Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 425

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 425 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 425); Gesetzblatt Teil I Nr 34 Ausgabetag: 29. Mai 1958 425 Wirtschaftszweig 1. 2 3. 4. 5. 6. Lehrjahr / DM 7, 8. Fischwirtschaft ■ ■ i i i i # i ■ 75 % 80 85 90 100 110 75 85 95 110 Kaufmännische Lehrlinge in allen Zweigen der sozialistischen Wirtschaft einschließlich genossenschaftlicher Groß- und Einzelhandel und in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen einschließlich Banken, Spar- kassen und Versicherungen * , , 75 80 85 95 105 * 70 75 85 95 105 70 80 90 105 . Verordnung über die Zahlung von Sonderzuschlägen an Arbeiter und Angestellte. Vom 28. Mai 1958 Tn Durchführung des Gesetzes über die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 413) wird auf Grund des § 10 des Gesetzes in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: § 1 Arbeiter und Angestellte im Bergbau unter Tage mit einem monatlichen Bruttodurchschnittsverdienst bis 1000, DM erhalten vom 1. Juni 1958 an zusätzlich einen Sonderzuschlag in Höhe von 12, DM monatlich. § 2 (1) Arbeiter und Angestellte mit einem monatlichen Bruttodurchschnittsverdienst bis 1000, DM, die in Tbc-Krankenanstalten, Tbc-Heilstätten, Tbc-Abteilungen in Krankenanstalten, in der Tbc-Beratung sowie in Pathologischen Instituten und Hygiene-Instituten arbeiten, erhalten vom 1. Juni 1958 an einen Sonderzuschlag in Höhe von 10, DM monatlich, sofern sie durch ihre Tätigkeit unmittelbar der Tbc-InfekVon ausgesetzt sind. (2) Zu dem in Abs. 1 genannten Personenkreis gehören: Heil- und Heilhilfspersonal, Röntgen- und Laborpersonal, Tbc-Fürsorger, Sektionspersonal, Desinfektoren, Reinigungspersonal, in der Aufnahme unmittelbar und ausschließlich tätiges Personal. (3) Die in Abs. 2 genannten Personen erhalten kostenlos die ihnen täglich zustehende Trink Vollmilch am Arbeitsplatz. § 3 Arbeitern und Angestellten mit einem monatlichen Bruttodurchschnitts verdienst bis 400, DM, die in der Sperrzone wohnen und die Sperrzonenkarte erhielten, wird vom 1. Juni 1958 an ein Sonderzuschlag von 5, DM monatlich gezahlt. § 4 (1) Die Sonderzuschläge sind neben dem Zuschlag zum Lohn gemäß der Lohnzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 417) zu zahlen. (2) Die nach dieser Verordnung zu gewährenden Sonderzuschläge unterliegen nicht der Lohnsteuer und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sie gehören nicht zum Durchschnittsverdienst. § 5 Alle übrigen berufsbedingten Sonderregelungen, die vor Abschaffung der Lebensmittelkarten bestanden, entfallen mit Wirkung vom 1. Juni 1958. § 6 Die Sonderzuschläge werden monatlich gemeinsam mit dem Zuschlag zum Lohn gezahlt. § 7 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Arbeit und Berufsausbildung im E’nvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 8 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. Mai 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister für Grotewohl Arbeit und Berufsausbildung Macher Verordnung über die Gemeinschaftsverpflegung. Vom 28. Mai 1958 In Durchführung des Gesetzes über die Abschaffung der Lebensmittelkarten vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 413) wird auf Grund des § 10 des Gesetzes in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes vero/dnet: § 1 Allgemeines (1) Die Durchführung der Gemeinschaftsverpflegung ■wird als eine wichtige Form der Versorgung der Bevölkerung weiterhin gesichert. (2) Die Leiter der Organe der staatlichen Verwaltung, Betriebe und Einrichtungen werden verpflichtet, Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Qualität der Gemeinschaftsverpflegung durchzuführen. Es ist zu gewährleisten, daß die Gemeinschaftsverpflegung den ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen und Forderungen entspricht und zur weiteren Hebung der Gesundheit und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Werktätigen beiträgt. § 2 Verpflegungskostensatz und Teilnchmerprcis (1) Mit der Schaffung eines einheitlichen Preisniveaus sind die Verpflegungskosten6äfze für die Gemeinschaftsverpflegung zu erhöhen. (2) Der für die Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung festgesetzte Preis darf durch die Maßnahmen zur Abschaffung der Lebensmittelkarten und der Festsetzung eines einheitlichen Preisniveaus nicht verändert werden, soweit nicht in den nachstehenden Bestimmungen besondere Regelungen festgelegt werden. (3) Für die Veränderung der Verpflegungskostensätze und der Teilnehmerpreise sind die in der Anlage aufgeführten Beträge zugrunde zu legen. § 3 Wcrkküchenessen und andere Arten der Zusatzverpflegung (1) Als Zusatzverpflegung sind die folgenden Formen der Gemeinschaftsverpflegung anzurehen: a) Werkküchenessen b) Zusatzverpflegung für Hochseefischer c) Zusatzverpflegung für gesundhe.tsgefährdende Arbeiten d) Mensaessen in Universitäten, Hoch- und Fachschulen e) Schulspeisung in Schulen und Kinderhorten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Verhafteten werden in den für sie erforderlichem Umfang mit den Regimebedinqungen in der Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit , vorn Zeitpunkt der Aufnahme an, vertraut gemacht. Sie werden über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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