der Stadt Zwickau Meininger Theater Kleist-Theater Frankfurt (Oder) Theater der Stadt Brandenburg Gerhart-Hauptmann-Theater Görlitz Hans-Otto-Theater Potsdam Landestheater Eisenach Theater der Stadt Greiz Theater der Universitätsstadt Greifswald Friedrich-Wolf-Theater Neustrelitz Volkstheater Halberstadt Theater der Stadt Zeitz Bühnen der Stadt Nordhausen Stadttheater Zittau Elbe-Elster-Theater Wittenberg Städtische Bühnen Quedlinburg Carl-Maria-von-Weber-Theater Bernburg Operettentheater Dresden Operettentheater Leipzig. b) Orchester: Rostock Neubrandenburg Cottbus Riesa Aue Auerbach Saalfeld Lohorchester Sondershausen Mühlhausen Bad Salzungen Dessau Mittelelbe Schönebeck Frankfurt (Oder) Wernigerode Salzwedel Hildburghausen Senftenberg. (2) Die Ernennungen nach Abs. 1 erfolgen durch den Minister für Kultur auf Vorschlag des örtlichen Rates, dem die Einrichtung untersteht, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes. Zu § 3 Abs. 3 der Verordnung: § 5 Kammermusiker, Kammervirtuosen und Kammersänger (1) Hervorragenden und in ihrer künstlerischen Arbeit führenden Künstlern kann der Titel „Kammersängerin“ oder „Kammersänger“ „Kammervirtuose“ „Kammermusiker“ verliehen werden. (2) Die Verleihung des Titels „Kammersängerin“ oder „Kammersänger“ kann erfolgen, wenn das Mitglied in hervorragender Position mindestens fünf Jahre an einem der nachstehend genannten Theater ununterbrochen tätig ist: Deutsche Staatsoper Berlin Staatstheater Dresden Städtische Theater Leipzig Deutsches NationaJtheater Weimar Theater des Friedens Halle (in der Mitwirkung bei den „Händel-Festspielen“). (3) Die Verleihung des Titels „Kammermusiker“ kann erfolgen, wenn das Mitglied a) mindestens fünf Jahre als Konzertmeister oder 1. Stimmführer oder b) mindestens acht Jahre als stellvertretender Stimmführer oder c) mindestens zehn Jahre in jeder beliebigen Position einem der nachstehenden Orchester ununterbrochen angehört: Deutsche Staatsoper Berlin Staatstheater Dresden Gewanöhausorchester Leipzig Deutsches Nationaltheater Weimar Dresdner Philharmonie Sinfonieorchester des Staatlichen Rundfunkkomitees Berlin und Leipzig. (4) Die Verleihung des Titels „Kammervirtuose“ kann erfolgen, wenn das Mitglied a) mindestens zehn Jahre als Konzertmeister oder 1. Stimmführer oder b) mindestens fünfzehn Jahre als stellvertretender Stimmführer oder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

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