Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 543

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 543 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 543); Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 4. Juli 1958 543 IIL Prämiierung und Auszeichnung 'für besondere Leistungen und Maßnahmen zur Festigung der Arbeitsdisziplin 13. Genossenschaftsmitglieder, die sich besonders um die Entwicklung und Festigung der Genossenschaft verdient gemacht haben oder die anhaltend gute Arbeitsergebnisse zeigen, können von der Genossenschaft durch öffentliche Belobigung, durch Eintragung in ein Ehrenbuch oder durch Prämiierung geehrt werden. Diese Ehrung kann auch Personen zuteil werden, -die nicht Mitglied der Genossenschaft sind, sich aber besonders für die Entwicklung und Festigung der Genossenschaft eingesetzt haben. 14. Gegenüber Mitgliedern, die ihre Arbeit nicht sorgfältig ausführen, die die Anweisungen des Brigadiers nicht beachten, verspätet zur Arbeit erscheinen oder unentschuldigt fernbleiben, veranlaßt der Vorstand Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsdisziplin: a) öffentliche Kritik in der Brigade oder an der Wandzeitung; b) Verwarnung durch den Vorstand; c) Rüge durch die Mitgliederversammlung. Wird die Arbeitsdisziplin, das Statut oder die Betriebsordnung von einem Mitglied trotz mehrmaliger Hinweise fortgesetzt verletzt oder verstößt das Mitglied gegen das genossenschaftliche Eigentum oder die Gesetze des Staates, so kann es auf Beschluß der Mitgliederversammlung (gemäß Statut Art. 17) aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. 15. Bei Beschädigung und Verlust von genossenschaftlichem Vermögen (Inventar, Maschinen, Geräte, sonstigen Produktionseinrichtungen oder Pflanzenbeständen) ist der Vorstand verpflichtet, die Schuldfrage zu prüfen und d§n Schuldigen schadensersatzpflichtig zu machen. IV. Arbeitsschutz und Sozialbetreuung 16. Der Vorstand ist verpflichtet, für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen Sorge zu tragen. Die von den Organen des staatlichen Arbeitsschutzes angeordneten Maßnahmen sind durchzuführen. Vom Vorstand wird ein Vorstandsmitglied als Kontrollorgan für den Arbeitsschutz jeweils für die Dauer eines Jahres als Arbeitsschutzbeauftragter eingesetzt. Es hat den Vorstand und den Vorsitzenden in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Mündliche oder schriftliche Arbeitsschutzanordnungen des Vorsitzenden oder Arbeitsschutzbeauftragten sind grundsätzlich für alle Mitglieder , verbindlich. Zur Verhinderung von Unfällen sind folgende Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen: a) Alle Mitglieder sind ständig über die Fragen des Arbeitsschutzes, insbesondere die Bedeutung der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft, zu belehren. Die Belehrungen sind aktenkundig zu machen. b) Die Brigadiere sind in ihrem Bereich für die Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen verantwortlich. c) Die Ursachen von Betriebsunfällen sind durch den Vorsitzenden und den Arbeitsschutzbeauftragten zu untersuchen und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Unfälle zu treffen. 17. Schwangere Frauen, die Mitglieder der GPG sind, werden für fünf Wochen vor der Entbindung und sechs Wochen nach der Niederkunft von der Arbeit befreit, wobei ihnen für diese Zeit soviel Arbeitseinheiten angerechnet werden, wie sie im Durchschnitt des Jahres im gleichen Zeitraum geleistet haben. 18. Stillenden Müttern werden leichtere Arbeiten übertragen. Die Einhaltung der Stillzeiten wird ihnen ermöglicht. 19. Um den Frauen die Arbeit zu erleichtern und ihre Qualifizierung und Weiterbildung durch Selbststudium und den Besuch von Schulen zu gewährleisten, organisiert die Produktionsgenossenschaft entsprechend ihren Möglichkeiten die Unterbringung der Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten. V. Die Arbeitsweise des Vorstandes 20. Der Vorstand richtet sich bei seiner Arbeit nach den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik, nach den Bestimmungen des Statuts, nach dem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Produktionsplan und allen anderen Beschlüssen der Mitgliederversammlung; 21. Der Vorstand hat den Produktionsplan der Genossenschaft, dem die staatlichen Planaufgaben zugrunde zu legen sind, auszuarbeiten. Dieser Plan ist der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen. Für die Arbeit am Plan sind neben dem Spezialagronomen für Gartenbau der MTS und Vertretern der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Kreises auch Wissenschaftler zu gewinnen. 22. Der Vorsitzende der Genossenschaft beruft mindestens jede Woche eine Vorstandssitzung zur Beratung aller politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen ein. In den Vorstandssitzungen wird von den Brigadieren und allen verantwortlichen Personen Bericht über ihre Tätigkeit gegeben. 23. Der Vorstand führt alle laufenden Geschäfte der Genossenschaft und beruft die Mitgliederversammlung ein. 24. Geldanweisungen werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied unterschrieben. Vor der Unterschriftsleistung der Zeichnungsberechtigten sind Geldanweisungen vom Buchhalter abzuzeichnen. 25. Der Vorstand organisiert die politische und kulturelle Massenarbeit unter den Genossenschaftsmitgliedern. Der Vorstand hat für die Qualifizierung der Mitglieder Sorge zu tragen und schlägt die besten und entwicklungsfähigsten Mitglieder für den Besuch von Fach- und Hochschulen vor.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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