Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 439

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 439 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 439); Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 29. Mai 1958 439 S 13 ' Der Rat der Gemeinde, der Stadt bzw. des Stadtbezirk ist berechtigt, die Auszahlungskarte für den staatlichen Kinderzuschlag bei Mißbrauch einzuziehen. Auszahlung des staatlichen Kinderzuschlages § 14 Die Auszahlung des staatlichen Kinderzuschlages erfolgt durch a) die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, Organe der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen, sozialistischen Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen, Betriebe der privaten Wirtschaft und des Handwerks (außer Betriebe der privaten Landwirtschaft) sowie durch die kirchlichen Einrichtungen für die Kinder der bei ihnen in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehenden Arbeiter und Angestellten, b) die landwirtschaftlichen und anderen sozialistischen Produktionsgenossenschaften für die Kinder der Genossenschaftsmitglieder, c) die Universitäten, Hoch- und Fachschulen für die Kinder der Studierenden, d) die Außenstellen bzw. Rentenauszahlstellen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten bzw. die Kreisdirektionen oder Kreisstellen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt für die Kinder der Rentner, e) die Kreisdirektionen bzw. Kreisstellen der Deutschen Versicherungs-Anstalt für die Kinder der Rentner, die eine Rente aus der freiwilligen Rentenversicherung erhalten, die mit der Verordnung vom 25. Juni 1953 über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung (GBl. S. 823) der Deutschen Versicherungs-Anstalt übertragen wurde, f) die Bahnhofs- und Abfertigungskassen für die Kinder der Empfänger der Versorgung der Deutschen Reichsbahn, g) die Außenstellen bzw. Rentenauszahlstellen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten für die Kinder der Empfänger der Versorgung der Deutschen Post, h) die Deutsche Versicherungs-Anstalt, Abt. Altersversorgung der Intelligenz, Potsdam, bzw. die Vereinigte Großberliner Versicherungsanstalt für die Kinder der Empfänger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz, soweit sie nicht gleichzeitig eine Rente der Sozialversicherung beziehen. i) den Rat der Gemeinde, der Stadt bzw. des Stadtbezirks für die Kinder der Beschäftigten in der privaten Landwirtschaft, der Hausangestellten und anderer bei Privatpersonen (nicht selbständig Tätigen) im Arbeitsrechtsverhältnis stehender Personen, der nichtständig Beschäftigten (z. B. Musiker, Haus-krankenpflegerinnen), der Empfänger einer Sozialfürsorge- oder einer anderen Unterstützung der alleinstehenden Mütter ohne Arbeitseinkommen und der Personen gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. 1, k) den Rat des Kreises, Abt. Finanzen, für die Kinder der Handwerker, der selbständigen Unternehmer und Gewerbetreibenden sowie der Angehörigen der freischaffenden Intelligenz. § 15 (1) Die Zahlung des staatlichen Kinderzuschlages ist monatlich vorzunehmen und soll mit der Lohnzahlung oder mit sonstigen regelmäßigen Zahlungen verbunden werden. (2) Die erste Zahlung des staatlichen Kinderzuschlages hat jeweils innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung zu erfolgen. § 16 Der staatliche Kinderzuschlag unterliegt nicht der Lohnsteuer und der Beitragspflicht zur Sozialversiche- * rung/ ' - * § 17 Anzeigepflicht von Veränderungen Die Berechtigten, die einen staatlichen Kinderzuschlag erhalten, sind verpflichtet, alle Veränderungen, die die Gewährung des staatlichen Kinderzuschlages berühren, den zuständigen Aus zahlungsstellen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, anzuzeigen. § 18 Finanzierung und Erstattung (1) Der staatliche Kinderzuschlag wird zu Lasten des Staatshaushaltes gezahlt. (2) Richtlinien über die Finanzierung bzw. die Erstattung der Ausgaben für den staatlichen Kinder Zuschlag erläßt der Minister der Finanzen. Schlußbestimmungen 5 19 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Ge werkschaf tsbundes. § 20 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die §§ 4 und 5 der Verordnung vom 22. Dezember 1950 über die weitere Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln (GBl. S. 1225) und die Zweite Durchführungsbestimmung vom 25. Januar 1951 zu dieser Verordnung (GBL S. 65) außer Kraft Berlin, den 28. Mai 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister Grotewohl für Gesundheitswesen Steidle Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages Vom 28. Mai 1958 Auf Grund des § 19 der Verordnung vom 28. Mai 1958 über die Zahlung eines staatlichen Kinderzuschlages (GBl. I S. 437) wird im Einvernehmen mit dem Minister \er Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: § 1 (1) Der staatliche Kinderzuschlag ist stets in voller Höhe zu zahlen. Das gilt auch, wenn der Arbeiter oder Angestellte nur halbtags oder stundenweise arbeitet. (2) Der staatliche Kinderzuschlag ist auch bei Freistellung der Arbeiter und Angestellten von der Arbeit (z. B. infolge Arbeitsunfähigkeit, bei Erholungsurlaub) weiterzuzahlen. 8 2 (1) Für die Feststellung der Höhe des Einkommens der Handwerker, die Handwerkssteuer B entrichten, der selbständigen Unternehmer und Gewerbetreibenden sowie der Angehörigen der freischaffenden Intelligenz ist jeweils das Bruttoeinkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte im steuerlichen Sinne) des laufenden Kalenderjahres zugrunde zu legem (2) Handwerker, die Handwerkssteuer B entrichten, erhalten im Jahre 1958 den staatlichen Kinderzuschlag, wenn ihr Bruttoeinkommen vom 1. April bis 31. Dezember 1958 7500, DM nicht übersteigt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die konspirative Gewinnung operativ bedeutsamer Informationen und Beweise sowie auf die konspirative Einleitung und Realisierung vorbeugender und Schadensverhütender Maßnahmen mit einer hohen politisch-operativen Wirksamkeit auszurichten.

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