Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 442

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 442 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 442); 442 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 29. Mai 1958 Erste Durchführungsbestimmung but Verordnung über die Zahlung eines Ehegattenzuschlages. Vom 28. Mai 1958 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines Ehegattenzuschlages (GBl. I S. 441) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu J 1 der Verordnung 9 1 (1) Für die Feststellung des Anspruchs der Arbeiter und Angestellten auf Zahlung des Ehegattenzuschlages ist jeweils der monatliche Bruttodurchschnittsverdienst maßgebend, der für die Zahlung des Zuschlages gemäß der Lohnzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 417) durch den Betrieb errechnet wurde. (2) Bei Mitgliedern der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wird an Stelle des monatlichen Brutto-durchscbnittsverdienstes das monatliche Bruttodurchschnittseinkommen zugrunde gelegt Das monatliche Bruttodurchschnittseinkommen wird gemäß der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines Ausgleichsbetragea an Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (GBL I S. 428) berechnet. (3) Bei Studierenden an Universitäten, Hoch- und Fachschulen ißt an Stelle des monatlichen Bruttodurchschnittsverdienste* das jeweilige monatliche Stipendium zugrunde zu legen* Zuschläge, außer Ortszuschlägen, sind dem Stipendium hinzuzu rechnen* § 2 * Als eigene* Einkommen des Ehegatten gelten a) Lohneinkünfte, b) Einkünfte aus der Mitgliedschaft zu einer sozialisti-* sehen Produktionsgenossenschaft, c) Stipendien, d) Einkünfte aia elbständiger oder freiberuflicher * Tätigkeit, e) Renten, Versorgungen und Unterstützungen, zu denen ein Zuschlag auf Grund der Rentenzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBL I S. 442) gezahlt wird. 9 3 (1) Der Ehegattenzuschlag ist stets in voller Höhe zu zahlen. Das gilt auch, wenn der Arbeiter oder Angestellte nur halbtags oder nur stundenweise arbeitet; (2) Der Ehegattenzuschlag ist auch bei Freistellungen von der Arbeit (z. B. bei Arbeitsunfähigkeit, Erholungsurlaub) weiterzuzahlen. Zu § 7 der Verordnung 5 4 Die Zahlung des Ehegattenzuschlages an Arbeiter und Angestellte ist zusammen mit dem staatlichen Kinderzuschlag auf dem Lohn- oder Gehaltszettel besonders auszuweisen und auf dem Lohnkonto hinter der Spalte i,Nettolohn“ zu buchen. § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1; Juni 1958 in Kraft Berlin, den 28. Mai 1958 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Verordnung über die Zahlung von Zuschlägen an Rentner, flozialfürsorgeempfänger sowie andere Unterstütztei - Rentenzusclilagsvcrordnung * Vom 28. Mal 1958 In Durchführung des Gesetzes über die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28, Mai 1958 (GBl. I Ss413) wird auf Grund der §§ 5, 7 Abs. 3 und 10 des Gesetzes in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: Zuschläge zu Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten § 1 (1) Zu den Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten werden folgende Zuschläge für die Rentner gezahlt: 1, 9, DM monatlich zu Alters- und Invalidenrenten, 2. 9, DM monatlich zu Unfallrenten bei einem Körperschaden von mehr als 50 Prozent, Unfall-Angehörigenrenten, VdN-Invaliden-Teilrenten bei einem Körperschaden von mehr als 50 Prozent, VdN-Altersrenten, Kriegsinvaliden-Vollrenten, Bergmannsvollrenten, die nach Vollendung des 50. Lebensjahres gezahlt werden, Bergmannsrenten, Witwen-(Witwer-)Renten wegen Alter, Invalidität oder Erwerbsbehinderung, 8. 5, DM monatlich zu Unfall-Witwen-Renten und VdN-Witwen-Renten, die an arbeitsfähig© Personen gezahlt werden; (2) Die Zahlung der Zuschläge gemäß Abs. 1 erfolgt auf Antrag, wenn kein Arbeitsrechtsverhältnis besteht. Der Zuschlag gemäß Abs. 1 Ziff. 1 wird auch dann gezahlt, wenn ein Arbeitsrechtsverhältnis in der Deutschen Demokratischen Republik oder im Demokratischen Sektor von Groß-Berlin besteht, § 2 (1) Zu den Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten werden folgende Zuschläge für die Ehegatten von Rentnern gezahlt: 1, 9, DM monatlich, wenn ein Ehegattenzuschiag nach den Bestimmungen der Sozialversicherung gewährt wird, sofern der Rentner gemäß § 1 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 für sich einen Zuschlag zur Rente erhält, 2, 5, DM monatlich, wenn kein Ehegattenzuschlag nach den Bestimmungen der Sozialversicherung gewährt wird, sofern der Rentner gemäß § 1 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 für sich einen Zuschlag zur Rente erhält, (2) Die Zahlung von Zuschlägen gemäß Abs. 1 erfolgt auf Antrag, wenn der Ehegatte des Rentners kein eigenes Einkommen und seinen Wohnsitz m der Deutschen Demokratischen Republik oder im Demokratischen Sektor von Groß-Berlin hat. § 3 Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post Empfänger der Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn und der Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung der Deutschen Post erhalten nach den. Bestimmungen der §§ 1 und 2 Zuschläge zu ihrer Versorgung, wenn diese einschließlich anderer Renten der Sozialversicherung den Betrag von 600, DM monatlich nicht übersteigt, Zuschläge zu den Renten der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt 9 4 (1) Zu den Renten der Sozialversicherung bei der Deutschen Versiehe rungs-Anstalt werden folgende Zuschläge für die Rentner gezahlt; 1. 9, DM monatlich zu Alters- und Invalidenrenten! Unfallrenten bei einem Körperschaden von mehr als 50 Prozent,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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