Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 375

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 375 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 375); Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 10. Mai 1958 375 Vierte Durchführungsbestimmung* x Verordnung über die Bildung von Bezirksdirektionen für Kraftverkehr. Versandpflicht bei Warenlieferungen mit Kraftfahrzeugen Vom 24. April 1958 Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 22. April 54 über die Bildung von Bezirksdirektionen für aftverkehr (GBl. S. 453) und in Durchführung des § 3 r Verordnung vom 24. April 1958 zur Aufhebung der lordnung über die Versandverpflichtung von Waren d die Einführung eines Warenbegleitscheines (GBl. X 374) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zu-indigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung gendes bestimmt: g j Für die gesamte Warenbewegung mit Kraftfahr-ugen besteht Versandpflicht. Das gilt nicht für den 'ansport von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, sofern ifür Sonderregelungen getroffen sind oder Sonderaßnahmen notwendig werden , § 2 Den Dienststellen der Bezirksdirektionen für Kraft-:rkehr obliegt die Kontrolle über die Einhaltung der rsandpflicht in ihrem Bereich " § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Ver-indung in Kraft Berlin, den 24. April 1958 Der Minister für Verkehrswesen Kramer 1 3. DB (GBL I S. 110) Vierte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht. Richtlinie über die Erstattung von Auslagen der bgeordneten der örtlichen Volksvertretungen Vom 10. April 1958 Auf Grund des § 48 des Gesetzes vom 17. Januar 1957 er die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I S. 65) rd über die Erstattung von Auslagen folgendes hemmt: g Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen kön-Auslagen, die ihnen in ihrer Tätigkeit als Abgeord--te entstanden sind, erstattet werden § 2 (1) Die Erstattung der Auslagen nach § 1 kann im ahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel s zu nachstehend genannten jährlichen Höchstbeträgen folgen: a Für Abgeordnete der Bezirkstage bis zu 500, DM für Abgeordnete der Kreistage bis zu 300, DM , für Abgeordnete der Stadtkreise und Stadtbezirke bis zu 150, DM für Abgeordnete der kreisangehörigen Städte über 20 000 Einwohner bis zu 120, DM in den kreisangehörigen Städten bis zu 20 000 Einwohnern und in den Gemeinden entsprechend den bisherigen Erfah-rungswerten. (2) Den Bezirkstagen, Kreistagen, Stadtverordneten-rsammlungen der Stadtkreise und Stadtbezirksver-mmlungen wird empfohlen, für die Erstattung der uslagen Pauschalsätze zu beschließen und deren Höhe für jeden Abgeordneten festzulegen. Dabei sollen alle Faktoren, die für die Höhe der Auslagen des einzelnen Abgeordneten bestimmend sind, berücksichtigt werden In der Regel sollen die Höchstsätze des Pauschalbetrages monatlich 1. in den Bezirken 75, DM 2. in den Kreisen 50, DM 3. in den Stadtkreisen und Stadtbezirken 30, DM nicht übersteigen. Durch eine entsprechende Differenzierung ist die Einhaltung des sich aus Abs 1 ergebenden Gesamtbetrages zu sichern (3) Den Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte über 20 000 Einwohner wird empfohlen, die Erstattung der Auslagen in der Regel nach den tatsächlich entstandenen Unkosten vorzunehmen Ein Pauschalsatz sollte nur in Ausnahmefällen festgelegt werden (4) Der Verdienstausfall einzelner Abgeordneter, wie z B. Mitglieder einer Genossenschaft, selbständiger Handwerker, werktätiger Einzelbauern oder selbständiger Gewerbetreibender usw., ist mit dem Pauschalbetrag abzugelten und bei der Festsetzung der Höhe der Pauschale entsprechend zu berücksichtigen (5) Die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte bis zu 20 000 Einwohnern und die Gemeindevertretungen haben die Auslagen nur nach den tatsächlich entstandenen Unkosten zu erstatten, soweit dies von den Abgeordneten beantragt wird § 3 Die Mitglieder der ständigen Kommissionen, die nicht Abgeordnete sind, sowie die Mitglieder der Aktivs der ständigen Kommissionen können ihre Unkosten in der tatsächlich entstandenen Höhe ersetzt erhalten, soweit dies von ihnen beantragt wird § 4 Bei der Erstattung der tatsächlichen Unkosten sind die jeweils geltenden Bestimmungen über das Reisekostenrecht anzuwenden § 5 (1) Hauptamtlichen Ratsmitgliedern werden Auslagen nach dieser Durchführungsbestimmung nicht erstattet (2) Weitere Ratsmitglieder erhalten ihre Auslagen nach dieser Durchführungsbestimmung erstattet Aufwandsentschädigung ist nicht zu zahlen (3) Die Zahlung von Sitzungsgeldern an Abgeordnete entfällt. § 6 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1 April 1958 in Kraft (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1 Die Richtlinien vom 2 Januar 1953 über die Erstattung von Auslagen an Abgeordnete, Mitglieder der ständigen Kommissionen und Mitglieder der Aktivs der Bezirks- und Kreistage (ZB1. S. 14) sowie 2. die Erste Ergänzung vom 3. Mai 1954 zu den Richtlinien über die Erstattung von Auslagen an Abgeordnete, Mitglieder der ständigen Kommissionen und Mitglieder der Aktivs der Bezirks- und Kreistage (ZB1. S. 192). Berlin, den 10, April 1958 Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen Matern Keller Vorsitzenden Sekretär Si DB (GBL 11867 S. 668);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist es das Grundanliegen Staatssicherheit , mit der Erfüllung seines spezifischen Beitrages und mit seinen spezifischen Mitteln und Methoden eine systematische Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung so zu koordinieren, daß Konzentrationen von Besuchern bei der Einlaßkontrolle oder im Warteraum weitgehendst vermieden werden und die termingerechte Durchführung der Besuche, gewährleistet ist.

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