Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 542

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 542 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 542); 542 Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 4. Juli 1958 Mitarbeitende Familienangehörige, die selbst nicht Mitglied der gärtnerischen Produktionsgenossenschaft sind und in Zeiten der Arbeitsspitze eingesetzt werden, können mit ihrer Zustimmung ebenfalls den Brigaden zugeordnet werden. Diese mitarbeitenden Familienangehörigen erhalten für ihre Tätigkeit Lohn. Die Mitglieder der Genossenschaft sind nicht berechtigt, sich für mitarbeitende Familienangehörige Arbeitseinheiten berechnen zu lassen. 4. Die Produktionsbrigade wird von einem Brigadier geleitet. Der Vorstand der Genossenschaft schlägt den Brigadier der Mitgliederversammlung vor, und diese bestätigt ihn. Die von der Brigade zu leistenden Arbeiten verteilt der Brigadier auf die einzelnen Brigademitglieder. Sind die Ergebnisse der genossenschaftlichen Arbeit gefährdet, so kann durch Beschluß des Vorstandes die vorübergehende Mitarbeit der Mitglieder einer Brigade im Bereich einer anderen Brigade verfügt werden. 5. Die Brigaden werden der Struktur der Produktion entsprechend in ständige Arbeitsgruppen unterteilt, die jeweils für eine Kultur oder einen Produktionsabschnitt einer Kultur verantwortlich sind. Die Verantwortung für eine Kultur oder einen Produktionsabschnitt soll bis auf die einzelnen Mitglieder aufgeteilt werden. 6. Die Brigaden arbeiten nach einer von der Mitgliederversammlung bestätigten Jahresproduktionsauflage. In dieser werden festgelegt: a) der für die Produktion erforderliche Boden und die fest zugewiesenen Grundmittel; b) die Ernteerträge der gesamten Produktion und für jede Kultur; c) die für die Kulturen erforderlichen Arbeitsgänge und der Aufwand an Arbeitseinheiten sowie die gesamte Kostenvorgabe für die Brigaden. Die Jahresproduktionsauflage wird am Jahresende von der Brigade abgerechnet und der Plan den tatsächlichen Leistungen gegenübergestellt. Auf Grund dieser Ergebnisse erfolgt die Prämiierung der Brigaden. 7. Der Brigadier ist für die fachgerechte und rechtzeitige Ausführung aller im Brigadebereich zur Erfüllung des Planes erforderlichen Arbeiten verantwortlich. Der Vorsitzende kann nur in dringenden Ausnahmefällen Anweisungen direkt an die Brigademitglieder erteilen. 8. Für die Ausarbeitung und die Kontrolle der richtigen Anwendung der Tagesarbeitsnormen wird von der Mitgliederversammlung eine Normenkommission gewählt. Diese hat weiter die Aufgabe, die Normen jährlich zu überprüfen und insbesondere bei einer Veränderung der Produktionstechnologie oder des Mechanisierungsgrades eines Arbeitsganges im Laufe des Jahres neue Normen vorzuschlagen. Die Vorschläge der Normenkommission sind der Mitgliederversammlung zur Beschlußfassung zu unterbreiten. 9. Der Brigadier ist verpflichtet, den Mitgliedern mit der Zuweisung der Arbeit zugleich die Tagesarbeitsnorm und die Bewertungsgruppe der zu verrichtenden Arbeit bekanntzugeben. Der Brigadier führt täglich den Leistungsnachweis über die von jedem Mitglied seiner Brigade geleisteten Arbeiten und die anzurechnenden Arbeitseinheiten. Wird eine Arbeit so ausgeführt, daß sie den gestellten Anforderungen an die Qualität der Arbeit nicht genügt, so kann der Brigadier entscheiden, daß a) für schlecht ausgeführte Arbeiten, die sich nicht wiederholen lassen, keine Arbeitseinheiten angerechnet werden; b) schlecht ausgeführte Arbeiten, die nachgeholt werden können, nochmals ohne Anrechnung von Arbeitseinheiten auszuführen sind. Die monatlich geleisteten Arbeitseinheiten der Brigademitglieder werden am Monatsende vom Brigadier durch Aushang an gut sichtbarer Stelle im Brigadebereich bekanntgemacht. Ist ein Mitglied mit der Bewertung seiner Arbeit durch den Brigadier nicht einverstanden, so kann es sich an den Vorstand der Genossenschaft wenden. Die Entscheidung des Vorstandes kann in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung angefoch-ten werden, wo dann endgültig entschieden wird. Die Anzahl der im ganzen Jahr von jedem Mitglied geleisteten Arbeitseinheiten und die durchschnittliche Normerfüllung in den Brigaden wird spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Jahres, jedoch nicht später als zehn Tage vor der Rechenschaftslegung, allen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht. 10. Jedes Mitglied der Genossenschaft führt selbst ein Leistungsbuch über die von ihm verrichteten Arbeiten und die Normerfüllung. Der Brigadier trägt in dieses Leistungsbuch der Mitglieder nur die anzurechnenden Arbeitseinheiten ein und bestätigt die Angaben durch seine Unterschrift. 11. Die Arbeitszeit in der Genossenschaft beginnt im Sommer in der Zeit vom bis um Uhr und endet um Uhr. Im Winter beginnt die Arbeitszeit um Uhr und endet um Uhr. In Zeiten angespannter Arbeit kann vom Vorstand die Arbeitszeit verlängert werden. Die an Sonn- und Feiertagen erforderlichen Pflegearbeiten für die Kulturen sind von allen Mitgliedern abwechselnd zu leisten. Die Reihenfolge wird vom Brigadier nach Rücksprache mit dem jeweiligen Mitglied festgelegt. 12. Der Vorsitzende führt nach Bedarf, jedoch wenigstens einmal wöchentlich, Beratungen mit den Bri-gadieren durch, auf denen die bevorstehenden Arbeiten der Brigaden und die Zusammenarbeit der Brigaden besprochen und festgelegt werden und auf denen der Vorsitzende Anweisungen für die weitere Arbeit erteilt. Die Beratung mit den Bri-gadieren kann auch in der Vorstandssitzung erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Mitarbeitern nicht unterschätzt werden. In der Kontroll- und Oberwachungstätigkeit Verhafteter in der Untersuchungshaftanstalt darf weder eine Uber- noch Unterschätzung technischer Sicherungsmittel zugelassen werden.

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