Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 37

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 37 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 37); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 18. Januar 1958 37 b) bisher anderweitig oder überhaupt nicht genutzte Gebäudeteile für Wohnzwecke nutzbar gemacht werden (z. B. Ausbau von Dachkammern oder Gewerberaum); c) zusätzlicher Wohnraum durch Aufstockung eines Gebäudes u. ä. gewonnen wird. (2) Als Wiederherstellung gelten Baumaßnahmen, durch die a) ein teilweise zerstörtes Wohngebäude wieder instand gesetzt wird; b) Räume, die irffolge von Bauschäden oder hygienischen Mängeln durch die Bauaufsicht bzw. die Hygiene-Inspektion gesperrt oder geräumt wurden, wieder bewohnbar gemacht werden; c) Schäden an Wohnräumen, die laut Anordnung der Abteilung Aufbau nach Ablauf eines Jahres gesperrt werden sollen, beseitigt werden. (3) Als Reparatur gelten Baumaßnahmen, die zur Erhaltung der Bewohnbarkeit des Hauses bzw. der Wohnungen unbedingt notwendig sind. Dazu gehören z. B.: Erneuerung des Außenputzes, des Dachstuhles, der Dacheindeckung, die Instandsetzung schadhafter Fenster, Beseitigung von Hausschwamm oder Trockenfäule. Die Beseitigung von Schäden in Wohnungen gilt nur dann als Reparatur, wenn diese Wohnungen wieder bewohnbar gemacht werden sollen. (4) Die Beseitigung von Mängeln in der Wohnung während der Dauer der Mietzeit-richtet sich nach den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen. Im Streitfall entscheidet das zuständige Gericht. § 9 (1) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Fachgebiet Wohnraumlenkung haben festzustellen, wo um-, aus- und wiederaufbaufähiger Wohnraum vorhanden ist. (2) Der Rat des Kreises, der Stadt oder des Stadtbezirkes Abteilung Aufbau überprüft den Umfang der erforderlichen Baumaßnahmen, ihre Zweckmäßigkeit und den Bedarf an Baumaterialien. (3) Weigert sich der Hauseigentümer, die notwendigen Bauarbeiten von sich aus in Auftrag zu geben, so wird der Bauauftrag nach Beschlußfassung durch den Rat des Kreises, der Stadt oder des Stadtbezirkes von der zuständigen Abteilung Aufbau erteilt. Die Finanzierung des Bauvorhabens oder der erforderlichen Reparaturen erfolgt dann nach der Anordnung vom 1. August 1956 über die Kreditgewährung bei Um- oder Ausbau bzw. Wiederherstellung von teilweise zerstörtem Wohnraum sowie bei Reparaturen an Wohnhäusern auf Anordnung der Räte der Städte und Gemeinden (GBl. I S. 619) auf Antrag des Rates der Stadt,' des Stadtbezirkes oder der Gemeinde Fachgebiet Wohnraumlenkung . Zu § 8 der Verordnung § 10 (1) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Fachgebiet Wohnraumlenkung haben Wohnungen, die durch den Bezug von Wohnungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften frei werden, den Trägerbetrieben der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaf- ten zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist, daß die Trägerbetriebe ihre Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften besonders fördern und die Wohnungen in einer Arbeiterwohnsitzgemeinde des Betriebes liegen. (2) Als Arbeiterwohnsitzgemeinde eines Betriebes gelten: a) der Ort, in dem der Betrieb liegt, und b) verkehrsgünstig in der Nähe des Betriebes liegende Orte, in denen eine große Anzahl von Werktätigen des Betriebes wohnen. Der Ort muß als Arbeiterwohnsitzgemeinde des betreffenden Betriebes vom Rat des Bezirkes oder Kreises anerkannt sein. Zu § 11 der Verordnung § 11 (1) Die Mitglieder der bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Fachgebiet Wohnraumlenkung bestehenden Wohnungskommissionen werden von den Organen der Nationalen Front, der Betriebe, Massenorganisationen und Parteien vorgeschlagen. Sie bedürfen der Bestätigung durch das zuständige Mitglied des örtlichen Rates. Den Wohnungskommissionen ßind bestehende Wohnungsaktivs bzw.--ausschüsse gleichges(ellt. (2) Jede Wohnungskommission soll aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Diese wählen sich einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. (3) Für die regelmäßige Anleitung und Schulung $er Wohnungskommissionen sind die Leiter der Fachgebiete Wohnraumlenkung verantwortlich. (4) An den Sitzungen der Wohnungskommissionen haben Mitarbeiter des zuständigen Fadigebietes Wohnraumlenkung teilzunehmen. § 12 (1) Die Hauptaufgaben der Wohnungskommissionen sind: a) Durchführung von Aussprachen mit den Wohnungssuchenden, b) Feststellung des unterbelegten Wohn- und Ge-werberaumes und der vorhandenen Wohnungstauschmöglichkeiten, c) Beratung des Fachgebietes Wohnraumlenkung vor Entscheidung üben Beschwerden gegen Maßnahmen der Wohnraumlenkung, d) Mitwirkung bei der Verteilung des Wohnraumes durch Prüfung der Anträge, Feststellung der Dringlichkeit der Anträge und Unterstützung bei der Aufstellung der Wohnraum-Vergabelisten, e) Vorbereitung der Rückführung zweckentfremdeten Wohnraumes sowie Prüfung von Anträgen auf Zweckentfremdung von Wohnraum, f) Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme des vorhandenen Wohnraumes und Wohnraumbegehungen, g) Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Planung des Wohnungsbaues und die Kontrolle der planmäßigen Fertigstellung der Wohnbauten, h) Feststellung von um-, aus-, wiederaufbaufähigem und instandzusetzendem Wohnraum.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland dar. In den Abteilungen kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, diesen Schwerpunkten durch Spezialisierung ünd zunehmender Konzentrierung zu bearbeiten.

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