Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 445

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1958, Seite 445 (GBl. DDR I 1958, S. 445); ?GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1 feil 1 1958 Berlin, den 29. Mai 1958 Nr. 36 Ta - Inhalt Seite 28. 5 58 Verordnung ueber die Gewaehrung einer Beihilfe fuer Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke 445 28. 5. 58 Verordnung zur Aenderung der Verordnung ueber die Allgemeine Sozialfuersorge 447 28. 5. 58 Verordnung zur Aenderung der Verordnung ueber staatliche Leistungen der Sozialfuersorge fuer hilfs- beduerftige Bewohner nichtstaatlicher Einrichtungen 447 28. 5. 58 Sechste Durchfuehrungsbestimmung zum Gesetz ueber den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau . 446 28. 5. 58 Zweite Durchfuehrungsbestimmung zur Verordnung ueber die Allgemeine Sozialfuersorge 447 28. 5. 58 Anordnung Nr. 3 ueber die Festsetzung der Hoehe der Barleistungen in der Allgemeinen Sozialfuersorge 447 28. 5. 58 Zweite Durchfuehrungsbestimmung zur Verordnung ueber die Fuersorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen * 448 28. 5. 58 Anordnung Nr. 2 ueber die Hoehe des in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen zu leistenden Unterhaltskostenbeitrages und ueber die Hoehe des den Heimbewohnern zu gewaehrenden Taschengeldes 448 / Verordnung ueber die Gewaehrung einer Beihilfe fuer Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke* Vom 28. Mai 1958 In Durchfuehrung des Gesetzes ueber die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 413), wird auf Grund des ? 10 des Gesetzes in Uebereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: ? 1 (1) Eine monatliche Beihilfe wird auf Antrag waehrend der ambulanten Behandlung gewaehrt fuer a) Tuberkulosekranke fuer die Dauer der Aktivitaet des Prozesses und bis zur Dauer von zwei Monaten nach der Feststellung, dass eine Aktivitaet des Prozesses -- nicht mehr vorliegt 1 1 1 1 in Hoehe von 10, DM, b) Geschwulstkranke waehrend einer ambulanten bzw. nach Abschluss einer stationaeren Intensiv-Behandlung bis zur Dauer von sechs Monaten -. j * 1 * ?, in Hoehe von 10, DM, c) Zuckerkranke (an Diabetes mellitus Erkrankte), die auf aerztliche Anordnung strenge Diaet einzuhalten haben, fuer die Dauer der Erkrankung i 1 1 1 1 1 1 i in Hoehe von 13, DM, sofern das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des Erkrankten 800, DM bzw. bei werktaetigen Einzelbauern der Einheitswert der Wirtschaft 10 000, DM nicht uebersteigt. (2) Die Beihilfe wird fuer die Kalendermonate nicht gewaehrt, in-denen der Erkrankte voll an einer Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt. (3) Zur Pruefung des Einkommens sind vom Antragsteller vorzulegen: a) Verdienstbescheinigung ueber den Bruttoverdienst der vorangegangenen drei Kalendermonate, b) Einkommensteuerbescheid bzw. vierteljaehrlicher Steuerfestsetzungsbescheid von Handwerkern, die Handwerksteuer A entrichten* c) Einheitswertbescheid, d) andere geeignete Nachweise (z. B. Rentenbescheide, Bewilligungsbescheid ueber Sozialfuersorgeunterstuetzung). ? 2 (1) Antragstellern, die in Westberlin oder Westdeutschland eine Taetigkeit ausueben oder sich dort in Ausbildung befinden, wird die Beihilfe nicht gewaehrt* (2) Die Zahlung der Beihilfe fuer Kinder im Alter bis zu 18 Jahren erfolgt nicht, wenn das Kind in Westberlin oder Westdeutschland eine Schule besucht, sich dort in Ausbildung befindet oder dort eine Taetigkeit ausuebt. ? 3 . (1) Die Pruefung der Voraussetzungen zum Bezug, die I Festlegung der Dauer des Bezuges und die Auszahlung I der Beihilfe erfolgt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die in der Richtlinie für die Auswahl und Überprüfung von Kandidaten generell festgelegten Aufgaben und Maßnahmen auch vollinhaltlich für Kandidaten durchgesetzt werden müssen. Der konkrete Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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