Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 524

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 524 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 524); 524 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 28. Juni 1958 notwendigen Korrekturen unverzüglich vorzunehmen. Mit den staatlichen Kontoren bzw. zentralen Lenkungsorganen können die Kontingentträger die Schaffung einer Kontingentreserve für Produktionsmittel für einzelne Materialien vereinbaren. Bezüglich der Höhe dieser Reserven sind sie an die Weisungen der Staatlichen Plankommission gebunden, die im einzelnen festlegt, wie hoch die Kontingentreserven gehalten werden dürfen; 4. Alle Anträge auf zusätzliche Kontingente sind durch die Kontingentträger (Vordruck M 19) an die zuständigen staatlichen Kontore bzw. zentralen Lenkungsorgane zu richten. Diese führen entsprechend den Weisungen der Staatlichen Plankommission die Entscheidung herbei. 5. Für den Bezug aller Materialien sind die Verteilungsrichtlinien bzw. die Liefer- und Leistungsbedingungen der einzelnen Industriezweige verbindlich. 6. Verändern sich die bei der Herausgabe der Kontingente zugrunde gelegten Produktions- und Leistungsaufgaben, so sind die Kontingente an die Organe zurückzugeben, von denen sie erteilt würden. Soweit den Betrieben für bestimmte Erzeugnisse durch die staatlichen Kontore bzw. zentralen Lenkungsorgane im Rahmen der von ihnen zu' erarbeitenden Bilanzen Lieferpläne übergeben werden, sind diese verbindliche Grundlage für den Vertragsabschluß, 7. a) Die staatlichen Kontore bzw. zentralen Len- kungsorgane für Produktionsmittel unterstehen der Aufsicht, Anleitung und Kontrolle durch den Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission. b) Die staatlichen Kontore bzw. zentralen Lenkungsorgane für Produktionsmittel können sowohl Haushaltsorganisationen sein als auch nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Die Entscheidung darüber trifft die Staatliche Plankommission. c) Bei jedem staatlichen Kontor bzw. zentralen Lenkungsorgan ist ein Beirat aus Vertretern der wichtigsten Verbraucher- und Lieferbetriebe bzw. deren Wirtschaftsorganen, des Staatlichen Vertragsgerichtes und der Gewerkschaften mit beratenden Aufgaben zu bilden. Die Zusammensetzung des Beirates ist durch den Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission zu bestätigen. Die Leiter der staatlichen Kontore bzw. zentralen Lenkungsorgane sind verpflichtet, mindestens vierteljährlich den Beirat einzuberufen und über die Tätigkeit des Kontors zu berichten. d) Je nach Eigenart der Erzeugnisse, Lage der Produktion und Abgeschlossenheit des Industriezweiges können WB oder Betrieben die Funktionen der staatlichen Kontore bzw. zentralen Lenkungsorgane übertragen werden. Die Entscheidung darüber trifft in jedem Falle der Leiter der Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Produktionsmittel der Staatlichen Plankommission, IX. Bilanzierung und Verteilung von Konsumtionsmitteln Die staatlichen Materialbilanzen und -verteilungs-pläne werden von den Fachabteilurigen der Staatlichen Plankommission im Rahmen der Staatsplannomenklatur auch für Konsumtionsmittel aufgestellt. Die in die Staatsplannomenklatur aufzunehmenden Positionen für Konsumtionsmittel zur Versorgung der Bevölkerung werden von der Staatlichen Plankommission gemeinsam mit dem Ministerium für Handel und Versorgung festgelegt. Hinsichtlich der Durchführung bzw. Ausarbeitung der Materialbilanzen und -verteilungspläne für Konsumtionsmittel (außer Nahrungsgütern) sind zwischen den staatlichen Kontoren bzw. zentralen Lenkungsorganen für Produktionsmittel und dem Ministerium für Handel und Versorgung die Aufgaben nach Erzeugnisgruppen bzw. Planpositionen abzugrenzen. Für die Erzeugnisgruppen bzw. Planpositionen, die sowohl für die Produktion, den Export bzw. für den Sonderverbrauch bestimmt sind als auch von der Bevölkerung verbraucht werden, soll die Verantwortung in der Regel bei den staatlichen Kontoren bzw. zentralen Lenkungsorganen für Produktionsmittel liegen. In jedem Fall muß für die Durchführung einer Bilanz nur ein Organ verantwortlich sein. Über die Aufgabenabgrenzungen zwischen den staatlichen Kontoren bzw; zentralen Lenkungsorganen für Produktionsmittel und dem Ministerium für Handel und Versorgung entscheidet die Staatliche Plankommission. Die Durchführung der staatlichen Materialbilanzen und -verteilungspläne für Nahrungsgüter und der Aufkommensnachweis für die verschiedenen Kontingentträger obliegt den staatlichen Kontoren bzw. zentralen Lenkungsorganen, die der Abteilung Versorgung der Bevölkerung in der Staatlichen Plankommission unterstehen, bzw. anderen von der Staatlichen Plankommission beauftragten Organen; Die Sicherung des Warenfonds für die’Bevölkerung erfolgt in den bilanzierten Positionen durch rechtzeitig abgeschlossene Globalvereinbarungen zwischen den Organen des Ministeriums für Handel und Versorgung und den mit der Durchführung der Bilanz beauftragten Organen. Die Sicherung des Warenfonds in den nicht-bilanzierten Erzeugnissen des dezentralisierten Fonds zur Versorgung der Bevölkerung erfolgt unmittelbar durch die Groß- und Einzelhandelsorgane durch Verträge auf der Grundlage des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627). Die Realisierung der in der Staatlichen Plankommission bzw. bei den staatlichen Kontoren bzw. zentralen Lenkungsorganen bilanzierten Konsumtionsmittel für den Bevölkerungsbedarf obliegt den Handelsorganen im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung; Siebente Durchführungsbestimmung* zum Gesetz zur Regelung des Jagdwesens. Vom 21. Mai 1958 Auf Grund der §§ 6 und 33 des Gesetzes vom 25. November 1953 zur Regelung des Jagdwesens (GBl. S. 1175) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und nach Anhören des Zentralvorstandes der Gesellschaft für Sport und Technik zur Änderung der Fünften Durchführungsbestimmung vom 8. Januar 1957 zum Gesetz zur Regelung des Jagdwesens (GBl. I S. 51) sowie der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 6. DB (GBl. I S. 8);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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