Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 339

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 339 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 339); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 23. April 1958 339 (2) Alle im Rahmen des Trainingsprozesses als Sportpädagogen tätigen Personen, die den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Ziff. 2 noch nicht genügen, haben die Möglichkeit, eine'befristete Trainerlizenz zu erhalten. Die Befristung regelt das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport. Während dieser Zeit kann die Trainerlizenz durch eine ordentliche Ausbildung (Fernstudium) erworben werden. (3) Mit der Trainerlizenz erhält der Bewerber einen Trainerausweis. (4) Die z. Z. gültigen Trainerausweise verlieren am 15. Juni 1958 ihre Gültigkeit. § 3 Verleihung der Trainerlizenz Die Verleihung der Trainerlizenz erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes des Deutschen Turn- und Sportbundes durch das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport. § 4 Ausbildung (1) Für jeden Bürger der Deutschen Demokratischen Republik besteht die Möglichkeit, bei Erfüllung der geforderten Voraussetzungen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen extern die Prüfung als Diplomsportlehrer abzulegen oder am Fernstudium für Diplomsportlehrer teilzunehmen. (2) Die Ausbildungsmöglichkeiten für Trainer und die Prüfungsanforderungen für Diplomtrainer werden vom Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport besonders geregelt. § 5 Berufsbezeichnung (1) Alle im Rahmen des Trainingsprozesses als Sportpädagogen tätigen Personen sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Trainer“ zu führen, sofern sie 1. die Anforderungen des § 1 erfüllen oder 2. eine befristete Trainerlizenz nachweisen können. (2) Wer nach Ablauf der befristeten Trainerlizenz die Anforderungen nach § 1 Abs. 2 Ziff. 2 nicht nachweisen kann, verliert die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Trainer“ zu führen. § 6 Dienstbezeichnung Für Trainer werden folgende Dienstbezeichnungen eingeführt: 1. „Traineranwärter“ für alle Personen mit einer befristeten Trainerlizenz. Wer nach Ablauf der festgesetzten Zeit die Trainerlizenz durch eine ordentliche Ausbildung nicht erworben hat, verliert die Berechtigung, die Dienstbezeichnung „Traineranwärter“ zu führen. 2. „Trainerassistent“ für alle Personen mit abgeschlossener mittlerer Ausbildung als Trainer oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer für die Mittelstufe oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer für die Oberstufe bzw. als Diplomsportlehrer nach §§ 1 und 2 der Ersten Durchführungs- bestimmung vom 29. Juni 1956 zur Verordnung über die Vergütung der Trainer und Sportlehrer der demokratischen Sportbewegung (GBl. I S. 575). 3. „Trainer“ für alle Personen mit abgeschlossener mittlerer Ausbildung als Trainer oder abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer für die Mittelstufe oder abgeschlossener Ausbildung als „Sportlehrer“ für die Oberstufe bzw. als Diplomsportlehrer nach §§ 1 und 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 29. Juni 1956 zur Verordnung über die Vergütung der Trainer und Sportlehrer der demokratischen Sportbewegung (GBl. I S. 575) nach mindestens dreijähriger erfolgreicher Tätigkeit als Trainerassistent oder für Personen, die im Ausnahmefalle durch eine Attestation die Trainerlizenz erhalten haben. 4. „Diplomtrainer“ für alle Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung als Diplomsportlehrer oder für Personen mit abgeschlossener Ausbildung als Sportlehrer für die Oberstufe nach § 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 29. Juni 1956 zur Verordnung über die Vergütung der Trainer und Sportlehrer der demokratischen Sportbewegung (GBl. I S. 575) nach mindestens dreijähriger erfolgreicher Tätigkeit als Trainer, soweit sie den Anforderungen einer Diplomtrainerprüfung an der Deutschen Hochschule für Köperkultur genügen. Wollen andere Personen wie Sportlehrer mit einer Ausbildung für die Mittelstufe oder Trainer mit einer mittleren Ausbildung Diplomtrainer werden, müssen sie die Prüfung als Diplomsportlehrer bzw. als Sportlehrer für die Oberstufe nachweisen können, § 7 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 25. April 1958 in Kraft. Berlin, den 12. April 1958 Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport I. V.: Dr. Schuster Amtierender Vorsitzender Berichtigungen Es wird darauf hingewiesen, daß die Verordnung vom 13. Februar 1958 über die Organisation auf dem Gebiet des Bauwesens (GBl. I S. 144) wie folgt zu berichtigen ist: Im Abschnitt B Ziff. 4 (Stadtbauamt in kreisangehörigen Städten) muß der letzte Satz richtig heißen: „ .entscheidet der Rat des Bezirke s.“ Es wird darauf hingewiesen, daß das Gesetz vom 12. März 1958 über den Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Ungarischen Volksrepublik vom 30. Oktober 1957 über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen (GBl. I S. 277) wie folgt zu berichtigen ist: Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem vierzehnten März neunzehnhundertachtundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet; Berlin, den fünfzehnten März neunzehnhundertachtundfünfzig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung haben zu gewährleisten, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, ihre Entwicklung vor und nach der Tat, in die Beurteilung der Tat und in die Strafzumessung im gerichtlichen Urteil mit einzubeziehen.

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