Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 497

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 497 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 497); 497 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 13. Juni 1958 7. Nachweis des Materialverbrauchs 7.1 Der Nachweis des Materialverbrauchs in den Bauobjekten ist nach bestätigten MVN zu führen. Unmittelbar nach Fertigstellung des Bauabschnittes ist die Abrechnung des Materialverbrauchs durch die Bauleitung vorzunehmen. Hierbei muß dem Soll-Verbrauch der Ist-Verbrauch gegen über gestellt werden. Die Differenz zwischen Soll- und Ist-Verbrauch ergibt die erzielte Materialeinsparung bzw. den Materialmehrverbrauch. 7.2 Der Soll-Verbrauch ist jeder Bauleitung durch die Arbeitsvorbereitung auf der Grundlage der Festlegungen des Arbeitsprojektes vorzugeben. Das gleiche gilt entsprechend auch für den Nachweis des Materialverbrauchs bei Bauleistungen mit vereinbarten Pauschalpreisen. 7.3 Der Ist-Verbrauch wird ermittelt, indem den Materialanfangsbeständen am Objekt bzw. am Bauabschnitt bei Arbeitsbeginn die Materialeingänge hinzugesetzt und die Materialbestände bei Aufstellung der Zwischen abrechnungen bzw. nach Fertigstellung der Bauarbeiten am Objekt auf Grund körperlicher Inventuren abgesetzt werden. Das Ergebnis stellt den tatsächlichen Verbrauch (Ist-Verbrauch) für das Objekt bzw. für den Bauabschnitt dar. 7.4 Bei Verwendung von kellenfertigem Mörtel und Beton sind die Mengen durch Nachweis der bei der Aufbereitung verbrauchten Bindemittel und Zuschlagstoffe (Zement, Kalk, Sand, Kies, Splitt usw) auf der Grundlage des festgelegten Mischungsverhältnisses zu ermitteln. Einsparungen von Bindemitteln durch Änderung des festgelegten Mischungsverhältnisses dürfen nicht erfolgen. 7.5 Für die Errechnung der Höhe der Materialeinsparung bzw. des Mehrverbrauchs gelten die im Festpreiskatalog I (A3) enthaltenen Preise der „Liste der Baustoffe frei Baustelle abgeladen“ (ohne Gemeinkostenzuschläge) abzüglich der Streu- und Bruch Verluste. 7.6 Jeder bauausführende Betrieb hat die Summe des Wertes der ermittelten Einsparungen für einzelne Baustoffe um die Summe des Wertes des Mehrverbrauchs bei anderen Baustoffen zu kürzen. Der verbleidende Betrag gibt die echte Einsparung an, die bei der Durchführung des Objektes bzw. des Bauabschnittes erzielt wurde. 7.7 Überschreitet der tatsächliche Materialverbrauch (Ist-Verbrauch) die nach Materialverbrauchsnormen zulässigen Materialmengen (Soll-Verbrauch), so sind die Gründe hierfür zu untersuchen und Maßnahmen festzulegen, welche die Einhaltung der MVN künftig gewährleisten. 7.8 Für die Abrechnung des Materialverbrauchs durch die Baustellen, die volkseigenen Betriebe und die Bezirksbauämter sind die von der Zentralen Materialverbrauchsnormenkommission (ZMVNK) herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. 8. Prämien für Materialeinsparungen 8.1 Prämien für echte Materialeinsparungen sind nach Anerkennung der Güte der geleisteten Arbeit allen bei der Fertigstellung des abgerechneten Objektes bzw. Bauabschnittes beschäftigten Produktionsarbeitern des bauausführenden Betriebes zu gewähren. 8.2 Die Prämien für Materialeinsparungen durch exakte Anwendung der MVN betragen 8.21 bei vorläufigen Materialverbrauchsnormen (erfahrungsstatistischen und errechneten) 15 °/o der echten Einsparung; 8.22 bei der Anwendung technisch begründeter Materialverbrauchsnormen bis zu 30 °/o, wobei für die Engpaßmaterialien Walzstahl, warmgewalzt und II. Verarbeitungsstufe, Holz und Zement bis zu 50 ®/o der Einsparungen gewährt werden können. 8.3 Der gemäß Ziff. 8.2 errechnete Prämienbetrag ist an die Prämienberechtigten entsprechend ihrer am abgerechneten Objekt bzw. Bauabschnitt erbrachten Leistung aufzuteilen. Die Aufteilung der Prämien soll nur durch ein von den Prämienberechtigten gebildetes Kollektiv beraten und festgelegt werden. Die Auszahlung der Prämien hat auch dann zu erfolgen, wenn die finanzielle Erfüllung des jeweiligen Objektes nicht erreicht wurde. 8.4 Die festgesetzten Prämienbeträge sind 8.41 bei Abrechnung von Bauabschnitten spätestens einen Monat nach erfolgter Abrechnung auf die Persönlichen Konten der Prämienberechtigten gutzuschreiben; 8.42 bei Abrechnung des Objektes oder vollkommen abgeschlossener großer Bauabschnitte innerhalb eines Monats nach erfolgter Abrechnung an die Prämienberechtigten auszuzahlen oder mit ihrer Zustimmung auf das Persönliche Konto gutzuschreiben. 8.5 Sofern Leitungskräfte auf den Baustellen (einschließlich Materialverwalter) Anteil* an den erzielten Materialeinsparungen haben (z. B. durch Schaffung besonders guter Voraussetzungen bei der Materialeingangskontrolle bzw. der Materiallagerung), kennen sie in den Kreis der Prämienberechtigten einbezogen werden. Die Festlegung des einzubeziehenden Personenkreises erfolgt durch das gemäß Ziff. 8.3 von den Beteiligten zu bildende Kollektiv. 9. Schlußbestimmungen 9.1 Die Leiter der bauausführenden Betriebe sind verpflichtet, 9.11 ihren Baustellen und Betriebsteilen Anweisung zur Durchführung der in dieser Ordnung festgelegten Maßnahmen für die Anwendung der MVN und die Abrechnung des Materialverbrauchs nach MVN zu geben; 9.12 die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter des Betriebes und der Baustellen für die sich aus dieser Ordnung ergebenden Aufgaben innerhalb ihres Betriebes festzulegen; *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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