Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 253

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 253 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 253); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. März 1958 253 und vollstreckt, wenn die Rechtsverhältnisse, auf die sich die Entscheidung bezieht, nach Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages entstanden sind. Vollstreckung von Entscheidungen Artikel 45 (1) Für Entscheidungen der Gerichte des einen Vertragspartners, die nach den Bestimmungen des Artikels 44 auf dem Territorium des anderen Vertragspartners anerkannt werden, wird auf entsprechenden Antrag von dem zuständigen Gericht des anderen Vertragspartners die Vollstreckungsklausel erteilt. Vollstreckbare Urkunden werden wie gerichtliche Entscheidungen behandelt. (2) Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel und die Zwangsvollstreckung gelten die Vorschriften des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Vollstreckung stattfindet. Artikel 46 (1) Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel ist das Gericht des Vertragspartners zuständig, auf dessen Territorium die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll. (2) Der Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel ist bei dem Gericht zu stellen, das in der ersten Instanz über die Sache entschieden hat und wird dann an das Gericht abgegeben, das zur Entscheidung über den Antrag zuständig ist. (3) Dem Antrag ist eine Übersetzung in der Sprache des ersuchten Vertragspartners beizufügen. Die Übersetzung ist entsprechend Artikel 9 Abs. 2 dieses Vertrages zu beglaubigen. Artikel 47 (1) Dem Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel sind beizufügen: a) eine Ausfertigung der Entscheidung mit der Bescheinigung der Rechtskraft; b) die Urschriften oder beglaubigten Abschriften der Urkunden, aus denen ersichtlich ist, daß dem Schuldner, der sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat, die Ladung oder eine andere amtliche Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens rechtzeitig und in gehöriger Form zugestellt worden ist; * c) beglaubigte Übersetzungen des Antrages und der unter a) und b) auf geführten Urkunden. (2) Mit dem Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel kann der Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung verbunden werden. Artikel 48 Einwendungen des Schuldners Bei dem Gericht, das über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entscheidet, kann der Schuldner auch Einwendungen gegen ihre Zulässigkeit und gegen den in der Entscheidung festgestellten Anspruch geltend machen, soweit diese Einwendungen nach dem Recht des Vertragspartners zulässig sind, auf dessen Territorium die Entscheidung erlassen wurde. apyroü HoroBapuBaiomeftca Ctopohbi, ecjin npaBooT-HomeHMH, no kotopmm BbiHeceabi ara peuieHnn, bos-hukjim nocjie BCTynaeHMH b cnjiy HacTOHinero floro-Bopa. McnojiHeHHe pememrä CTaTba 45 (1) üan npnHynnTejibHoro McnoaHeHMH peuieHnü cy-noB oflHow n3 HoroBapwBaiomMxcH Ctopoh, KOTopwe corjiacHO ct. 44 npn3HaioTCB Ha TeppMTopnH apyroü ÄoroBapwBaiomeMCH OropoHbi, no cooTBeTCTByiomeMy xoaaTaücTBy KOMneTeHTHbiM cyaoM apyroü JXorosapn-BaiomeücH OropoHbi BbiaaeTCH pa3pemeHMe. JIoKyMeHTbi, MMeiomne ncnojiHHTejibHyio Haanncb, paccMaTpHBaiOTca kbk pemeHMH cyaoB. (2) Bbiaana pa3pemeHMH Ha npwHyawTejibHoe ncnoji-HeHwe m npwHyaHTejibHoe McnojiHeHHe peryanpyioTCH 3aKOHoaaTejibCTBOM HoroBapMBaiomeücH OropoHbi, Ha TeppMTOpHH KOTOPOÜ nponcxoawT McnoaHeHne. OraTbH 46 (1) PaccMorpeHne xoaaTaücTB o pa3peiueHMM npn-HymiTejibHoro McnoaHeHMH BxoaMT b KOMneTeHnmo cy-aoB JÖCoroBapwBaiomeMCH OropoHbi, Ha TeppMTopnu ko-Topoü aojiÄHo öbiTb ocymecTBJieHo npMHyanTeabHoe HcnoJiHeHwe. (2) XoaaTaücTBo o pa3pemeHMH Ha npHHyanTenbHoe wcnojiHeHHe noaaeTcn b cya, BbmecuiMü pemeHne no aeay b nepßoü MHCTaHijMH, KOTopoe 3aTeM npenpoBoxs-aaeTca cyay; KOMneTeHTHOMy BbraecTM pemeHne no xoaaTaücTBy. (3) K xoaaTaücTBy npwaaraeTCH nepeßoa Ha H3bix JIoroBapwBaiomeüCH CTopoHbi, k kotopoü oöpa meHO xoaaTaücTBo; nepeßoa 3aBepaeTca coraacHo n. 2 ct. 9. CTaTbH 47 (1) K xoaaTaücTBy o Bbiaane pa3pemeHMH Ha npn-HyanTeabHoe McnoaHeHMe caeayeT npwaaraTb: a) oc£MunanbHyio xonnio peuieHwa c noaTBepasaeHM-eM Toro, hto oho BCTynwjio b 3aKOHHyio CMay; 6) rroaaHHHMKH Man 3acBnaeTeabCTB0BaHHbie xonMM aoxyMeHTOB, M3 KOTopbix caeayeT, hto OTBeTHMKy, ko-Topbiü He npMHaa ynacTMH b nponecce, öbiao CBoeBpe-MeHHO m b Haaaexcameü cbopMe BpyneHO M3BemeHMe nan MHoe oMunaabHoe cooömeHne o B036yaeHMM nponecca; b) 3aßepeHHbie nepeBoati xoaaTaücTBa m ynoMHHy-Tbix b noanyHKTax a m 6 aoxyMeHTOB. (2) OaHOBpeMenHo c xoaaTaücTBOM o Bbiaane pa3pe-ineHMH Ha npMHyanreabHoe McnoaneHMe MoaceT öbiTb 3aHBaeHO xoaaTaücTBO oo ocymecTBaeHMM npnHyan-TeabHoro McnoaHeHMH. CTaTbH 48 Bo3paxceHHH oTseTHHKa B cyae, KOTopbiü paccMaTpMBaeT Bonpoc o Bbiaane pa3peujeHMH Ha npnHyanTeabHoe McnoaHeHne, otbct-HMK MOÄ6T 3aHBHTb CBOM 303paKeHMH KSK npOTMB aO-nycTMMOCTM npMHyaMTeabHoro McnoaHeHMH. Tax m npoi-tmb npMTH3aHMH. M3aoHceHHoro B peuieHMM. noaaeasa-meM McnoaHeHMK), nocKoabxy Tanne B03paeHMH ao-nycxaiOTCH 3aKOHoaaTeabCTBOM iloroBapnBaioiueücH CTopoHbi, na TeppMTopMM kotopoü öbiao npHHHTo pe-rneHMe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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