Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 357

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 357 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 357); Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 7. Mai 1958 357 und Fürsorge, falls sie diese benötigen, und zwar im gleichen Umfange und zu gleichen Bedingungen wie seinen eigenen Bürgern. (2) Eine gegenseitige Erstattung der entstehenden Kosten erfolgt nicht. (3) Die Bestimmung des Absatzes 2 schließt nicht aus, daß die Erstattung von der Person, der die Hilfe oder Fürsorge gewährt wurde, oder von deren unterhaltspflichtigen Angehörigen gefordert wird, wenn diese in dem Staat wohnen, in dem die Leistungen gewährt wurden. (4) Die Fürsorge und Hilfe wird im Bedarfsfall auch den Bürgern des anderen Staates gewährt, wenn diese eine Rente erhalten. IV. Gemeinsame Bestimmungen Artikel 9 Gegenseitige Rechtshilfe (1) Die Versicherungsträger, Verwaltungen und sonstigen an der Durchführung der Sozialpolitik in beiden Staaten beteiligten Organe gewähren einander Rechtshilfe im gleichen Umfange wie bei der Durchführung der Sozialpolitik im eigenen Staat. Der Versicherungsträger des einen Staates ist verpflichtet, dem Versicherungsträger des anderen Staates die notwendigen Informationen über die für die Gewährung der Leistungen entscheidenden Umstände zu erteilen. Er ist verpflichtet, zur Ermittlung dieser Umstände die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (2) Der Verkehr der Versicherungsträger, der Verwaltungen und sonstigen Organe der beiden Staaten bei der Durchführung dieses Abkommens erfolgt direkt (3) Urkunden und andere Beweismittel, die in Durchführung dieses Abkommens von den zuständigen Stellen des einen Staates den zuständigen Stellen des anderen Staates übergeben werden, bedürfen zu ihrer Anerkennung im anderen Staat keiner Legalisation. Artikel 10 Die Anwendung der Amtssprache des anderen Staates Bei Anträgen, anderen Eingaben sowie Rechtsmitteln von Bürgern des einen Staates in Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Sozialfürsorge, die bei den Versicherungsträgern, Verwaltungen oder sonstigen Organen des anderen Staates eingereicht bzw. eingelegt werden, ist die Tatsache, daß sie in der Amtssprache des ersten Staates abgefaßt wurden, kein Grund zur Ablehnung. Artikel 11 Einhaltung der Fristen im Verfahren * Anträge, andere Eingaben und Rechtsmittel, die in einer bestimmten Frist bei den Versicherungs trägem, Verwaltungen oder sonstigen Organen eines der beiden Staaten eingereicht bzw. eingelegt werden müssen, gelten als rechtzeitig eingercicht bzw. eingelegt, wenn sie in der vorgeschriebenen Frist bei dem Versicherungsträger, bei der Verwaltung oder einem sonstigen Organ des anderen Staates eingegangen sind. In solchen Fällen hat die unverzügliche Übersendung an die zuständige Stelle zu erfolgen. HyjKaHT ot TaKPisa, ot CTpaHaTa, b kohto npeöpraaBaT, npn ycjioBHH n pa3Mepn KaKTo 3a coöcTBeHHTe rpasc-Äami. 2. B Te3n cjiynan He ce H3HCKBa B'MCTaHOBHBaHe Ha HanpaßeHMTe pa3xoAH. 3. Pa3nppe3KflaHHHTa Ha ajiHHen BTopa He h3kjiioh-BaT BT3M05KH0CTTa Aa Ce HCKa BT3CTaH0BHBane Ha OKa3aHaTa noMom ot JinijeTo, Ha kocto e Gnjia OKa-3ana, hjih ot 6jiH3KHTe, kohto ca hjit2khh Aa ce rpwjKaT 3a Hero, npn ycjiOBwe, ne Te3H Jinna JKHBeaT Ha TepHTopHHTa Ha CTpaHaTa, OKa3ajia noMourra. 4. ConwajiHO nonoMaraHe n noMom ce pa3pemaBaT b cjiynan Ha HyxAa n Ha rpajKflaHH Ha apyraTa CTpaHa, kohto nojiynaBaT neHcnn. IV. OSmH pa3nopesaaHHfl HjieH 9 B3anMHa npaBHa noMom 1. HocHTejiHT Ha ocnrypoBKaTa, KaKTO h ynpejKAe-HHHTa h apyrHTe opraHH, yqacTByBaum b npoBexgja-HeTo Ha counajiHaTa nojiHTHKa b AßeTe OrpaHH, ch OKa3BaT B3aHMHa npaBHa noMom b ctum pa3Mep, b kohto ce oKa3Ba npn npoBexcaaHe na connajmaTa nojiHTHKa b coöcTBeHaTa CTpaHa. Hochtcjiht Ha oen-rypoBKara Ha eanaTa CTpaHa aaßa Ha hochtcjih Ha ocnrypoBKaTa Ha ApyraTa CTpaHa HeoöxoawMHTe cBe-aeiiHH othocho oÖCTOHTejic'jBaTa, oÖycjiaBHmn miama-HHHTa. 3a Ta3H neji toh e A-rctKeH HanpaBH HeoÖ-xoaHMOTO 3a ycTaHOBHBane Ha Te3H oöcTOHTejicTBa. 2. CnomeHHHTa MextAy HocHTejiHTe Ha ocnrypoBKaTa, ynpexifleHHATa h ocTaHajiHTe opraHH b AßeTe CTpaHH npn npnjiaraHe Ha CnoroAÖaTa me CTaBaT npaKo. 3. #0KyMeHTHTe h ApyrnTe KHHJKa, kohto ce npe-AaßaT npn npnjiaraHeTO Ha Ta3H CnoroAÖa ot KOMne-TeHTHTe Mecia Ha eHaTa CTpana na KOMneTeHTHTe MecTa Ha Apyrara CTpaHa, 3a Aa Ctabt npH3HaTH b ApyraTa CTpaHa, He ce HyjKAanT ot jieranH3apHH. HjieH 10 YnoTpeöa Ha e3HKa Ha apyraTa Cipana MoJiÖHTe, cajiÖHTe, HCKOBeTe h ApyrnTe H3Ji05KeHHH BiaB Bp*b3Ka c oömecTBenoTO ocnrypHBane Ha rpajKAa-HHTe na enaTa CTpaHa, noAaAeHH npe HocHTejiHTe Ha ocnrypoBKaTa, ynpejKAeHHHTa hjih ocTaHajiHTe opraHH Ha APyraTa CTpaHa, He TpnÖBa Aa 6TAaT ot-xb'bpjihhh nopain TOBa, ne ca HanncaHH Ha ocbninaji-hhh e3HK Ha mbpßaTa CTpaHa. Hneii 11 Cna3BaHe Ha cpoKOBCTe MojiÖHTe, JKaJiÖHTe, HCKOBeTe n ApyrnTe H3JioxcenHH, kohto cjieBa Aa 6tA3t noflaaeHH b onpeejieH cpoK npeA iiochtcjih na ocnrypoBKaTa, ynpejKAeHHHTa hjih apyrn opraHH Ha eAnaTa CTpaHa, ce cnnTaT 3a no-AaeHH b cpoK, ano nocTTanHT b onpeßejieHHH cpoK y HocHTejiH Ha ocnrypoBKaTa, ynpejKAeHHHTa hjih Apyrn opraHH Ha ApyraTa CTpaHa. B TaKPisa cjiynan noafle-HHTe KHHJKa TpaÖBa He3a6aBHo Aa ce H3npaTHT Ha CbOTBeTHOTO KOMneTCHTHO MHCTO.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 357 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 357) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 357 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 357)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts hat sich die Linie davon leiten lassen, den Bürgern die Erkenntnis erlebbar zu vermitteln, daß ihre verfassungsmäßigen Grundrechte auch im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der in denen sich der Antragsteller in Haft befindet, die Prüfung und Vorbereitung der Entscheidung bereits während der Haft erfolgt, um zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung im Verantwortungsbereich planmäßig nach den gegenwärtigen und perspektivischen Aufgaben auf der Grundlage wissenschaftlich erarbeiteter Gesamt- und Teilprognosen erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X