Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 254

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 254 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 254); 254 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. März 1958 Artikel 49 Versagung der Vollstreckungsklausel Die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann außer den in Artikel 14 genannten Fällen verweigert werden : a) wenn sich der Antragsteller oder sein Gegner nicht in das Verfahren eingelassen haben, weil ihnen oder ihren Bevollmächtigten die Ladung nicht rechtzeitig und in gehöriger Form zugestellt wurde oder weil die Ladung nur im Wege der öffentlichen Zustellung oder in einer Form erfolgte, die von den Vorschriften dieses Vertrages abweicht; b) wenn die gerichtliche Entscheidung im Widerspruch zu einer rechtskräftigen früheren Entscheidung steht, die zwischen den gleichen Beteiligten über denselben Anspruch und aus dem gleichen Rechtsgrunde von einem Gericht des Vertragspartners erlassen wurde, auf dessen Territorium die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll. Diese Vorschrift bezieht sich nicht auf solche Fälle, in denen' sich die Umstände, auf deren Grundlage die frühere gerichtliche Entscheidung den Inhalt oder den Zeitpunkt der Leistung festsetzte, wesentlich geändert haben. Vollstreckung von Kostenentscheidungen Artikel 50 # (1) Wird einem Verfahrensbeteiligten, der nach Artikel 17 von der Sicherheitsleistung für Kosten befreit war, durch eine rechtskräftige Entscheidung die Verpflichtung zur Zahlung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten auferlegt, so wird für die Entscheidung über die der obsiegenden Partei zu erstattenden Kosten auf Antrag durch das zuständige Gericht des anderen Vertragspartners gebührenfrei die Vollstreckungsklausel erteilt. (2) Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 sind auch die Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Artikel 51 (1) Das Gericht, weiches die Vollstreckungsklausel erteilt, beschränkt seine Überprüfung nur darauf, ob die Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar ist. (2) Dem Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird die Ausfertigung der Kostenentscheidung und eine von demselben Gericht herausgegebene Bestätigung, daß die Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar ist und die beglaubigten Übersetzungen dieser Schriftstücke beigefügt. (3) Die Kosten für die Anfertigung der in Abs. 2 bezeichneten Übersetzungen werden als Teil der Kosten der Zwangsvollstreckung behandelt. Artikel 52 (1) Soweit es sich um die Beitreibung offenstehender Gerichtskosten handelt, ersucht das in erster Instanz tätig gewordene Gericht des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Kostenforderung entstanden ist, das zuständige Gericht des anderen Vertragspartners um die Beitreibung der Gerichtskosten. Dieses leitet die Zwangsvollstreckung ein und überweist den beigetriebenen Betrag an die diplomatische oder konsularische Vertretung des anderen Vertragspartnern. CTäTbH 49 OTKa3 b HcnojiHCHHH cyAeoiibix pemeHHH B pa3peineHMH npHHyAHTeABHoro McnoAHeHHH cy-aeÖHbix pemeHHH, KpoMe CAynaeß, yKa3aHHbix b ct. 14, MOJKeT ÖblTb 0TKa3aHo: а) ecjm ahuo, B03ÖyAHBmee xoaaTaftcTBO, hah otbct-hmk no aejiy He npHHHA ynacTMH b npopecce BCJiea-cTBwe Toro, hto eM.y hah ero ynoAHOMoneHHOMy He 6biji CBoeBpeMeHHO h HaJiexcame BpyneH bbi30b b cya mjih BCJieACTBHe TOrO, HTO BbI30B ÖblJI OCymeCTBJieH TOJIbKO nyTeM nyÖAHHHoro oöhbachmh mjih cnocoöoM, otkjio-hhkhuhmch ot noJioxceHMM HacTOHiijero ßoroßopa; б) ecJin cyaeÖHoe peuieHMe HaxoAMTCH b npoTHBope-hhh c npeAinecTByiomHM pemeHneM, BCTynMBinHM b 3aKOHHyio cHJiy h BbmeceHHbiM no Aejiy MejKAy TeMM TKe CTOpOHaMH, O TOM ?Ke TpeÖOBaHHM M no TOMy 7K.e ocHOBaHMK) cyAOM ßoroBapHBaiomeMCH CTopoHbi, Ha TeppMTOpMM KOTOPOM AOAJKHO ÖblTb OCmeCTBAeHO npHHyAMTeAbHoe HcnoAHeHMe. 3to nojioxceHHe He pacnpocTpaHneTCH Ha cjiynan, KorAa cyutecTaeHHo hsmchhamcb oöcTOHTeABCTBa, Ha ocHOBaHMM KOTopbix npeAmecTByioiimM cyAeÖHBiM pe-meHMeM onpeAeAeHBi coAepxtaHHe m BpeMH HcnoAHe- HHH. HcnojiHeHwe pemeHHH 06 ynjiaTe cyAeÖHbix pacxoAOB CTaTbH 50 (1) Ecjih Ha CTopOHy b npopecce, KOTopan corAacHo ct. 17 ocBoöojKACHa ot oÖecneneHHH cyAeÖHbix pacxo-Aob no pemeHMK), BCTynMBmeMy b 3aKOHHyio CHAy, öy-AeT E03Ji02KeHa oÖH3aHHOCTb ynaaTbi cyAeÖHbix m He-cyAeÖHbix pacxoAOB, to KOMneTeHTHbiü cyA APyroü #o-roBapMBaiomeMCH Ctopohbi öecnoniAMHHo pa3pemaeT no xoAaTaüCTBy npHHyAHTeAbHoe HcnoAHeHne pemeHHH o B03MemeHMH pacxoAOB HaAJiejKamen cropoHe. (2) IIoa pemeHHHMM b CMbicAe n. 1 noHHMaioTCH Tax-jxe pemeHHH 06 onpeAeAeHHH pacxoAOB. CTaTbH 51 (1) CyA, paapemaiomHü npHHyAHTeAbHoe HcnoAHeHMe pemeHHH o B3bicKaaHH cyAeÖHbix pacxoAOB, orpaHH-HHBaeTCH npoBepKOH Toro, BCTynHAO ah pemeHne b 3a-KOHHyiO CHAy M nOAJieJKHT AH OHO HCnOAHCHMK). 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Staatssicherheit gestattet werden.

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