Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 504

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 504 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 504); 504 Gesetzblatt Teil I Nr. 44 Ausgabetag: 20. Juni 1958 nung vom 23. Juli 1953 genannten Organs können beide Beteiligten bei dem zuständigen Bezirksarbeitsgericht Anfechtungsklage erheben. Die Anfechtungsklage ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung einzureichen. (3) Die innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Verordnung bei den im § 10 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 23. Juli 1953 genannten Organen eingereichten Anträge auf Verhandlung und Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten sind unverzüglich an die Antragsteller mit dem Hinweis zurückzureichen, daß die Anträge beim zuständigen Kreisarbeitsgericht eingereicht werden können. (4) Worden Anträge von den im § 10 Absätze 1 und 3' der Verordnung vom 23. Juli 1953 genannten Organen an die Antragsteller zurückgereicht, so beginnt die Frist gemäß § 12 der Verordnung vom 7. Juni 1951 über Kündigungsrecht (GBl. S. 550) bzw. die Frist gemäß § 2 Abs. 2 dieser Verordnung mit der Zustellung des zurückgereichten Antrages neu zu laufen, vorausgesetzt, daß der Antrag innerhalb der vorgesehenen Fristen bei den im § 10 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 23. Juli 1953 genannten Organen eingereicht wurde. Verjährungsfristen gelten durch die Antragstellung bei den im § 10 Absätze 1 und 3 der Verordnung vom 23. Juli 1953 genannten Organen als unterbrochen. § 3 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsbestimmung vom 1. Februar 1954 zur Verordnung über die Neuregelung des Abschlusses von Einzelverträgen mit Angehörigen der Intelligenz in der Deutschen Demokratischen Republik Schiedsstelle zur Regelung von Streitfällen aus Einzelverträgen (GBl. S. 132) außer Kraft. Berlin, den 5. Juni 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Arbeit Der Ministerpräsident und Berufsausbildung Grotewohl Macher Zweite Verordnung* zur Änderung der Verordnung über Kündigungsrecht. Vom 5. Juni 1958 Zur Änderung der Verordnung vom 7. Juni 1951 über Kündigungsrecht (GBl. S. 550) in der Fassung der Verordnung vom 17. Mai 1956 zur Änderung der Verordnung über Kündigungsrecht (GBl. I S. 485) wird folgendes verordnet: § 1 Der § 11 der Verordnung erhält folgende Fassung: „(1) Die fristgemäße Kündigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses durch den Betrieb bedarf der vorherigen Zustimmung der Abteilungsgewerkschaftsleitung, soweit keine Abteilungsgewerkschaftsleitungen im Betrieb bestehen, der vorherigen Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung. Sind im Betrieb keine gewerkschaftlichen Organe vorhanden, so ist die vorherige Zustimmung der für den Betrieb zuständigen Gewerkschaftsleitung einzuholen. (2) Eine fristgemäße Kündigung der Arbeitsrechtsverhältnisse von Mitgliedern der Abteilungsgewerkschaftsleitungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung. (3) Die vorherige Zustimmung zur fristgemäßen Kündigung ist dem Gekündigten spätestens mit dem Kündigungsschreiben schriftlich mitzuteilen. (4) Bei fristloser Entlassung ist die Zustimmung des gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 zuständigen gewerkschaftlichen Organs innerhalb einer Woche nach erfolgter Entlassung einzuholen und dem Gekündigten innerhalb einer weiteren Woche schriftlich mitzuteilen. (5) Verweigert die Abteilungsgewerkschaftsleitung, die Betriebsgewerkschaftsleitung oder die für den Betrieb zuständige Gewerkschaftsleitung die Zustimmung zur fristgemäßen Kündigung bzw. fristlosen Entlassung, so kann der Betrieb um Zustimmung bei der jeweils übergeordneten Gewerkschaftsleitung nachsuchen. Die Entscheidung der übergeordneten Gewerkschaftsleitung ist endgültig. (6) Liegt die Zustimmung der zuständigen gewerkschaftlichen Organe nicht entsprechend den Bestimmungen der Absätze 1 bis 5 vor, so ist die Kündigung nichtig.“ § 2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Juni 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Arbeit Der Ministerpräsident und Berufsausbildung Grote wohl Macher Vierte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Anmeldepflicht und Erfassung von Stahlflaschen und Stahlbehältern für technische Druckgase. Vom 29. Mai 1958 § 1 Die in der Verordnung vom 30. März 1950 über die Anmeldepflicht und Erfassung von Stahlflaschen und Stahlbehältern für technische Druckgase (GBl. S. 296) bezeichneten Aufgaben gehen nach Auflösung der Verwaltung Volkseigener Betriebe Technische Gase in Coswig (Anhalt) mit Wirkung vom 1. Juni 1958 auf die Vereinigung volkseigener Betriebe Allgemeine Chemie Halle, Abteilung Technische Gase, mit dem Sitz Coswig (Anhalt) über. * (1.) ÄnderungsVO (GBl. I 1956 S. 485) 3. DB (GBl. I 1957 S. 560);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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