Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 598

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 598 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 598); 598 Gesetzblatt Teil I Nr. 51 Ausgabetag: 25. Juli 1958 methodik und der Warenbewegung anzuleiten und den Erfahrungsaustausch zwischen diesen Kontoren zu fördern. Das Staatliche Holz-Kontor kann im Aufträge der Staatlichen Plankommission festlegen, in welchen Fällen einzelne Holzkontore den Absatz bestimmter Materialien über ihren Bezirksbereich hinaus vorzunehmen haben. (6) Dem Staatlichen Holz-Kontor werden mit Wirkung vom 1. Juli 1958 die Außenstelle Holzhalbwaren und das Zentrale Furnierlager des Versorgungskontors Schnittholz und Holzhalbwaren Leipzig unterstellt. (7) Der Vereinigung volkseigener Betriebe (B) Spielwaren, Sonneberg, und der Vereinigung volkseigener Betriebe (B) Musikinstrumente und Kulturwaren, Plauen, werden übertragen a) die Aufstellung von Sortimentsbilanzen über das Aufkommen und die Verteilung der Plangruppen Spielwaren, Musikinstrumente und Kulturwaren nach Weisung der Staatlichen Plankommission, Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel, b) die Zusammenarbeit und Beratung mit den Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke zwecks Koordinierung dieser Warengruppen und Durchsetzung der Bilanzen in den bezirklichen Plänen, c) die Lenkung und Verteilung wichtiger Rohstoffe und Halbfabrikate nach Weisung der Staatlichen Plankommission, Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel. (8) Das Staatliche Holz-Kontor koordiniert die nach Abs. 7 aufgestellten Sortimentsbilanzen. § 8 (1) Bei dem Staatlichen Holz-Kontor ist ein Beirat zu bilden, der sich aus Vertretern des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, der zuständigen Abteilungen der Staatlichen Plankommission, des Wirtschaftsrates bei dem Rat des Bezirkes Erfurt, der wichtigsten Liefer- und Verbraucherbetriebe und der zuständigen Industriegewerkschaft zusammensetzt. Der Beirat soll nicht mehr als 15 Mitglieder umfassen. (2) Der Beirat hat die Aufgabe, den Direktor in grundsätzlichen Fragen der Tätigkeit des Staatlichen Holz-Kontors zu beraten. (3) Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Direktors durch den Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission berufen. Den forstwirtschaftlichen Vertreter bestimmt der Minister für Land- und Forstwirtschaft. Den gewerkschaftlichen Vertreter benennt der Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz. (4) Der Direktor hat den Beirat mindestens einmal ln jedem Kalendervierteljahr einzuberufen. § 9 Das Staatliche Holz-Kontor sowie die den Räten der Bezirke unterstellten Holzkontore sind berechtigt, für ihre Tätigkeit Vermittlungsgebühren oder Handelsspannen auf Grund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Preisverordnung Nr. 232 vom 1 März 1952 Verordnung über die Provisionen der Deutschen Handelszentralen für die Mitwirkung beim Abschluß und bei der Abwicklung von Verträgen (GBl. S. 197) und der Ersten Durchfüh- rungsbestimmung dazu vom 3. März 1952 (GBl. S. 197), zu berechnen. § 10 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den- 24. Mai 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Leuschner Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Aufgaben der Zentralstelle für Jugendhilfe. Vom 21. Juni 1958 Die Sorge unseres Staates um die Sicherung der Rechte der Minderjährigen erfordert, daß die Jugendhilfe auch in solchen Fällen wirksam wird, in denen diese Rechte im Ausland wahrgenommen und gesichert werden müssen. Es wird daher folgendes angeordnet: § 1 Die Räte der Bezirke und Kreise, Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe, nehmen entsprechend den bestehenden internationalen Vereinbarungen die Interessen Minderjähriger, die die Staatsangehörigkeit der Deutschen Demokratischen Republik besitzen, im Ausland sowie die ausländischer Minderjähriger in der Deutschen Demokratischen Republik wahr, § 2 (1) Die bisherige „Zentralstelle für Amts- und Rechtshilfeverkehr für Minderjährige mit dem Ausland und für Heimeinweisungen“ erhält die Bezeichnung „Zentralstelle für Jugendhilfe“. (2) Die „Zentralstelle für Jugendhilfe“ hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist dem Ministerium für Volksbildung unmittelbar unterstellt und erhält von ihm ihre Weisungen. § 3 Die „Zentralstelle für Jugendhilfe“ hat bei der Wahrnehmung der Interessen Minderjähriger gemäß § 1 als unterstützendes, vermittelndes und verbindendes Organ zu wirken. § 4 Im Amts- und Rechtshilfeverkehr für Minderjährige mit dem Ausland hat die „Zentralstelle für Jugendhilfe“ folgende Aufgaben: 1. Beratung und Unterstützung der Räte der Kreise, Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe, a) bei Ersuchen um freiwillige Anerkennung der Vaterschafts- und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Unterhaltspflichtigen im Ausland oder für ausländische Minderjährige gegenüber Unterhaltspflichtigen in der Deutschen Demokratischen Republik; b) bei Vaterschaftsfeststellungs- und Unterhaltsklagen, wie in den Fällen nach Buchst, a; c) bei der Einleitung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen in den Fällen nach Buchstaben a und b. 2. Vorbereitung und Genehmigung von Unterhaltsüberweisungen für Minderjährige zwischen der Deutschen Demokratischen Republik oder dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin und dem Ausland sowie Erteilung der Überweisungsaufträge*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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