Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 487

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 487 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 487); Gesetzblatt Teil I Nr. 41 Ausgabetag: 5. Juni 1958 487 § 4 Der Betrieb verpflichtet sich: 1. Herrn/Frau während der Vertragsdauer die kulturellen, sportlichen und sozialen Einrichtungen wie den deutschen Betriebsangehörigen in vollem Umfange zur Verfügung zu stellen; 2. Herrn/Frau zur Förderung seiner/ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung entsprechende Fachzeitschriften und andere Fachliteratur zur Verfügung zu stellen; 3. Herrn/Frau für die Dauer seiner/ihrer Zugehörigkeit zum VEB , (Hier soll der Betrieb entsprechend seinen Möglichkeiten Vereinbarungen über besondere Vergütungen Oder Unterstützungen treffen.) § 5 Herr/Frau ■ ver- pflichtet sich: 1. gegenüber dem Betrieb sein/ihr fachliches Wissen voll in den Dienst der erfolgreichen Durchführung der ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu stellen, wie sie sich für die nach § 1 Abs. 1 angestrebte Ausoder Weiterbildung ergeben; 2. über alle betrieblichen und mit seiner/ihrer Tätigkeit verbundenen Angelegenheiten, auch nach Lösung dieses Vertragsverhältnisses, Verschwiegenheit zu wahren; diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Erfahrungen, die er/sie sich für sein/ihr Heimatland im Rahmen der Aus- oder Weiterbildung' angeeignet hat; 3. bei Änderungen bzw. Lösung dieses Vertrages oder Übernahme anderer Aufgaben im Betrieb unaufgefordert sämtliche in seinem/ihrem Besitz gelangten betrieblichen Unterlagen an den Betrieb zurückzugeben. § 6 Soweit in dem vorliegenden Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen, insbesondere die arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. § 7 Die vorfristige Lösung des Vertrages seitens des Betriebes oder die Verlängerung dieses Vertrages bedarf der Zustimmung des zuständigen Organs der staatlichen Verwaltung. § 8 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. § 9 Sonstige Vereinbarungen: [ ' Ort .j Datum . . .j L ) Unterschrift des Unterschrift des Betriebes ausländischen Bürgers Anordnung Nr. 3* über den Abschluß von Verträgen über die Mast von Schlachtvieh. Vom 15. April 1958 Zur Änderung der Anordnung Nr. 2 vom 24. Dezember 1957 über den Abschluß von Verträgen über die Mast von Schlachtvieh (GBl. I 1958 S. 74) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Land- und Forstwirtschaft und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 (1) Die im § 4 der Anordnung Nr. 2 festgelegte Berechtigung der VEAB, Verträge über die Mast von Jungrindern abzuschließen, wird dahingehend geändert, daß Mastverträge nur über nicht herdbuchfähige und zucht-untaugliche männliche Kälber mit einem Lebendgewicht bis zu 100 kg je Kalb abgeschlossen werden dürfen. (2) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse kann das im Abs. 1 festgelegte Lebendgewicht durch Rundverfügung ändern. § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 15. April 1958 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bestimmungen der §§ 4 und 5 der Anordnung Nr. 2, die die vertragliche' Mast von zuchtuntauglichen weiblichen Kälbern bzw. Jungrindern betreffen, außer Kraft. Berlin, den 15. April 1958 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse I.V.: Koch Stellvertreter des Staatssekretärs Anordnung Nr. 2 (GBl. I S. 74) Anordnung Nr. 7* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete, Vom 22. Mai 1958 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Bauwesen folgerndes angeordnet: § 1 (1) In den Kreisen Dippoldiswalde, Freital, Niesky und dem Stadtkreis Dresden, Bezirk Dresden, den Kreisen Altenburg, Eilenburg und Geithain, Bezirk Leipzig, den Kreisen Merseburg und Weißenfels, Bezirk Halle, den Kreisen Freiberg und Hohenstein-Ernstthal, Bezirk Karl-Marx-Stadt, den Kreisen Fürstenberg und Fürstenwalde (Spree), Bezirk Frankfurt (Oder), dem Kreis Weißwasser, Bezirk Cottbus* und dem Kreis Saalfeld, Bezirk Gera, wird gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. März 1951 die von der Technischen Bergbauinspektion der Republik abgegrenzte Tagesoberfläche zu bergbaulichen Schutzgebieten erklärt* (2) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der bergbaulichen Schutzgebiete ist das von der Technischen Bergbauinspektion der Republik auf den Lageplänen den topographischen Karten im Maßstab 1 :25 000 Rüdersdorf, Blatt 3548; Herzfelde, Blatt 3549; * Anordnung Nr. 6 (CB1. I 1957 S. 391);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat im engen Sinne hinausgehend im Zusammenwirken zwischen den Untersuchungsorganen und dem Staatsanwalt die gesellschaftliche Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit zu erhöhen. Neben den genannten Fällen der zielgerichteten Zusammenarbeit ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die führen verantwortlich. Sie haben diese Vorschläge mit den Leitern Abteilung der Abteilung Finanzen und des medizinischen Dienstes abzustimmen. Bei Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bestehen. Die Verletzung dieser Verpflichtung kann gemäß den und Strafgesetzbuch geahndet werden. Genosse wird nach Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren.

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