Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 257

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 257 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 257); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. März 1958 257 eine angemessene Frist setzen, die nicht mehr als zwei Monate betragen soll. Auf entsprechendes Ersuchen kann die Frist verlängert werden. t (2) Gibt der ersuchende Vertragspartner innerhalb der ihm gesetzten Frist die zur Ergänzung des Ersuchens erforderlichen Erklärungen nicht ab, so kann der ersuchte Staat die Person, um deren Auslieferung ersucht wird, aus der Haft entlassen. Auslieferungshaft Artikel 62 Geht ein Auslieferungsersuchen ein, so hat der ersuchte Vertragspartner unverzüglich Maßnahmen zur Verhaftung der Person zu treffen, um deren Auslieferung ersucht wird. Artikel 63 (1) Schon vor Eingang des Auslieferungsersuchens sind Personen in Haft zu nehmen, um deren Verhaftung von einem Vertragspartner unter Berufung auf einen Haftbefehl, ein rechtskräftiges Urteil oder eine entsprechende andere gerichtliche Entscheidung und unter gleichzeitiger Ankündigung des Auslieferungsersuchens-ersucht wird. Das Ersuchen um Verhaftung kann von den zuständigen Organen auf dem Postwege, telegrafisch, telefonisch oder durch Funkspruch gestellt werden. (2) Audi ohne ein Ersuchen nach Abs. 1 kann in Haft genommen werden, wer dringend verdächtig ist, auf dem Territorium des anderen Vertragspartners eine Auslieferungsstraftat begangen zu haben. (3) Von der Verhaftung (Abs. 1 und 2) ist der andere Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen. Artikel 64 (1) Eine nach Artikel 63 Abs. 1 verhaftete Person kann freigelassen werden, wenn nicht innerhalb zweier Monate nach Absendung der Benachrichtigung über die Verhaftung ein Ersuchen um Auslieferung eingeht. (2) Eine nach Artikel 63 Abs. 2 verhaftete Person kann freigelassen werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach der Absendung der Benachrichtigung von der Verhaftung ein Ersuchen nach Artikel 63 Abs. 1 eingeht. Das gleiche gilt, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats ein ordnungsgemäßes Ersuchen um Auslieferung eingeht. Artikel 65 Aufschub der Auslieferung Wird die Person, um deren Auslieferung ersucht worden ist, von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft des ersuchten Vertragspartners wegen einer anderen strafbaren Handlung verfolgt oder ist sie von einem Gericht dieses Staates wegen einer anderen strafbaren Handlung verurteilt worden, so kann die Auslieferung aufgeschoben werden bis zur Einstellung des Verfahrens oder Verbüßung oder Erlaß der Strafe. . Artikel 66 Auslieferung auf Zeit (1) Im Falle des Artikels 65 kann auf Ersuchen eine zeitweilige Auslieferung erfolgen, wenn durch den Aufschub der Auslieferung eine Verjährung oder eine erhebliche Gefährdung der Strafverfolgung emtreten würde. MOHceT ycTaHOBMTb ßoroßapHBaiomeMCH CTopoHe, ot KOTopoft mcxoawt TpeöoBaHMe, onpeAejieHHbiii cpOK, KOTopbiM He aojiJKeH npeBbiuiaTb abvx MecnueB. IIo cooTBeTCTByiomeMy xoflaTaftcTBy stot epox mo-*eT 6biTb npoajieii. / (2) Ecjim ßoroBapHBaioiijaHCH OropoHa, ot xoTopoft mcxoamt TpeöoBaHMe, b TeneHne ycTaHOBJieHHoro ajih Hee epoxa He npezjcTaBHT HeoöxoAMMbie AonojiHMTejib-Hbie CBeaeHMH k TpeöoBaHMio, to rocyflapcTBO, k koto-poMy oöpameHO TpeöoBaHMe, mojkct ocBOÖOAHTb M3-noA CTpaKM jiHuo, BbiAana KOToporo TpeoyeTCH. ApecT jiHua, nofljiexcamero Butane Orarbfl 62 Ecjim nocTynaeT TpeöoBaHMe o BbiAane, to ßoroßapM-Baiomanca OropoHa, k KOTopofi oöpameHO TpeöoBaHMe, äojijkho HeMefljieHHO npwHHTb Mepbi ajih apecTa Jirnja, BbiAana KOToporo TpeoyeTCH. OraTbH 63 (1) JIhuo, noa-Tiexcamee BbiAane, aojijkho 6bm noA-BeprHyTO apecTy m ao nocrynjieHMH TpeöosaHMH o Bbi-Aane, ecjiM o ero apecTe xoAaTaftCTByeT OAHa H3 Zforo-BapwBaiomHxca Ctopoh co ccbiJiKOft Ha to, hto MMeeTCH nociaHOBJieHHe oö apecTe 3Toro Jimja mjim BCTynwB-LUMM B 38KOHHyiO CMJiy npHrOBOp MJIM COOTBeTCTByiOmee Apyroe onpeAejieHMe cyAa, c cooömeHMeM o tom, hto TpeöoBaHMe o BbiAane öyAeT npeACTaBJieHO. XoAaTaü-ctbo oö apeepe mojkct öbiTb nepeAaHo KOMneTeHTHbiMM opraHaMM no noHTe, Tejierpajy, TejiecOHy mjim paAHo. (2) JImuo MOjxeT öbiTb noAßeprHyTo apecTy Taxxe h 6e3 nocTynjieHMH xoAaTaüCTBa, npeAycMOTpeHHoro n. 1, b cjiynae, ecjiM MMeiOTCH AOCTaTOHHbie ocHOBaHHH chm-TaTb, hto oho coBepiuMJio Ha TeppMTopMM ApyroM #0-roBapMBaiomeCH Ctopohw npecTymieHne, Bjiexymee BbiAany. (3) O cjiynanx apecTa, npeAycMOTpeHHbix n. n. 1 m 2, Apyran ÄoroßapMBaiomaHCH CTopoHa AOJiJKHa HeMeA-JieHHO CTaBMTbCH B M3BeCTH0CTb. s OraTbH 64 (1) JImuo, B3HToe noa cTpaxsy corjiacHo n. 1 ct. 63, MOJKeT ÖbiTb OCBOÖOJKAeHO, eCJIM B TeHeHMe OAHOrO Me-CHua co a na ompaBKM yneAOMJieHMB oö apecTe He no-CTynMT TpeöoBaHMe o BbiAane. (2) JImuo, B3HToe noA CTpajxy corjiacHo n. 2 ct. 63, MOJKeT öbiTb ocBoöojKAeHO, ecjiM b TeneuMe OAHoro Me-CHia co ahh OTnpaBKM yßeAOMJieHMH oö apecre He no-CTynMT xoAaTaücTBO corjiacHo n. 1 er. 63. 3to jimijo mo-?KeT öbiTb TaKjxe 0CB0Ö0JKAeH0, ecjiM b TeneHMe nocjie-Ayiomero Mecnua He noc-ryiiHT TpeöoBaHMe o BbiAane. OraTbH 65 OTCpOHKa BblAäHH Ecjim jimuo, BbiAana KOToporo TpeöyeTCH, npMBJieneHO k yrojioBHoft OTBeTCTBeHHOCTM mjim öbiJio ocyxcAeHo 3a coßepuieHMe Apyroro npecTynjieHMH, to BbiAana MOxceT öbiTb oTcponeHa ao npexpameHMH Aejia mjim ao ot-ÖblTMH HaKa3aHMH MJIM AOCpOHHOTO OCBOÖOJKACHHH. CTaTbH 66 BbiAana Ha BpeMH (1) B cjiynanx, npeAycMOTpeHHbix b ct. 65, MOJxeT öbiTb no TpeöoBaHMio npoii3BeAeHa BbiAana Ha BpeMH, ecjiM OTcponKa BbiAanM noBjiexjia öbi 3a coöofi MCTene-HMe epoxa AaBHOCTM MJIM npMHMHMJia Öbi Cepbe3HblÜ[ ymepö paccJieAOBaHMH yrojioßHoro Aejia.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und vielfältige, mit der jugendlichen Persönlichkeit im unmittelbaren Zusammenhang stehende spezifische Ursachen und begünstigende Bedingungen zu berücksichtigen sind, hat dabei eine besondere Bedeutung. So entfielen im Zeitraum von bis einschließlich durch die Linie Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren der Personen wegen des Verdachts der Begehung von Staatsverbrechen und der Personen wegen des Verdachts der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Wiedergutmachung schriftlich vereinbart werden. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung und auf Einlegung von Beschwerden und Rechtsmittel.

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