Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 494

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 494 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 494); 494 Gesetzblatt Teil I Nr. 43 Ausgabetag: 13. Juni 1958 Mengeneinheiten (z. B. m3 umbauter Raum) entwickelt. Die Materialeinsatzschlüssel (erfahrungsstatistische Kennzahlen des Materialverbrauchs) werden für 1 Million DM Abgabepreis (Baupreis) ermittelt. II. Ermittlung von Materialverbrauchsnormen (MVN) § 3 V erant wortlichkeit (1) Die Deutsche Bauakademie ist verantwortlich für die Weiterentwicklung bestehender technisch begründeter MVN und für die Überarbeitung vorläufiger MVN zu technisch begründeten MVN. (2) Die Deutsche Bauakademie ist in Abstimmung mit der Zentralen Materialverbrauchsnormenkommission (ZMVNK) berechtigt, den im § 1 Abs. 1 Buchstaben a bis c aufgeführten Betrieben Aufträge zur Ausarbeitung und Weiterentwicklung von MVN zu erteilen. (3) Die Leiter der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, die Bauproduktion sowie Fertigteilproduktion von Bauelementen des Hoch- und Industriebaues ausführen, sind verantwortlich, daß die in ihrem Betrieb angewendeten MVN die von der ZMVNK bestätigten MVN (Höchstwerte) nicht überschreiten, sondern möglichst darunter liegen. (4) Die Leiter volkseigener und ihnen gleichgestellter Betriebe, welche Bauproduktion sowie Fertigteilproduktion von Bauelementen des Hoch- und Industriebaues ausführen, sind verpflichtet, in ihren Betrieben für Leistungen und Erzeugnisse, für die noch keine technisch begründeten MVN vorliegend vorläufige MVN auszuarbeitem (5) Die vorläufigen MVN von überbetrieblicher Bedeutung sind zur Überarbeitung zu technisch begründeten MVN der Deutschen Bauakademie zuzuleiten. Die Bezirksbaudirektoren sind verantwortlich, daß die in den angeführten Betrieben ausgearbeiteten vorläufigen MVN zuvor in einer vorhandenen bzw. zu schaffenden Bezirksnormenkommission ausgewertet werden. § 4 Zentrale Materialverbrauchsnormenkommission (ZMVNK) (1) Die bei der Deutschen Bauakademie ausgearbeiteten technisch begründeten MVN für die Bauindustrie und Fertigteilproduktion von Bauelementen des Hoch-und Industriebaues bedürfen zu ihrer Wirksamkeit bei den im § 1 Abs. 1 aufgeführten Betrieben und Institutionen der Bestätigung durch die ZMVNK. (2) Die Mitglieder der ZMVNK sowie der Leiter und seine beiden Stellvertreter werden vom Minister für Bauwesen berufen und abberufen. Aufgaben, Rechte und Pflichten der ZMVNK werden in der vom Ministerium für Bauwesen zu erlassenden Arbeitsordnung geregelt. § 5 Gültigkeitsdauer der MVN (1) Die von der ZMVNK bestätigten technisch begründeten MVN werden in Sonderdrucken des Ministeriums für Bauwesen und in der Deutschen Bauenzyklopädie veröffentlicht.* Die MVN sind ständig zu überprüfen. * Herausgegeben von der Deutschen Bauakademie. Wird nach einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr bei bestimmten MVN festgestellt, daß sie weiterhin technisch begründet sind, so erfolgt durch die ZMVNK eine entsprechende Bekanntmachung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer in Sonderdrucken des Ministeriums für Bauwesen und in der Deutschen Bauenzyklopädie. Die Außerkraftsetzung von MVN wircLpbenfalls dort bekanntgemacht. * (2) Die vorläufigen MVN von überbetrieblicher Bedeutung müssen von den Betrieben innerhalb von drei Monaten an die zuständige Bezirksnormenkommission und innerhalb weiterer zwei Monate an die Deutsche Bauakademie zur Erarbeitung technisch begründeter MVN eingereicht werden. Die vorläufigen MVN verlieren ihre Gültigkeit, sobald an ihrer Stelle eine von der ZMVNK bestätigte technisch begründete MVN wirksam wird. § 6 Streu- und Bruchverluste (1) Die MVN enthalten keine Streu- und Bruchverluste, sondern nur die bei der Ausführung einer qualitativ einwandfreien Arbeit entstehenden Materialeinbauverluste. (2) Die Richtsätze für die zulässigen Streu- und Bruchverluste sind durch die Deutsche Bauakademie in Verbindung mit den volkseigenen Betrieben, unter Beachtung der vorhandenen unterschiedlichen technischen Bedingungen, ständig zu überarbeiten. III. Ermittlung von Kennzahlen des Materialverbrauchs § 7 Technisch begründete Kennzahlen des Materialverbrauchs (1) Die Deutsche Bauakademie ist verantwortlich für die Ausarbeitung und Erprobung von technisch begründeten Kennzahlen des Materialverbrauchs in den einzelnen Bautengruppen, unterschieden nach Konstruktionsarten und Bauweisen. Die Ausarbeitung erfolgt getrennt für Roh- und Ausbau nach den Bautengruppen (Planpositionen) der Schlüsselliste zum Volkswirtschaftsplan. (2) Die Deutsche Bauakademie wird verpflichtet, bei allen bestätigten Typenbauwerken und getypten Konstruktionsteilen den Materialbedarf nach Arbeitsabschnitten bzw. Leistungspositionen unter Anwendung der MVN aufzustellen und einschließlich der prüfbaren Massenberechnung an die örtlichen Projektierungsbüros zu übergeben. § 8 Materialeinsatzschlüssel (erfahrungsstatistische Kennzahlen des Materialverbrauchs) (1) Materialeinsatzschlüssel sind nur für solche Bautengruppen auszuarbeiten, für die keine technisch begründeten Kennzahlen des Materialverbrauchs vorhanden sind. Insbesondere sind Materialeinsatzschlüssel für folgende Bautengruppen zu ermitteln: Wohnungsbau: Für alle Geschoßbauten mit gewerblichen Räumen; Industrie- und Für industrielle Transportanlagen Tiefbau: (außer Bahn und Straße) und Sonder- konstruktionen; Reparaturen: Für Reparaturen aller Bautengruppen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den genannten Formen zu regeln, wo das unbedingt erforderlich ist. Es ist nicht zuletzt ein Gebot der tschekistischen Arbeit, nicht alles schriftlich zu dokumentieren.

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