Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 323

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 323 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 323); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 23. April 1958 323 Voraussetzung für die Ermäßigung gemäß Buchstaben a bis c ist, daß im Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als ein Beschäftigter (Abs. 3) tätig wird. Wird der amtliche Nachweis über die Körperbeschädigung erst im Laufe des Kalenderjahres erteilt, ist die Steuerermäßigung anteilmäßig zu gewähren, und zwar mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem der amtliche Nachweis ausgestellt wurde; 3. für Handwerker, die neben ihrer handwerklichen Tätigkeit a) als Lohnempfänger, b) als Funktionär in politischen Parteien oder demokratischen Massenorganisationen, c) als Fachlehrer in Fach- und Berufsschulen, d) ehrenamtlich in den Organisationen des Handwerks und den Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks tätig sind, für je 200 Stunden dieser Tätigkeit um Voraussetzung für diese Ermäßigungen ist, daß der Arbeitszeitausfall nachgewiesen wird. Die Ermäßigung des Handwerksteuergrundbetrages wird in den Fällen der Buchstaben b und d nur dann gewährt, wenn Umfang und Charakter dieser Tätigkeit eine Ausübung außerhalb der normalen Arbeitszeit nicht zulassen und eine Entschädigung für Verdienstausfall nicht gezahlt wird. Die Gewährung der Steuerermäßigung gemäß Buchst, d ist weiterhin davon abhängig, daß durchschnittlich nicht mehr als zwei Beschäftigte (Abs. 3) tätig werden; 4. für Handwerker, die neben ihrer handwerklichen Tätigkeit Landwirte sind, a) bei einer nachgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzfläche von über 2 ha um b) „ * h 3 ha um a/i2, c) „ „ 4 ha um *ba, d) ,, „ h 5 ha um e) „ „ „ 6 ha um B/i2, f) „ „ „ 7 ha um 6 7/i2. Voraussetzung für diese Steuerermäßigung ist, daß im Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als ein Beschäftigter (Abs. 3) tätig wird; 5. für Handwerker, die Mitglieder einer landwirt- schaftlichen Produktionsgenossenschaft sind, für jede geleistete Arbeitseinheit um Vsoo; 6. für Handwerker, die Schulen und Lehrgänge politischer Parteien, demokratischer Massenorganisationen oder Organisationen des Handwerks besuchen, für je 200 Stunden dieser Tätigkeit um V12. Voraussetzung ist, daß Umfang und Charakter der Lehrgänge usw. einen Besuch außerhalb der normalen Arbeitszeit nicht zulassen und eine Entschädigung für den Verdienstausfall nicht gezahlt wird, Die Stundenzahl ist nachzuweisen; 7. für je einen vollen Monat Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit um Vis- Die Ermäßigung wird nicht gewährt, wenn der Handwerker für den erlittenen Verdienstausfall Schadensersatz (z. B. durch die Deutsche Versicherungs-Anstalt) erhält; 8. wegen Arbeitsunfähigkeit einer Handwerksmeisterin durch die Geburt eines Kindes um 1/i", 9. bei Ruhen des Handwerksbetriebes für jeden vollen Monat um Vise Die Voraussetzungen für diese Steuerermäßigung sind durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen. (2) Wird im Falle des § 23 der Handwerksleuergrund-betrag nach dem Tode des Handwerkers weiter erhoben, so sind die Steuerermäßigungen gemäß §§ 17 bis 20 nicht mehr zu gewähren, soweit die Voraussetzungen nur an die Person des Verstorbenen geknüpft waren; Dabei ist für jeden nach dem Todestage des Handwerkers folgenden Monat bis zum Ende des Kalenderjahres je V12 des vollen Handwerksteuergrundbetrages zu entrichten. Lediglich bei Fortführung des Handwerksbetriebes durch den Ehegatten erhält dieser die für ihn zutreffenden Steuerermäßigungen. (3) Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl für die Gewährung der Steuerermäßigungen sind nicht mitzuzählen : 1; folgende in den Betrieben des Handwerkers tätige Arbeitskräfte: a) die mitarbeitende Ehefrau, b) Lehrlinge, soweit sie nicht der Beschäftigtenzahl zuzurechnen sind, c) Jungfacharbeiter soweit sie vor der Facharbeiterprüfung nicht der Beschäftigtenzahl zuzuzählen waren für den Zeitraum von der Ablegung der Facharbeiterprüfung bis zum Jahresende, d) Reinigungskräfte, die nicht der Beschäftigtenzahl zuzurechnen sind, und 2, die in den Betrieben des Ehegatten des Handwerkers und seiner Kinder, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, fätigen Beschäftigten; § 21 Begrenzung der Ermäßigungen Die Ermäßigungen des Handwerksteuergrundbetrages sind wie folgt begrenzt: 1. a) Die Kinderermäßigungen (§ 17), die Ermäßigungen für Verfolgte des Naziregimes und die Ermäßigungen für körperbeschädigte bzw; alte Handwerker (§ 20 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstaben a bis c) sind vom vollen Handwerksteuergrundbetrag zu berechnen, bei Dorfhandwerkern vom gesenkten Grundbetrag; b) die Summe der Kinderermäßigungen (§ 17), der Ermäßigungen für Verfolgte des Naziregimes und der Ermäßigungen für Leichtbeschädigte oder Schwerbeschädigte bzw. alte Handwerker (§ 20 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 Buchstaben a und b) darf 50 °/o des vollen Handwerksteuergrundbetrages nicht übersteigen; c) der volle Handwerksteuergrundbetrag vermindert um die im Buchst, a genannten Ermäßigungen ergibt den ermäßigten Handwerksteuergrundbetrag;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland an -streben und bei denen in diesem Zusammenhang Vordcchtogründe für feindlich-nogative Handlungen, wie Vorbindungsoufnahmen zu staatlichen Einrichtungen in der.

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