Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 583

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 583 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 583); Gesetzblatt Teil I Nr. 51 Ausgabetag: 25. Juli 1958 583 b) die Gießereien und Schmieden hinsichtlich der Erfüllung der Versorgungspläne zu kontrollieren, c) eine Kontrolle über die Bestandsentwicklung bei den Erzeuger- und Verbraucherbetrieben entsprechend der von der Staatlichen Plankommission zu bestätigenden Nomenklatur durchzuführen, d) Anträge auf Kapazitätseinschränkungen oder Verlagerungen von Gießereien und Schmieden zu prüfen und im Zusammenwirken mit den ihnen übergeordneten Organen über die Weiterbehandlung zu entscheiden, e) in Übereinstimmung mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Erhebungen auch für solche Gießereien und Schmieden, die als Produktionsbereiche in Betrieben anderer Industriezweige bestehen, durchzuführen sowie Bedarfsermittlungen anzustellen. § 5 x Erweist es sich als erforderlich, Schwierigkeiten in der Versorgung bestimmter Bedarfsträger zu überwinden, hat das Staatliche Guß- und Schmiedebüro auf Verlangen oder mit Zustimmung des ihm übergeordneten Organs für die Unterbringung der entsprechenden Aufträge zu sorgen. § 6 Die hierzu besonders beauftragten Mitarbeiter des Staatlichen Guß- und Schmiedebüros sind berechtigt, die volkseigenen formguß- und schmiedestückerzeugenden und -verbrauchenden Betriebe wie auch sonst in Betracht kommende Institutionen zu betreten und entsprechend ihren Aufgaben Ermittlungen anzustellen. §7 Der Struktur- und der Stellenplan des Staatlichen Guß- und Schmiedebüros sind nach den hierfür geltenden Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. § 8 (1) Das Staatliche Guß- und Schmiedebüro wird durch den Direktor geleitet, der von dem Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission berufen und abberufen wird; (2) Der Direktor ist für die politische, wirtschaftliche und organisatorische Tätigkeit des Staatlichen Guß-und Schmiedebüros verantwortlich und der Staatlichen Plankommission, Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel, rechenschaftspflichtig. Er ist bei seinen Entscheidungen an die hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Pläne sowie an die Weisungen des übergeordneten Organs gebunden. (3) Der Direktor*hat zwei Stellvertreter, von denen jeder eine der beiden Fachabteilungen leiten muß. Der Direktor bestimmt, welcher seiner beiden Stellvertreter ihn im Falle seiner Verhinderung vertritt. (4) Die Abteilungsleiter und die anderen Mitarbeiter des Staatlichen Guß- und Schmiedebüros werden durch den Direktor eingestellt und entlassen. Die Einstellung und Entlassung der beiden Stellvertreter des Direktors bedarf der Zustimmung des Leiters der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission; (5) Im Rechtsverkehr wird das Staatliche Guß- und Schmiedebüro durch den Direktor vertreten. Im Falle seiner Verhinderung regelt sich die Vertretung nach Abs. 3, . (6) Im Rahmen seines Verantwortungsbereiches und seiner Befugnisse ist auch jeder der beiden Stellvertreter des Direktors berechtigt, das Staatliche Guß- und Schmiedebüro zu vertreten. Sonst vertreten sie das Büro zu zweit oder jeder von ihnen gemeinsam mit einem anderen von dem Direktor entsprechend bevollmächtigten Mitarbeiter. Nach Maßgabe der ihnen von dem Direktor schriftlich erteilten Vollmacht können auch sonstige Personen das Staatliche Guß- und Schmiedebüro vertreten. (7) Der Direktor hat den Arbeitsablauf des Staatlichen Guß- und Schmiedebüros in einer Geschäftsordnung zu regeln. Bei Festlegung der Vertretungsbefugnisse kann der Direktor die Alleinvertretung des Büros durch von ihm bestimmte Mitarbeiter zulassen; § 9 (1) Bei dem Staatlichen Guß- und Schmiedebüro ist ein Beirat zu bilden, der sich aus Vertretern der zuständigen Abteilungen der Staatlichen Plankommission, der wichtigsten Liefer- und Verbraucherbetriebe, von wissenschaftlichen Instituten sowie der Industriegewerkschaft Metall./Metallurgie zusammensetzt. Der Beirat soll nicht mehr als zwölf Mitglieder umfassen. (2) Der Beirat hat die Aufgabe, den Direktor in grundsätzlichen Fragen der Tätigkeit des Staatlichen Guß- und Schmiedebüros zu beraten. (3) Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Direktors durch den Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission berufen. Den gewerkschaftlichen Vertreter benennt der Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Metall/Metallurgie. (4) Der Direktor hat den Beirat mindestens einmal in jedem Kalendervierteljahr einzuberufen, § 10 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Mai 1958 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Leuschner Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Chemie-Kontors. Vom 24. Mai 1958 Auf Grund des Abschnittes IV Ziff. 2 der Verordnung vom 13. Februar 1958 über die Organisation der Bilanzierung und Verteilung der Pcoduktionsmittel (GBl. I S. 129) wird zur Regelung der Versorgung der Bedarfsträger mit chemischen Erzeugnissen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen Räte folgendes angeordnet: § I (1) Als zentrales Lenkungs-, Absatz- und Versorgungsorgan für chemische Erzeugnisse wird unter Zusammenfassung der bisherigen Hauptabteilung Absatz des Ministeriums für Chemische Industrie und der Faeh-abteilung Kohlewertstoffe der bisherigen Absatzver-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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