Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 460

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1958, Seite 460 (GBl. DDR I 1958, S. 460); ?460 Gesetzblatt Teil I Nr. 38 Ausgabetag: 29. Mai 1958 Intelligenz (GBl. I S. 453) unterlegen haben. Die Steuerfestsetzung erfolgt nach Steuertarif H; 3. Einkuenfte aus steuerbeguenstigter freiberuflicher Taetigkeit und nicht beguenstigter Einkuenfte erzielt hat. Fuer die Festsetzung der Steuer auf die nicht beguenstigten Einkuenfte gilt das Verfahren wie unter Ziff. 1. Die Steuer auf die steuerbeguenstigten freiberuflichen Einkuenfte kann als abgegolten betrachtet oder auf Antrag des Steuerpflichtigen nach dem Steuertarif H festgesetzt werden; 4. Lohneinkuenfte, steuerbeguenstigte und nicht steuerbeguenstigte Einkuenfte erzielt -hat. Fuer die Festsetzung der Steuer fuer die nicht beguenstigten Einkuenfte ist unter Zugrundelegung des Gesamteinkommens der Steuersatz nach Steuersatztabelle L zu ermitteln und dieser auf den Teil der nicht beguenstigten Einkuenfte anzuwenden. Die Steuerabzugsbetraege auf die Lohneinkuenfte und steuerbeguenstigten freiberuflichen Einkuenfte koennen als abgegolten betrachtet oder auf Antrag des Steuerpflichtigen gemaess ? 1 Absaetze 2 oder 3 des Gesetzes zur Aenderung- der Besteuerung der steuerbeguenstigten freischaffenden Intelligenz festgesetzt werden. (2) Eine Jahressteuerfestsetzung kann durch den Steuerpflichtigen beantragt werden, wenn im massgebenden Kalenderjahr 1. Lohneinkuenfte, und steuerbeguenstigte freiberufliche Einkuenfte bezogen oder 2. steuerbeguenstigte freiberufliche Einkuenfte bezogen wurden und bei einer Veranlagung gemaess ? 1 Absaetze 1 bis 3 des Gesetzes zur Aenderung der Besteuerung der steuerbeguenstigten freischaffenden Intelligenz eine niedrigere Steuer als die abgefuehrten Steuerabzugsbetraege zu entrichten waere. (3) Ergibt sich durch die Jahresveranlagung eine Ueberzahlung von Steuern, so werden diese ausser Betraegen unter 5, DM erstattet.? ? 4 ? 31 der Verordnung vom 22. Dezember 1952 erhaelt folgende Fassung: Berechnung der Steuer fuer steuerlich nicht beguenstigte Einkuenfte (1) Steuerpflichtige, die ausser Lohneinkuenften und/oder steuerbeguenstigten freiberuflichen Einkuenften nicht beguenstigte Einkuenfte (Einkuenfte aus Land-und Forstwirtschaft, Ge wer bebe-rieb, selbstaendiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermoegen oder sonstige Einkuenfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes) erzielen, haben die Einkommensteuer auf die nicht beguenstigten Einkuenfte unter Beruecksichtigung des Gesamteinkommens nach dem Einkommensteuertarif K zu zahlen. (2) Der fuer die Steuerfestsetzung massgebende Steuersatz ergibt sich aus der Steuersatztabelle L (Anlage) und ist auf den Teil der nicht beguenstigten Einkuenfte anzuwenden.? ? 5 Uebergangsbestimmungen Die Bestimmungen der ?? 1 bis 3, ausgenommen der Hinweis auf die Tarife, gelten erstmalig fuer den Veranlagungszeitraum 1958. ? 6 Schlussbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1958 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten ausser Kraft: li der ? 27 der Verordnung vom 22. Dezember 1952 zur Besteuerung des Arbeitseinkommens AStVO (GBl. S. 1413), 2. die ?? 4 und 10 der Verordnung vom 15. Oktober 1953 zur Aenderung der Besteuerung des Arbeitseinkommens 2. AStVO (GBl. S. 1031) und 3. die Steuersatztabelle zu ? 3 der Dritten Durchfuehrungsbestimmung vom 28. Oktober 1954 zur Verordnung zur Aenderung der Besteuerung des Arbeitseinkommens 2. AStVO (GBl. S. 878). Berlin, den 28. Mai 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpraesiden Der Minister der Finanzen Grote wohl Rumpf Erste Durchfuehrungsbestimmung zum Gesetz zur Aenderung und Ergaenzung des Gesetzes ueber die Besteuerung des Handwerks. Vom 28. Mai 1958 Auf Grund des ? 7 des Gesetzes vom 28. Mai 1958 zur Aenderung und Ergaenzung des Gesetzes ueber die Besteuerung des Handwerks (GBl. I S. 451) wird folgendes bestimmt:" Zu ? 2 des Gesetzes Handwerksteuer A ? 1 Berechnung des Materialeinsatzes bei Baeckern, Konditoren und Lebkuechlern Baecker, Konditoren und Lebkuechler haben fuer die Ermittlung des Materialeinsatzes die folgenden Roh-und Hilfsstoffe zur Herstellung von Feinback- und Konditorwaren mit den nachstehenden Prozentsaetzen ihres Einkaufspreises anzusetzen: Mit 20 ?/o = Aprikosenkerne, Kakaopulver, Kokos-raspel, Kuvertuere, Mandeln (bitter), Nougatfuellmasse, Orangeat; mit 30 % = Aprikosen (trocken), Kondensvollmilch (gezuckert), Mandeln (suess), Mohn, Persipanrohmasse, Sahne, Sultaninen, Weizenstaerkepuder; mit 40 ?/o = Ananaskonserven, Anis, Butter, Eigelbpulver,. Haselnussrohmasse, Ingwer, Korinthen, Macisbluete, Muskatnuss, Vanillin, Vollmilch, Zimt, Zitronat; mit 50 ?/o = Eier, Erdnussrohmasse, Hartfett, Haselnusskerne, Margarine (Zieh-), Marzipanrohmasse, Talg, Vollmilchpulver, Walnusskerne I; rffit 60 % = Gusseier, Nelken, oel, Quark, Schmalz, Vitaladerohmasse, Walnussrohmasse, Zuk-ker (weiss), Zucker (Raffinade), Zucker (Puder): mit 70 ?/o = Fondantmasse, Magermilchpulver, Volleipulver, Walnusskerne II; mit 80 ?/o = Belegfruechte, Margarine, Nonparaille, Staerkesirup. Zu ? 6 des Gesetzes Handwerkstcuer A ? 2 Handwerksteuerzuschlag nach dem Materialeinsatz fuer 1958 bei Fleischern (1) Fleischer entrichten den Handwerksteuerzuschlag nach dem Materialeinsatz fuer das Jahr 1958 nach der dieser Durchfuehrungsbestimmung als Anlage beigefuegten Tabelle, wenn die Steuerpflicht waehrend des ganzen Jahres bestanden hat. (2) Hat die Steuerpflicht nicht waehrend des ganzen Jahres 1958 bestanden, so ist der Handwerksteuerzuschlag nach dem Materialeinsatz unter Beruecksichtigung des Gesamtmaterialeinsatzes jeweils anteilmaessig nach den Tarifen Nr. 17 und 17a, entsprechend der Zahl der Monate, in denen die Steuerpflicht bestanden hat, zu erheben. ? 3 Inkrafttreten (1) Diese Durchfuehrungsbestimmung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Bestimmungen des ? 12 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b und Ziff. 2 der Ersten Durchfuehrungsbestimmung vom 24. Maerz 1958 zum Gesetz ueber die Besteuerung des Handwerks (GBl. I S. 319) ausser Kraft. Berlin, den 28. Maerz 1958. Der Minister der Finanzen Rumpf;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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