Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 36

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 36 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 36); 36 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 18. Januar 1958 Vierte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes. Vom 23. Dezember 1957 Auf Grund des § 24 der Verordnung vom 22. Dezember 1955 über die Lenkung des Wohnraumes (GBl. I 1956 S. 3) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Aufbau, dem Minister der Finanzen, dem Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen Räte und nach Anhören des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung § 1 Vom Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde Fachgebiet Wohnraumlenkung .wird der Wohnraum der umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften auf der Grundlage der bestätigten Wohnraumbedarfspläne verteilt (§ 8 Abs. 2 des Musterstatuts gemäß Verordnung vom 14. März 1957 über die Umbildung gemeinnütziger und sonstiger Wohnungsbaugenossenschaften [GBl. I S. 2001). § 2 (1) Bei der Zuweisung von genossenschaftseigenen. Wohnungen, die vor Umbildung der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften fertiggestellt wurden (im folgenden „Altbauwohnungen“ genannt), sind bevorzugt die Wohnungssuchenden Mitglieder zu berücksichtigen, die der Genossenschaft vor deren Umbildung beitraten. Die Verteilung von Altbauwohnungen erfolgt nach der Dringlichkeit der Anträge. (2) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Fachgebiet Wohnraumlenkung haben unterbelegten Altbauwohnraum der umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften zu erfassen und in erster Linie an Wohnungssuchende Genossenschaftsmitglieder zu vergeben. (3) Unterbelegter Wohnraum in Neubauwohnungen der umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften ist erst dann zu erfassen, wenn in Zusammenarbeit zwischen dem Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde Fachgebiet Wohnraumlenkung und den Vorständen keine Übereinstimmung über die Auslastung dieser Wrohnungen erzielt wird. (4) Bei Mitgliedern, die der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft beitraten, bevor diese umgebildet wurde, können Wohnungstausche im Verwaltungswege nur innerhalb der Altbauwohnungen angeordnet werden. Die Anordnung von Wohnungstauschen im Verwaltungswege zwischen Alt- und Neubauwohnungen sowie bei Neubauwohnungen ist nicht gestattet. § 3 (1) Sind die in § 2 Abs. 1 genannten Mitglieder mit Wohnraum versorgt, so können freiwerdende Altbauwohnungen von den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Fachgebiet Wohnraumlenkung in Zusammenarbeit mit den Vorständen der umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften an andere Wohnungssuchende vergeben werden. Vor Zuweisung der Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft nach zu weisen. 3. DB (GBl. I 1957 9. 297) (2) Wurden auf Grund von Verträgen zwischen Betrieben, sonstigen Einrichtungen und umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften Altbauwohnungen errichtet, so gelten die Verträge bezüglich des Belegrechtes weiter. Voraussetzung ist, daß a) der vor 1945 abgeschlossene Vertrag noch gültig ist oder dieser nach Ablauf verlängert wird. Diese Verträge bedürfen der Bestätigung des Rates der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde Fachgebiet Wohnraumlenkung ; b) die neueingetretenen Mitglieder die Genossenschaftsanteile entsprechend dem Statut der umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften erwerben (Verordnung vom 14. März 1957 über die Umbildung gemeinnütziger und sonstiger Wohnungsbaugenossenschaften). § 4 Im Erbfall kann der nach § 6 des Musterstatuts für umgebildete gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften als Mitglied aufgenommene Erbberechtigte die Wohnung übernehmen, wenn der Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde Fachgebiet Wohnraumlenkung die erforderliche Zuweisung erteilt. § 5 Schließen sich eine betriebsgebundene umgebildete gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft und eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft zu einer Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft zusammen, so gelten für die Lenkung und Verteilung der Altbauwohnungen die §§ 1 bis 4. § 6 Der Wohnraum gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften, die sich nicht umbilden, bleibt den Mitgliedern dieser Genossenschaften Vorbehalten, soweit nicht andere vordringlich mit Wohnraum zu versorgende Personen vorhanden sind (§ 16 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 6. Juni 1956 zur Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes [GBl. I S. 505]). § 7 Haben Angehörige der Intelligenz Eigenheime, die auf Grund der Ziff. 5 der Verordnung vom 31. März 1949 über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur, die weitere Verbesserung der Lage der Intelligenz und die Steigerung ihrer Rolle in der Produktion und im öffentlichen Leben (ZVOB1. I S. 227) gebaut wurden, nur gemietet, so werden diese Eigenheime für die Dauer der Mietzeit dieses Personenkreises nicht durch den Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde Fachgebiet Wohnraumlenkung gelenkt und verteilt. Die Bestimmungen des § 1 der Dritten Durchführungsbestimmung vom 20. April 1957 zur Verordnung über die Lenkung des Wohnraumes (GBl. I S. 297) sind dabei entsprechend anzuwenden. Zu § 5 Ziff. 2 Buchst, b der Verordnung § 8 (1) Als Um- oder Ausbau im Sinne des § 5 Ziff. 2 Buchst, b der Verordnung gelten Baumaßnahmen, durch die a) mit Hilfe einer veränderten Raumaufteilung zusätzlicher Wohnraum gewonnen wird;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 36 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 36) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 36 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 36)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände geschaffen werden. Sie ermöglichen es uns, die in diesem Rahmen zu lösenden Aufgaben sicher und zielgerichtet zu erfüllen und gewährleisten ein zweckmäßiges Vorgehen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X