Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 358

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 358 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 358); 358 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 7. Mai 1958 Artikel 12 Die Vertretung der Bürger des anderen Staates Die Konsuln der Abkommenspartner haben das Recht, persönlich oder durch eine hierzu ermächtigte Person im Namen der Bürger ihres Staates in allen sich aus diesem Abkommen ergebenden Angelegenheiten zu handeln und die Bürger vor den Versicherungsträgern, Verwaltungen sowie vor den sonstigen Organen des anderen Staates zu vertreten. Artikel 13 Zentrale Organe, die dieses Abkommen durchführen (1) Dieses Abkommen wird in beiden Staaten von den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen zentralen Organen durchgeführt. Diese zentralen Organe treten in einen ständigen und unmittelbaren Verkehr miteinander. Je nach Bedarf finden Zusammenkünfte der Vertreter dieser Organe statt, um über die Durchführung des Abkommens zu verhandeln und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete der Sozialpolitik zu pflegen. (2) Die Abkommenspartner teilen einander sofort nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens mit, welche zentralen Organe für die Durchführung dieses Abkommens zuständig sind. Artikel 14 Durchführungsvorschriften (1) In beiden Staaten können Vorschriften zur Durchführung dieses Abkommens erlassen werden. Solche Vorschriften werden jeweils den zuständigen zentralen Organen des anderen Staates übermittelt. (2) Die zuständigen zentralen Organe beider Staaten teilen einander unverzüglich die in ihrer Gesetzgebung auf dem Gebiete der Sozialversicherung und der Sozialfürsorge eingetretenen Änderungen mit. Artikel 15 Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsorganisationen Die Abkommenspartner führen das Abkommen in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsorganisationen durch. Artikel 16 Zusätzliche Übereinkünfte Falls bei der Durchführung dieses Abkommens infolge unvorhergesehener Umstände oder Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen Zweifel entstehei oder falls bei der Durchführung Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung auftreten, vereinbaren die zuständigen zentralen Organe der Abkommenspartner die Art und Weise der Anwendung der Bestimmungen des Abkommens. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen Artikel 17 Rückwirkung (1) Bei der Gewährung von Sozialversicherungsleistungen nach diesem Abkommen berücksichtigen die Versicherungsträger die vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens sowohl im eigenen als auch im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten (Beschäftigungszeiten). HjieH 12 IXpecTaBJiHBäHc rpajKflaHiiTe Ha apyraTa CTpaHa KoHcyjiMTe Ha ßoroBapaumTe CTpaHH mm3t npaßo jihhho hjih npe3 ynjiHOMOineHM jiwqa aa aencTByBaT ot MMeTa Ha rpaKaHMTe Ha cbohtc CTpaHH no bchhkh BTbnpocw, npoH3JiM3amw ot HacToamaTa Cnoroziöa h ßa tu npeflCTaBjiHBaT npe HocHTejiHTe Ha ocnrypoBKaTa, ynpeHCAGHHHTa h ocTaHajiHTe opraHH Ha apyraTa CTpaHa. HjieH 13 IJeHTpajiHH opraHH no npiuiaraHe Ha CnoroaöaTa 1. Ta3H Cnoroijöa ce npnjiara b zmeTe CTpaHH ot CTOTseTHHTe peHTnajiHM opraHH c'trjiacHO TexHHTe 33K0HHM pa3nopeaöH. Te3H qeHTpajiHH opraHH BJiHäaT b nocTOHHHH h npoKH bpt3kh noMejKfly ch. Cnope# HyxcflaTa ce npoBexcaaT epeum MejK.zjy noeflCTaBHTe-jihtc Ha T03H onraHH, 3a fla nperoßapaT no npHJiara-HeTO Ha Cnoro/jöaTa h jja no,TpjKaT B3aHMHa oÖMHHa Ha onHT b oöjiacTTa Ha counaJiHaTa nojiHTHKa. 2. J(oroBapHiuMTe CTpaHH me ch ctoöiuht BeHara cjie BJiH3aHeT0 Ha HacToamaTa Cnoroßöa b cnjia koh n[eHTpajiHH opraHH ca KOMneTeHTHH no npnjiaraHeTO tf. Hjich 14 Pa3nop.eÄÖH no npiuiarane Ha CnoroflßaTa 1. B ßBeTe CTpaHH MoraT aa ce H3,zjaBaT pa3nopeöH 3a npnjiarane Ha Ta3H Cnoroßöa. Te3H pa3nopeß6n me ce c'boömaBaT btb bchhkh cjiynan Ha KOMneTeHTHHTe peHTpajiHH opraHH Ha #pyraTa CTpaHa. 2. KOMneTeHTHHTe qeHTpaJiHH opraHH Ha flBeTe CTpaHH ch cboömaBaT HC3a6aBH0 HacT'tnHjiHTe H3-MeHeHHH B CBOeTO 3aK0H0aTeJICTB0 B OÖJiaCTTa Ha oÖmecTBeHOTO ocnrypaßaHe h coqnajiHHTe rpHJKH. HjieH 15 CiTpymiHuecTBO c npoiJ.ecHOHaJiHHTe opramoamiH TloroBapamnTe CTpaHH me npnjiaraT CnoroflöaTa b THCHO C'bTpyflHHHeCTBO c npO(JeCHOHaJIHHTe OpraHH-3aiJHH. TjieH 16 Jlon'BJiHHTejiHH cnopa3yMeHHH B cjiynan ne npn Hsn'bjmeHHeTO Ha Ta3H Cnoroöa BTaSHHKHaT CTaMHeHHH BCJie/jCTBHe Ha Henpe#BHflenH OÖCTOHTeJICTBa HJIH H3MeHGHHH B 3aKOHOaTeJICTBOTO, hjih b cjiynan ne npn Han'tjmeHHeTo BtaHnKHaT pa3-JIHHHH MHeHHfl npH TTaJIKyBaHeTO, TO KOMneTeHTHHTe peHTpajiHH opraHH Ha ßoroBapanmTe CTpaHH me ce cnopa3yMenT 3a HaHHHa Ha npnjiaraHe Ha pa3nope#-ÖHTe Ha CnoroAÖaTa. V. UpexoßHH u 3aKjixoHMTCJimx pa3nope;*5H HjieH 17 OSpaTHo eMCTBue 1. npn o6e3nenaBaHe npaßaTa no OÖmecTBeHOTO och-rypHBaHe c'brjiacno HacToamaTa Cnoro#6a HOCHTejiHTe Ha ocnrypoBKaTa me 3anHTaT TpyßOBHa CTajK, npn-äoöht KaKTo b CBOHTa, Tana h b flpyraTa CTpaHa npeH BJiH3aHe Ha HacToamaTa Cnoro/jÖa b cnjia.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende. Komi pap Straftat oder Ausschnitte aus ihr in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungsgeräte zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und klug auf diese Anrufer reagiert wird. Grundlage für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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