Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 538

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 538 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 538); 538 Gesetzblatt Teil I Nr. 47 Ausgabetag: 4. Juli 1958 wie sonstigen Produktions-, Verkaufs- und Lagerräume, die gesamten Pflanzenbestände, Bodeninventar, Erdlager, Düngemittel, Heizmaterial, mindestens bis zum Ende der Heizungsperiode, Saat-und Pflanzgut und alle sonstigen Produktionsmaterialien, die sich in seinem Besitz befinden. 9. Die von der Mitgliederversammlung gewählte Kommission für die Übernahme der Betriebe hat bei der Übernahme des Inventars folgende Aufgaben: a) Sie wählt die für die Übernahme durch die Genossenschaft geeigneten und für die Produktion erforderlichen Inventargegenstände aus und schlägt deren Übernahme der Mitgliederversammlung vor. b) Sie bewertet die zu übernehmenden Inventargegenstände in Anwesenheit des eintretenden Mitgliedes zum Zeitwert. Bei Streitigkeiten über den Preis entscheidet die Mitgliederversammlung nach Anhören der zuständigen Preisstelle. Die Mitgliederversammlung entscheidet, welche Teile des Inventars von der Genossenschaft übernommen werden, jedoch dürfen Pflanzenbestände aller Art und Kulturerden nicht von der Übernahme ausgeschlossen werden. Das Mitglied erhält eine Abschrift des Übernahmeprotokolls. 10. Bringt ein Mitglied Inventar ein, das noch nicht bezahlt ist, so übernimmt die Genossenschaft die Bezahlung der verbleibenden Schuld. Als ein-gebrachtes Inventar wird unter Abzug der Abnutzung nur der Teil angerechnet, den das Mitglied bezahlt hat. Handelsware (Dekorationspapier oder -Stoffe, künstliche Blumen, Blumenkörbe, Samen in Kleinstverpackung u. a.) übernimmt die Genossenschaft von den Mitgliedern gegen Bezahlung des Einkaufspreises im Laufe eines Jahres. Am Tage des Eintritts zum Verkauf bereitstehende Ware wird dem Mitglied im Laufe eines Jahres vergütet. Soweit hierfür seitens des Mitgliedes Produktionskredite in Anspruch genommen wurden, sind diese aus dem Erlös vordringlich abzudecken. Die Vergütung erfolgt für die tatsächlich verkaufte Ware zum Erzeugerpreis abzüglich der Kosten, die der Genossenschaft bis zum Verkauf der Ware entstanden sind. Als Verkaufsware werden anerkannt: a) Bei Obst, Gemüse, Jungpflanzen, Schnittblumen und Arznei- und Gewürzpflanzen alle Waren, die im Laufe von zehn Tagen nach dem Eintritt verkauft werden; b) bei Topfpflanzen und Baumschulerzeugnissen alle Waren, die im Laufe von 30 Tagen nach dem Eintritt verkauft werden, und bei Baumschulerzeugnissen ferner alle Waren, die bereits im Einschlag stehen und tatsächlich verkauft werden; c) bei Saatgut und Gebinden sowie bei eingelagertem Obst und Gemüse alle auf Lager vorhandenen Waren. Im jeweils angegebenen Zeitraum nicht verkaufte Ware wird als Halbfertigware von der Genossenschaft übernommen. Der Wert der übernommenen Halbfertigware aus gärtnerischer Produktion wird dem Mitglied im Laufe bis zu drei Jahren vergütet. Soweit hierfür seitens des Mitgliedes Produktionskredite in Anspruch genommen wurden, übernimmt die Genossenschaft die Rückzahlung aus den Erlösen. 11. Im Besitz eines Mitgliedes befindliche Rechte, wie z. B. das Alleinvermehrungsrecht oder Alleinvertriebsrecht für bestimmte Sorten, Markenetikett bei Baumschulen usw., gehen für die Dauer der Mitgliedschaft in der GPG an diese über. Beruht das Alleinvermehrungsrecht einer Sorte auf eigener züchterischer Arbeit des eintretenden Gärtners, so ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. 12. Bei Austritt oder Ausschluß eines Mitgliedes aus der Genossenschaft wird Inventar im Werte des eingebrachten Inventars in natura oder sofern das nicht möglich ist der Wert in Geld im Laufe von zehn Jahren von der Genossenschaft zurückerstattet. 13. Die Produktionsgenossenschaft führt Buch über das gesamte Inventar, das die Mitglieder in die Genossenschaft einbringen oder das von der Genossenschaft im Ergebnis der genossenschaftlichen Arbeit angeschafft wird. IV. Die Mitgliedschaft 14. Der Eintritt in die Produktionsgenossenschaft ist freiwillig. 15. Mitglieder der gärtnerischen Produktionsgenossenschaften können werden: Selbständige Gärtner, deren Familienangehörige, Facharbeiter und Gartenarbeiter sowie Arbeiter und Angestellte aller anderen Berufe und Handwerker, sofern sie an der gärtnerischen Arbeit teilnehmen oder ihren Beruf im Rahmen der GPG ausüben wollen, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Über die Aufnahme als 'Mitglied beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Wer Mitglied der Genossenschaft werden will, reicht ein schriftliches Gesuch ein mit der Angabe, wieviel Land und Inventar er besitzt. Mitglied der Genossenschaft kann nicht werden, wer sich schwer gegen die Interessen der Arbeiter-und-Bauern-Macht vergangen hat. 16. Jedes Mitglied zahlt einen Eintrittsbeitrag von 10 DM, der dem unteilbaren Fonds zugeführt wird, 17. Ein Mitglied, das sich schwer gegen die Interessen der Arbeiter-und-Bauern-Macht vergangen hat oder das gröblich und wiederholt gegen genossenschaftliche Interessen verstoßen hat, insbesondere gesellschaftliches Eigentum mißachtet und die Arbeitsdisziplin verletzt, kann mit sofortiger Wirkung aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Der Ausschluß aus der Genossenschaft erfolgt auf Beschluß der Mitgliederversammlung. Dem Beschlüsse über den Ausschluß eines Mitgliedes müssen wenigstens zwei Drittel aller Mitglieder der Genossenschaft zustimmen. Der Ausgeschlossene kann beim Rat des Kreises eine Überprüfung des Beschlusses der Mitgliederversammlung beantragen. Auf Verlangen des Rates des Kreises ist eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, auf der endgültig über den Ausschluß entschieden wird.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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