Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 387

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 387 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 387); Gesetzblatt Teil I Nr. 30 Ausgabetag: 16. Mai 1958 387 Anordnung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte und Direktoren an Volkshochschulen. Vom 8. April 1958 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung wird folgendes angeordnet: § 1 Für die Vergütung der hauptamtlichen Lehrkräfte und der Direktoren an Volkshochschulen findet die Verordnung vom 19. Dezember 1952 über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrkräfte und der Pionierleiter an allgemeinbildenden Schulen sowie der Lehrkräfte für die Lehrer- und Erzieherbildung (GBl. S. 1359) entsprechend Anwendung. § 2 (1) Nach den Vergütungsgruppen 4 oder 5 werden vergütet: Lehrkräfte bei Beschäftigung a) in den systematischen Gesamtlehrgängen und in den systematischen Einzellehrgängen, die zum Lehrziel der Grundschule führen (einschließlich des Unterrichts in den Fächern Russisch, Englisch und Französisch auf der Grundlage der Lehrpläne für Grundschulen), b) in den Lehrgängen ohne Prüfungsabschluß zu bestimmten Stoffgebieten der Lehrpläne der Grund-, Mittel- und Oberschulen oder nach freier Wahl aus den Wissensgebieten .der Fächer der Grund-, Mittel- und Oberschulen ohne Bindung an die Lehrpläne; In diesen Lehrgängen werden Lehrkräfte ohne Mittelstufenqualifikation nach der Gruppe 4 und Lehrkräfte mit Mittelstufenqualifikation nach der Gruppe 5 vergütet. (2) Nach den Vergütungsgruppen 6 oder 7 werden vergütet: Lehrkräfte bei Beschäftigung a) in den systematischen Gesamtlehrgängen, die zur Mittleren Reife oder zum Abitur führen, b) in den systematischen Gesamtlehrgängen zur Vorbereitung auf das Fachschuldirekt- und -fern-studijim oder das Hochschulfernstudium, c) in den systematischen Einzellehrgängen, die jeweils in einem Fach zum Lehrziel der Mittelschule oder Oberschule führen, d) in den Lehrgängen ohne Prüfungsabschluß der Gruppe pesellschaftswissenschaften oder der Gruppe Fremdsprachen, die nicht in den Grund-, Mittel- und Oberschulen gelehrt werden. In diesen Lehrgängen werden Lehrkräfte ohne Oberstufenqualifikation nach der Gruppe 6 und Lehrkräfte mit Oberstufenqualifikation nach der Gruppe 7 vergütet. (3) Bei gleichzeitiger Beschäftigung von Lehrkräften in Lehrgängen, die den Vergütungsgruppen 4 oder 5 und 6 oder 7 entsprechen, erfolgt die Vergütung anteilmäßig. § 3 (1) Lehrkräfte ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung erhalten gleichfalls die Sätze der Gruppe 4 oder 6 auf der Grundlage ihres Dienstalters. Sie rücken jedoch bis zur Ablegung der pädagogischen Prüfung nicht weiter im Dienstalter auf; (2) Direktoren und stellvertretende Direktoren, die im Besitz der Oberstufenqualifikation sind, werden nach der Gruppe 7 vergütet. Liegt eine abgeschlossene Oberstufenqualifikation noch nicht vor, erfolgt die Vergütung nach der Gruppe 6. Die in Abs. 1 getroffene Regelung für Lehrkräfte ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung findet sinngemäß-auch auf Direktoren und stellvertretende Direktoren bei Eingruppierung in die Gruppe 6 Anwendung. (3) Bei der Eingruppierung wird die bisher erworbene Qualifikation wie folgt anerkannt: a) Das erfolgreich abgeschlossene 1. Studienjahr der Sonderausbildung für Dozenten an einer zentralen Schule für kulturelle Aufklärung in Verbindung mit einer erfolgreichen pädagogischen Tätigkeit von mindestens drei Jahren oder das abgeschlossene 2. Studienjahr dieser Sonderausbildung entspricht der pädagogischen Grundausbildung. b) Die Fachschullehrerprüfung oder die 2. Lehrerprüfung für Lehrkräfte an Berufsschulen entspricht der Mittelstufenqualifikation. c) Ein technisches oder anderes Hochschulstudium mit abgeschlossenem Staatsexamen in Verbindung mit der abgeschlossenen pädagogischen Grundausbildung oder in Verbindung mit einer erfolgreichen pädagogischen Tätigkeit von mindestens vier Jahren entspricht der Oberstufenqualifikation für das Fach, in dem das betreffende Examen als Qualifikation betrachtet werden kann (z. B. Technische Hochschule: Mathematik, Physik oder Chemie). § 4 (1) Durch die Neueinstufung der Lehrkräfte und Direktoren an Volkshochschulen darf keine Schlechterstellung erfolgen. Notwendigenfalls ist die bisherige Vergütung personengebunden weiterzuzahlen, bis eine Angleichung dieser Bezüge an die Gehaltssätze der Verordnung vom 19. Dezember 1952 (GBl. S. 1359) möglich ist; (2) Auf das Dienstalter sind auch die Zeiten nebenamtlicher Lehrtätigkeit an Volkshochschulen anzurechnen, und zwar: 4 6 Wochenstunden zu 25 °/o 7 10 Wochenstunden zu 50 % ab 11 Wochenstunden zu 100 °/o. § 5 (1) Die Einzelstundenvergütung für nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte an Volkshochschulen beträgt: a) in den systematischen Gesamtlehrgängen und in den systematischen Einzellehrgängen, die zum Lehrziel der Grundschule führen (einschließlich des Unterrichts in den Fächern Russisch, Englisch und Französisch auf der Grundlage der Lehrpläne für Grundschulen), in den systematischen Einzellehrgängen, die jeweils in einem Fach zum Lehrziel der Grundschule führen, in den Lehrgängen ohne Prüfungsabschluß zu bestimmten Stoffgebieten auf der Grundlage der Lehrpläne der Grund-, Mittel- und Oberschulen oder nach freier Wahl aus den Wissensgebieten der Fächer der Grund-, Mittel- und Oberschulen ohne Bindung an die Lehrpläne 7, DM, b) in den systematischen Gesamtlehrgängen, die zur Mittleren Reife oder zum Abitur führen, in den \ systematischen Gesamtlehrgängen zur Vorbe- \;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 387 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 387) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 387 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 387)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten von Anfang an darauf dringen, daß die Dokumen-tierung im Interesse der operativen Arbeit ernster genommen wird und Veränderungen systematisch nachgetragen oder ausgewiesen werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X