Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 348

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 348 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 348); 348 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 29. April 1958 Artikel 9 1. Die Zollverwaltungen der Abkommenspartner führen im Rahmen der in beiden Staaten gültigen gesetzlichen Bestimmungen alle Maßnahmen durch, die geeignet' sind, den Umlauf der Transportmittel im gegenseitigen Verkehr zu beschleunigen. Hierzu sind im Interesse der Beschleunigung der Grenzabfertigung und zur Erleichterung des Personen- und Güterverkehrs von den Zollverwaltungen der Abkommenspartner unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen beider Staaten gemeinsame Vorschläge auszuarbeiten. 2. In den Fällen, in denen von den Zollverwaltungen der Abkommenspartner im Interesse der Erleichterung des Verkehrs und der Verkürzung der Kon-trollzeiten im Personen- und Güterverkehr eine gemeinsame Abfertigung auf dem Territorium des einen oder des anderen Abkommenspartners erwünscht ist, kann dies nach vorheriger Zustimmung der Sicherheitsorgane beider Abkommenspartner durch die Zollverwaltungen der Abkommenspartner vereinbart werden. Artikel 10 Die Zollverwaltungen der Abkommenspartner gewähren sich zur Bekämpfung von Zoll- und Devisendelikten gegenseitige Hilfe. Artikel 11 1. Waren oder Zahlungsmittel, die aus dem Gebiet des einen Abkommenspartners in das Gebiet des anderen Abkommenspartners geschmuggelt werden, werden grundsätzlich nach den Bestimmungen des Abkommenspartners behandelt, in dessen Gebiet sich die geschmuggelten Gegenstände befinden. 2. Waren oder Zahlungsmittel, die nach Absatz 1 dieses Artikels behandelt wurden, sind auf Antrag des zuständigen Organs des anderen Abkommenspartners diesem nach Abschluß des Zoll- oder Strafverfahrens zu übergeben, wenn hinsichtlich dieser Waren oder Zahlungsmittel in dem Gebiet des anderen Abkommenspartners ein Eigentumsdelikt begangen worden ist. Artikel 12 Die Zollverwaltungen der Abkommenspartner teilen sich nach Abschluß der Verfahren die Zoll- oder Devisendelikte mit, an denen Staatsbürger oder ständige Bewohner des Territoriums des anderen Abkommenspartners beteiligt waren. Artikel 13 1. Die Zollverwaltungen der Abkommenspartner verhandeln unmittelbar miteinander über Fragen, welche die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe im Rahmen dieses Abkommens betreffen. 2. Die Zollverwaltungen der Abkommenspartner werden nach Bedarf gemeinsame Beratungen durchführen, die dem Austausch der Erfahrungen und der Verbesserung der Durchführung dieses Abkommens dienen. Uber diese Beratungen werden gemeinsame Protokolle gefertigt. Artikel 14 1. Die in den Zollverwaltungen der Abkommenspartner verwendeten Zollpapiere sind zur Vereinfachung und Beschleunigung des Personen- und Güterverkehrs weitgehendst anzugleichen und zumindest zweisprachig (Deutsch-Tschechisch) herauszugeben. ♦ Clänek 9 1. Celni sprävy Smluvnich stran provedou v rämci prävnich predpisü platnych v obou stätech vseehna opatfem, jimiz lze ve vzäjemnem styku urychlit ob$h dopravnich prostredkü. Za tim ücelem vypracujl celni sprävy Smluvnich stran v zäjmu uryehlenäho projednäväni na hraniclch a k usnadnönf dopravy osob a zbozi spoleönö nävrhy, pri zachoväni prävnich predpisü obou stätü; 2. V pfipadech, kdy je zädoucf, aby celni sprävy Smluvnich stran v zäjmu ulehceni dopravy a zkräceni kontrolnich öasü v osobni a näkladni doprave zfidily spoleönä sluzby na üzeml te nebo one Smluvnl strany, müze byt toto sjednäno celnimi sprävami obou Smluvnich stran po predchozim souhlasu bezped-nostnich orgänü Smluvnich stran. Clänek 10 Celni sprävy Smluvnich stran si poskytnou vzäjemng pomoc pri potiräni eelnlch a devisovych deliktü. Clänek 11 1. Se zbozim nebo platidly, kterä byla podloudnS dopravena z üzemi jedne Smluvnl strany na üzeml druhe Smluvni strany, bude nalozeno zäsadnä podle predpisü Smluvni strany, na jejimz üzeml se tyto pa§ovanü pfedm£ty nachäzejl. 2. Zbozi nebo platidla, se kterymi bylo nalozeno podle odstavce 1 tohoto ölänku, bude na zädost prislusnych orgänü druhe Smluvnl strany täto Strane vräceno po skonceni celniho neb trestnlho flzenl, jestlize byl na tomto zbozi nebo platidlech spächän na üzeml druhe Smluvni strany delikt proti vlastnictvl. Clänek 12 Celni sprävy Smluvnich stran si oznäml po ukoncenem rlzenl celni a devisove delikty, na kterych meli ücast stätni oböanä nebo stäli obyvatelü üzemi Smluvni strany. Clänek 13 1. Celni sprävy Smluvnich stran jednajl spolu primo o otäzkäch tykajicich se spolupräce a vzäjemne pomoci v rämci teto Dohody. 2. Celni sprävy Smluvnich stran budou konat podle potreby spoleöne porady za üöelem vymeny zkusenosti a zlepsenl proväd£ni teto Dohody. O techto poradäch vyhotovi spoleönä Protokoly. Clänek 14 1. Celni tiskopisy pouZivanä celnimi sprävami Smluvnich stran budou vydäny za ücelem zjednoduäenl a urychleni dopravy osob a zbo2i pokud moino jednotnS a nejmene dvojjazycne (nemecko-£esky).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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