Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 307

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 307 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 307); Gesetzblatt Teil I Nr, 23 Ausgabetag: 10. April 1958 307 zuständigen Gemeinde, Stadt bzw. des Stadtbezirkes der Zinssatz vorübergehend oder gänzlich herabgesetzt werden. Der herabgesetzte Zinssatz darf 1 °/o nicht unterschreiten. § 7 (1) Der Antrag auf Gewährung eines Darlehens ist innerhalb von sechs Monaten nach Zuweisung von Wohnraum bei dem Hat der zuständigen Gemeinde, Stadt bzw. des Stadtbezirkes Sachgebiet Sozialfürsorge einzureichen. (2) Über die Darlehnsgewährung berät unter Anhörung des Ubersiedlers die zuständige Kreiskommission für arbeits- und wohnraummäßige Unterbringung. Diese Kommission schlägt dem Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, die Höhe des Darlehens, die Rückzahlungsbedingungen und den anzuschaffenden Hausrat vor. Zu jedem Darlehnsantrag ist eine Stellungnahme des zuständigen Rates Sachgebiet Sozialfürsorge beizuziehen. Den Räten der Kreise wird empfohlen, in Städten bzw. größeren Gemeinden die Bildung von Kommissionen für die Prüfung von Darlehnsanträgen zu genehmigen, die an Stelle der bei dem Rat des Kreises bestehenden Kommissionen für arbeits- und wohnraummäßige Unterbringung über den Darlehnsantrag beraten und dem Rat der Gemeinde, Stadt bzw. des Stadtbezirkes Sachgebiet Sozialfürsorge entsprechende Vorschläge unterbreiten. § 8 (1) Die Darlehnsgenehmigung spricht der Leiter der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises aus. (2) Sofern bei Räten der Gemeinden, Städte bzw. Stadtbezirke Kommissionen für die Prüfung von Darlehnsanträgen nach § 7 Abs. 2 bestehen, ist für die Darlehnsgenehmigung der betreffende Rat der Gemeinde Sachgebiet Sozialfürsorge zuständig. (3) In dem Genehmigungsbescheid ist neben der Darlehnshöhe und den Darlehnsbedingungen verbindlich festzulegen, welche langlebigen Gebrauchsgüter mit dem Darlehen zur Gründung des Hausstandes angeschafft werden sollen. Ferner sind Preisbegrenzungen aufzunehmen. Der Erwerb von gebrauchtem langlebigen Hausrat ist zugelassen. (4) Den Kreditvertrag mit dem Darlehnsnehmer schließt im Namen und im Aufträge des zuständigen Fachorgans des Rates der Gemeinde, Stadt bzw. des Stadtbezirkes die örtlich zuständige Sparkasse ab. (5) Ausfälle bei Darlehen für Ubersiedler (Zinsen einschließlich Zinsverbilligungen und Darlehnsbetrag) werden den Sparkassen jeweils am Jahresende aus dem Staatshaushalt erstattet. § 9 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 vom 29. Dezember 1956 über die Kreditgewährung an Bürger, die ihren Wohnsitz aus der Deutschen Bundesrepublik bzw. Westberlin in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin verlegen (GBl. I 1957 S. 58) außer Kraft. Berlin, den 24. Februar 1958 Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung über den Handel mit Wild und Wildgeflügel. Vom 25. März 1958 * Im Einvernehmen mit dem Minister für Land- und Forstwirtschaft, dem Minister für Lebensmittelindustrie, dem Minister der Finanzen und dem Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird folgendes angeordnet: % § 1 Die örtlichen Räte, Abteilung Handel und Versorgung, legen entsprechend dem vom Ministerium für Handel und Versorgung herausgegebenen Planteil über Wild und Wildgeflügel Liefer- und Empfangspläne fest, in denen die Partner beim Handel mit Wild und Wildgeflügel bestimmt werden. ( § 2 (1) In den Liefer- und Empfangsplänen ist der kürzeste Warenweg festzulegen. Partner beim Handel mit Wild und Wildgeflügel können sein: a) Jagdbewirtschaftungsorgane als Lieferer und Einzelhandelsbetriebe als Empfänger (Direktgeschäft); b) Jagdbewirtschaftungsorgane als Lieferer und sozialistische Großhandelsorgane oder Schlachtbetriebe als Empfänger. (2) In Ausnahmefällen können zur Sicherung des kürzesten Warenweges volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe Empfänger sein. (3) Niederwild und Wildgeflügel darf nicht an Schlachtbetriebe geliefert werden. Die Schlachtbetriebe gelten nur als Empfänger für Hochwild. (4) Beim Import von Wild und Wildgeflügel treten an die Stelle der Jägdbewirtschaftungsorgane die. volkseigenen Kühlbetriebe als Lieferer. § 3 Die Lieferung von Wild und Wildgeflügel ist nur an die Verkaufsstellen des Einzelhandels oder Gaststätten zulässig, die vom Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung, hierfür festgelegt worden sind. § 4 (1) Für die Preisfestsetzung gilt der Sonderpreisdienst des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 31. Juli 1956. (2) Für Wild und Wildgeflügel werden Verbrauchsabgaben entsprechend der Verordnung-vom 14. Oktober 1955 über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (GBl. I S. 769) erhoben. Die Erhebung und Berechnung der Verbrauchsabgaben erfolgt nach den für Akzisewaren geltenden Bestimmungen des Ministeriums der Finanzen. (3) Für das Direktgeschäft gilt die Preisanordnung Nr. 913 vom 22. Januar 1958 Anordnung über die Teilung der Großhandelsspanne bei Direkt-, Vermitt-lungs- und Streckengeschäften (GBl. I S. 77). § 5 Diese Anordnung fritt mit ihrer Verkündung in Kraft. % Berlin, den 25. März 1958 . Der Minister für Handel und Versorgung Wach;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Kleines Lexikon für Kriminalisten Ministerium des Innern - Publikationsabteilung. Die Methoden zur Wiedererkennung von Personen und von Sachen Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

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