Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 474

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 474 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 474); 474 Gesetzblatt Teil I Nr. 40 Ausgabetag: 29. Mai 1958 b) Ingenieurtechnisches Personal; Wirtschaftler und Angestellte mit verantwortlicher Tätigkeit in übergeordneten staatlichen Organen, die nur für den Bergbau tätig sind, erhalten die zusätzliche Belohnung nach Abs. 3 Buchst, c. Der begünstigte Personenkreis ist listenmäßig zu erfassen und vom Leiter des staatlichen Organs nach Zustimmung des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft zu bestätigen; c) Hauptamtliche Funktionäre der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Massenorganisationen in den Bergbaubetrieben erhalten die zusätzliche Belohnung entsprechend ihrer zuletzt im Bergbau ausgeübten Tätigkeit. d) Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer übergeordneten Leitung der Industriegewerkschaft Bergbau ausüben, erhalten die zusätzliche Belohnung entsprechend ihrer zuletzt im Bergbau ausgeübten Tätigkeit. (5) Die zusätzliche Belohnung erhalten auch mit gesundheitsgefährdenden Arbeiten Beschäftigte in Kokereien, Roh- und Feinhüttenbetrieben, an Röstöfen sowie in Schwelereien und sonstigen Nebenbetrieben des Bergbaues. Voraussetzung für die Zahlung ist die Anerkennung und die Erfassung der gesundheitsgefährdenden Arbeit in einer Liste des zuständigen Sektors der Staatlichen Plankommission; Die zusätzliche Belohnung wird wie folgt gewährt: nach einjähriger Beschäftigungszeit 3 % nach zweijähriger Beschäftigungszeit 6% nach fünfjähriger Beschäftigungszeit 10% nach zwölfjähriger Beschäfligungszelt 12 % des jährlichen Bruttoverdienstes; (6) Die zusätzliche Belohnung wird anteilig für die Beschäftigungszeit vom Tag des deutschen Bergmanns“ bis zum Ausscheiden gezahlt, wenn der Beschäftigte a) in ein staatliches Verwaltungsorgan oder in eine gesellschaftliche Organisation berufen wurde, die nicht für den Bergbau zuständig ist; b) zum Besuch einer Schule fachlicher oder gesellschaftlicher Art delegiert wurde. Absolventen von Fach- und Hochschulen, die vor Beginn ihres Studiums in einem Bergbaubetrieb tätig waren und in diesen wieder zurückkehren, wird die Zeit des Studiums anwartschaftssteigernd angerechnet; c) für eine festgelegte Zeit bei bestimmten Investitionsbauvorhaben in der Grundstoffindustrie, bei der Landwirtschaft oder bei der SDAG Wismut beschäftigt wird. Die Beschäftigung bei der SDAG Wismut wird für die Anwartschaftszeit und die Zahlung der zusätzlichen Belohnung in Anrechnung gebracht; d) aus einem Betrieb bzw. einer Betriebsabteilung ausscheidet, die auf Anordnung übergeordneter staatlicher Organe stillgelegt wird. Bei Rückkehr in den Betrieb ist diese Bestimmung entsprechend anzuwenden. Die zusätzliche Belohnung ist anteilig an die Witwe bzw. die unterhaltsberechtigten Angehörigen zu zahlen, wenn der Beschäftigte in der Zeit vom „Tag des deutschen Bergmanns“ des Vorjahres bis zum „Tag des deutschen Bergmanns“ des laufenden Jahres verstorben ist. (7) Ehemalige Angehörige bewaffneter Organe erhalten die zusätzliche Belohnung entsprechend der Verordnung vom 21. Februar 1957 über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee (GBl. I S. 169) und der Anordnung vom 5. Oktober 1957 über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen bewaffneter Organe (GBl. I S. 544). (8) a) Bei fristloser Entlassung entfällt die zusätzliche Belohnung. Auch bei Wiedereintritt in einen anderen Bergbaubetrieb innerhalb von 14 Tagen entfällt der Anspruch auf Auszahlung der zusätzlichen Belohnung für den folgenden „Tag des deutschen Bergmanns“, Die Anwartschaftszeit bleibt erhalten. b) Die zusätzliche Belohnung ist. für jede unent-schuldigte Fehlschicht im Berechnungszeitraum wie folgt zu kürzen: bei einer Fehlschicht um 25%; bei zwei Fehlschichten um 50%; bei drei Fehlschichten um 75 %; Bei mehr als drei Fehlschichten entfällt sie. Für die Feststellung der unentschuldigten Fehlschichten ist der Werkdirektor verantwortlich; c) Strafgefangene erhalten für ihre Tätigkeit im Bergbau keine zusätzliche Belohnung. Die Tätigkeit im Bergbau während der Strafzeit wird nicht als Bergbauzugehörigkeit gerechnet; (9) Beschäftigte des Bergbaues, die nachweislich auf Grund von politisch und wirtschaftlich notwendigen Maßnahmen aus Bergbaubetrieben ausscheiden müssen, erhalten bei Wiedereintritt in einen Bergbaubetrieb die Dauer der seit 1. Januar 1949 im Bergbau ausgeübten Tätigkeit auf die Anwartschaft angerechnet. Das Ausscheiden aus den oben genannten Gründen ist durch den Werkdirektor schriftlich zu bestätigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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