Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 400

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 400 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 400); 400 Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 24. Mai 1958 § 6 (1) Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat und beginnt mit dem Zugang des Bescheides. (2) Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb dieser Frist bei einer staatlichen Dienststelle, der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, einer Handwerkskammer oder einer Industrie- und Handelskammer eingereicht oder innerhalb dieser Frist nachweislich der Post zur Beförderung übergeben wurde. (3) Wird die Beschwerdefrist versäumt, so finden die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 ff.) entsprechende Anwendung. Errichtung der Beschwerdekommissionen § 7 (1) Bei den Dienststellen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt in den Kreisen sind Beschwerdekommissionen zu bilden. (2) Die Beschwerdekommissionen in den Kreisen bestehen aus je drei Mitgliedern. (3) Die Mitglieder der Beschwerdekommissionen müssen gleichzeitig Mitglieder der Beiräte im Kreis sein. (4) Je ein Mitglied der Beschwerdekommission wird berufen a) durch den Beirat der Bauern im Kreis; b) durch den Beirat der Handwerker im Kreis; c) durch den Beirat der selbständig Erwerbstätigen im Kreis. (5) Die Beschwerdekommissionen wählen aus ihrer Mitte selbst ihren ständigen Vorsitzenden. § 8 (1) Die Tätigkeit in den Beschwerdekommissionen ist ehrenamtlich. (2) Die Erstattung von Reisekosten sowie die Zahlung einer Entschädigung für versäumte Arbeitszeit erfolgt entsprechend dem jeweiligen Statut des Beirates. § 9 Von der Mitwirkung an einer Entscheidung sind Personen ausgeschlossen, die mit dem Beschwerdeführer verheiratet, verschwägert oder in gerader Linie verwandt sind, sowie seine Geschwister. Die Bestimmungen der §§ 41 bis 48 der Zivilprozeßordnung finden entsprechende Anwendung. Durchführung des Verfahrens § 10 (1) Der Vorsitzende bereitet die mündliche Verhandlung des Streitfalles vor. Er kann vor der Verhandlung Beweis erheben, Gutachten von Ärzten und amtliche Auskünfte jederzeit einholen. Auf Antrag eines der Beteiligten ist die Beweisaufnahme bei der mündlichen Verhandlung zu wiederholen. (2) Der Vorsitzende bestimmt die Verhandlungszeit. Er kann für die mündliche Verhandlung Zeugen und Sachverständige laden und auch das persönliche Erscheinen des Versicherten und eines Vertreters der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt verlangen. § 11 Der Versicherte und ein Vertreter der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt können zur mündlichen Verhandlung vor der Beschwerdekommission erscheinen. Der Versicherte kann sich vertreten lassen, sofern nicht sein persönliches Erscheinen nach § 10 Abs. 2 angeordnet ist. Die Erschienenen sind zu hören. § 12 Die Beschwerdekommission entscheidet mit Stimmenmehrheit. Hält die Beschwerdekommission die Beschwerde für begründet, so ist sie verpflichtet, über den Beginn und die Höhe der Leistungen zu entscheiden. § 13 Die Beschwerdekommission bestimmt, ob dem Versicherten die zur Wahrung seiner Rechte entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten sind. Die Höhe der Kosten ist durch die Beschwerdekommission festzusetzen. § 14 Der Beschluß der Beschwerdekommission wird .am Ende der Verhandlung schriftlich festgelegt und verkündet. Er ist zu begründen, mit der Rechtsmittelbelehrung zu versehen und vom Vorsitzenden der Beschwerdekommission zu unterzeichnen. Der Beschluß ist den am Streit Beteiligten gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen bzw. zuzustellen. § 15 Das Verfahren vor der Beschwerdekommission ist kostenfrei. Anfechtungsklage § 16 (1) Der Beschluß der Beschwerdekommission kann innerhalb eines Monats nach Aushändigung bzw. Zustellung durch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht angefochten werden. (2) Zuständig für die Anfechtungsklage ist das Bezirksarbeitsgericht des Bezirkes, in dem die Beschwerdekommission ihren Sitz hat. § 17 Auf das Verfahren vor dem Bezirksarbeitsgericht finden die §§ 24 bis 35 der Verfahrensordnung vom 11. Mai 1953 für die Sozialversicherung (GBl. S. 698) in der Fassung der Anordnung vom 22. Mai 1956 zur Änderung der Verfahrensordnung für die Sozialversicherung (GBl. I S. 522) entsprechende Anwendung. § 18 Bestimmungen über Schadensersatzansprüche Über Schadensersatzansprüche der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt gegen Dritte entscheiden die Zivilgerichte. § 19 Haushaltsleistungcn Die in dieser Verfahrensordnung vorgesehenen Rechtsmittel können auch gegen Bescheide über Leistungen aus Haushaltsmitteln eingelegt werden, die von der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt gewährt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Einschätzung von Sachverhalten die Gesetzwidrig-keit des verfolgten Ziels eindeutig zu bestimmen und unumstößlich zu beweisen. Weitere Potenzen zur verbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von subversiven Handlungen feindlich tätiger Personen im Innern der Organisierung der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, Zusammenwirken mit den staatlichen und Wirtschaft sleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen darauf Einfluß zu nehmen,daß die begünstigenden Bedingungen durch die dafür Verantwortlichen beseitigt zurückgedrängt, rascher die notwendigen Veränderungen herbeigeführt werden und eine straffe Kontrolle darüber erfolgt. Zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

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