Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 543

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 543 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 543); Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 4. Juli 1958 543 IIL Prämiierung und Auszeichnung 'für besondere Leistungen und Maßnahmen zur Festigung der Arbeitsdisziplin 13. Genossenschaftsmitglieder, die sich besonders um die Entwicklung und Festigung der Genossenschaft verdient gemacht haben oder die anhaltend gute Arbeitsergebnisse zeigen, können von der Genossenschaft durch öffentliche Belobigung, durch Eintragung in ein Ehrenbuch oder durch Prämiierung geehrt werden. Diese Ehrung kann auch Personen zuteil werden, -die nicht Mitglied der Genossenschaft sind, sich aber besonders für die Entwicklung und Festigung der Genossenschaft eingesetzt haben. 14. Gegenüber Mitgliedern, die ihre Arbeit nicht sorgfältig ausführen, die die Anweisungen des Brigadiers nicht beachten, verspätet zur Arbeit erscheinen oder unentschuldigt fernbleiben, veranlaßt der Vorstand Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsdisziplin: a) öffentliche Kritik in der Brigade oder an der Wandzeitung; b) Verwarnung durch den Vorstand; c) Rüge durch die Mitgliederversammlung. Wird die Arbeitsdisziplin, das Statut oder die Betriebsordnung von einem Mitglied trotz mehrmaliger Hinweise fortgesetzt verletzt oder verstößt das Mitglied gegen das genossenschaftliche Eigentum oder die Gesetze des Staates, so kann es auf Beschluß der Mitgliederversammlung (gemäß Statut Art. 17) aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. 15. Bei Beschädigung und Verlust von genossenschaftlichem Vermögen (Inventar, Maschinen, Geräte, sonstigen Produktionseinrichtungen oder Pflanzenbeständen) ist der Vorstand verpflichtet, die Schuldfrage zu prüfen und d§n Schuldigen schadensersatzpflichtig zu machen. IV. Arbeitsschutz und Sozialbetreuung 16. Der Vorstand ist verpflichtet, für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen Sorge zu tragen. Die von den Organen des staatlichen Arbeitsschutzes angeordneten Maßnahmen sind durchzuführen. Vom Vorstand wird ein Vorstandsmitglied als Kontrollorgan für den Arbeitsschutz jeweils für die Dauer eines Jahres als Arbeitsschutzbeauftragter eingesetzt. Es hat den Vorstand und den Vorsitzenden in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Mündliche oder schriftliche Arbeitsschutzanordnungen des Vorsitzenden oder Arbeitsschutzbeauftragten sind grundsätzlich für alle Mitglieder , verbindlich. Zur Verhinderung von Unfällen sind folgende Vorbeugungsmaßnahmen zu treffen: a) Alle Mitglieder sind ständig über die Fragen des Arbeitsschutzes, insbesondere die Bedeutung der Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft, zu belehren. Die Belehrungen sind aktenkundig zu machen. b) Die Brigadiere sind in ihrem Bereich für die Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen verantwortlich. c) Die Ursachen von Betriebsunfällen sind durch den Vorsitzenden und den Arbeitsschutzbeauftragten zu untersuchen und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Unfälle zu treffen. 17. Schwangere Frauen, die Mitglieder der GPG sind, werden für fünf Wochen vor der Entbindung und sechs Wochen nach der Niederkunft von der Arbeit befreit, wobei ihnen für diese Zeit soviel Arbeitseinheiten angerechnet werden, wie sie im Durchschnitt des Jahres im gleichen Zeitraum geleistet haben. 18. Stillenden Müttern werden leichtere Arbeiten übertragen. Die Einhaltung der Stillzeiten wird ihnen ermöglicht. 19. Um den Frauen die Arbeit zu erleichtern und ihre Qualifizierung und Weiterbildung durch Selbststudium und den Besuch von Schulen zu gewährleisten, organisiert die Produktionsgenossenschaft entsprechend ihren Möglichkeiten die Unterbringung der Kinder in Kinderkrippen und Kindergärten. V. Die Arbeitsweise des Vorstandes 20. Der Vorstand richtet sich bei seiner Arbeit nach den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik, nach den Bestimmungen des Statuts, nach dem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Produktionsplan und allen anderen Beschlüssen der Mitgliederversammlung; 21. Der Vorstand hat den Produktionsplan der Genossenschaft, dem die staatlichen Planaufgaben zugrunde zu legen sind, auszuarbeiten. Dieser Plan ist der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen. Für die Arbeit am Plan sind neben dem Spezialagronomen für Gartenbau der MTS und Vertretern der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Kreises auch Wissenschaftler zu gewinnen. 22. Der Vorsitzende der Genossenschaft beruft mindestens jede Woche eine Vorstandssitzung zur Beratung aller politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen ein. In den Vorstandssitzungen wird von den Brigadieren und allen verantwortlichen Personen Bericht über ihre Tätigkeit gegeben. 23. Der Vorstand führt alle laufenden Geschäfte der Genossenschaft und beruft die Mitgliederversammlung ein. 24. Geldanweisungen werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied unterschrieben. Vor der Unterschriftsleistung der Zeichnungsberechtigten sind Geldanweisungen vom Buchhalter abzuzeichnen. 25. Der Vorstand organisiert die politische und kulturelle Massenarbeit unter den Genossenschaftsmitgliedern. Der Vorstand hat für die Qualifizierung der Mitglieder Sorge zu tragen und schlägt die besten und entwicklungsfähigsten Mitglieder für den Besuch von Fach- und Hochschulen vor.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Vorführungen, beitragen. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten, Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Uhtersucbungstätigkelt der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im oder am Gerichtsgebäude im Verhandlungssaal, Verkehrsunfällen, Einleitung sofortiger medizinischer Hilfe während des Transportes oder der gerichtlichen Hauptverhandlung und anderes.

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