Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 598

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 598 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 598); 598 Gesetzblatt Teil I Nr. 51 Ausgabetag: 25. Juli 1958 methodik und der Warenbewegung anzuleiten und den Erfahrungsaustausch zwischen diesen Kontoren zu fördern. Das Staatliche Holz-Kontor kann im Aufträge der Staatlichen Plankommission festlegen, in welchen Fällen einzelne Holzkontore den Absatz bestimmter Materialien über ihren Bezirksbereich hinaus vorzunehmen haben. (6) Dem Staatlichen Holz-Kontor werden mit Wirkung vom 1. Juli 1958 die Außenstelle Holzhalbwaren und das Zentrale Furnierlager des Versorgungskontors Schnittholz und Holzhalbwaren Leipzig unterstellt. (7) Der Vereinigung volkseigener Betriebe (B) Spielwaren, Sonneberg, und der Vereinigung volkseigener Betriebe (B) Musikinstrumente und Kulturwaren, Plauen, werden übertragen a) die Aufstellung von Sortimentsbilanzen über das Aufkommen und die Verteilung der Plangruppen Spielwaren, Musikinstrumente und Kulturwaren nach Weisung der Staatlichen Plankommission, Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel, b) die Zusammenarbeit und Beratung mit den Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke zwecks Koordinierung dieser Warengruppen und Durchsetzung der Bilanzen in den bezirklichen Plänen, c) die Lenkung und Verteilung wichtiger Rohstoffe und Halbfabrikate nach Weisung der Staatlichen Plankommission, Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel. (8) Das Staatliche Holz-Kontor koordiniert die nach Abs. 7 aufgestellten Sortimentsbilanzen. § 8 (1) Bei dem Staatlichen Holz-Kontor ist ein Beirat zu bilden, der sich aus Vertretern des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft, der zuständigen Abteilungen der Staatlichen Plankommission, des Wirtschaftsrates bei dem Rat des Bezirkes Erfurt, der wichtigsten Liefer- und Verbraucherbetriebe und der zuständigen Industriegewerkschaft zusammensetzt. Der Beirat soll nicht mehr als 15 Mitglieder umfassen. (2) Der Beirat hat die Aufgabe, den Direktor in grundsätzlichen Fragen der Tätigkeit des Staatlichen Holz-Kontors zu beraten. (3) Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Direktors durch den Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission berufen. Den forstwirtschaftlichen Vertreter bestimmt der Minister für Land- und Forstwirtschaft. Den gewerkschaftlichen Vertreter benennt der Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz. (4) Der Direktor hat den Beirat mindestens einmal ln jedem Kalendervierteljahr einzuberufen. § 9 Das Staatliche Holz-Kontor sowie die den Räten der Bezirke unterstellten Holzkontore sind berechtigt, für ihre Tätigkeit Vermittlungsgebühren oder Handelsspannen auf Grund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Preisverordnung Nr. 232 vom 1 März 1952 Verordnung über die Provisionen der Deutschen Handelszentralen für die Mitwirkung beim Abschluß und bei der Abwicklung von Verträgen (GBl. S. 197) und der Ersten Durchfüh- rungsbestimmung dazu vom 3. März 1952 (GBl. S. 197), zu berechnen. § 10 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den- 24. Mai 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Leuschner Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Aufgaben der Zentralstelle für Jugendhilfe. Vom 21. Juni 1958 Die Sorge unseres Staates um die Sicherung der Rechte der Minderjährigen erfordert, daß die Jugendhilfe auch in solchen Fällen wirksam wird, in denen diese Rechte im Ausland wahrgenommen und gesichert werden müssen. Es wird daher folgendes angeordnet: § 1 Die Räte der Bezirke und Kreise, Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe, nehmen entsprechend den bestehenden internationalen Vereinbarungen die Interessen Minderjähriger, die die Staatsangehörigkeit der Deutschen Demokratischen Republik besitzen, im Ausland sowie die ausländischer Minderjähriger in der Deutschen Demokratischen Republik wahr, § 2 (1) Die bisherige „Zentralstelle für Amts- und Rechtshilfeverkehr für Minderjährige mit dem Ausland und für Heimeinweisungen“ erhält die Bezeichnung „Zentralstelle für Jugendhilfe“. (2) Die „Zentralstelle für Jugendhilfe“ hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist dem Ministerium für Volksbildung unmittelbar unterstellt und erhält von ihm ihre Weisungen. § 3 Die „Zentralstelle für Jugendhilfe“ hat bei der Wahrnehmung der Interessen Minderjähriger gemäß § 1 als unterstützendes, vermittelndes und verbindendes Organ zu wirken. § 4 Im Amts- und Rechtshilfeverkehr für Minderjährige mit dem Ausland hat die „Zentralstelle für Jugendhilfe“ folgende Aufgaben: 1. Beratung und Unterstützung der Räte der Kreise, Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe, a) bei Ersuchen um freiwillige Anerkennung der Vaterschafts- und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Unterhaltspflichtigen im Ausland oder für ausländische Minderjährige gegenüber Unterhaltspflichtigen in der Deutschen Demokratischen Republik; b) bei Vaterschaftsfeststellungs- und Unterhaltsklagen, wie in den Fällen nach Buchst, a; c) bei der Einleitung und Durchführung von Zwangsmaßnahmen in den Fällen nach Buchstaben a und b. 2. Vorbereitung und Genehmigung von Unterhaltsüberweisungen für Minderjährige zwischen der Deutschen Demokratischen Republik oder dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin und dem Ausland sowie Erteilung der Überweisungsaufträge*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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