Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 251

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 251 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 251); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. März 1958 251 wenn das zuständige Organ eines der Vertragspartner erfährt, daß ein Angehöriger des anderen Vertragspartners, der außerhalb des Territoriums beider Vertragspartner gestorben ist, auf dem Territorium seines Staates Vermögen hinterlassen hat. (2) Erhält die diplomatische oder konsularische Vertretung zuerst von dem Todesfall Kenntnis, so hat sie zur Sicherung des Nachlasses das zuständige Nachlaßorgan zu benachrichtigen. Artikel 39 Vertretungsbefugnis der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in Nachlaßsachen (1) In allen Nachlaßsachen, die auf dem Territorium eines Vertragspartners vorliegen, ist die diplomatische oder konsularische Vertretung ohne besondere Vollmacht ermächtigt, vor den Organen des Vertragspartners ihre Staatsangehörigen zu vertreten, sofern sie an den Verfahren nicht teilnehmen und keinen Bevollmächtigten ernannt haben. (2) Stirbt ein Angehöriger des einen Vertragspartners auf einer Reise auf dem Territorium des anderen Vertragspartners, ohne dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt zu haben, so werden die von ihm mitgeführten Sachen ohne weiteres der diplomatischen oder konsularischen Vertretung zur Verfügung gestellt. Artikel 40 Testamentseröffnung Für die Eröffnung und Verkündung einer Verfügung von Todes wegen ist das Nachlaßorgan des Vertragspartners zuständig, auf dessen Territorium sich die Verfügung befindet. Ist der Erblasser auf dem Territorium des anderen Vertragspartners wohnhaft gewesen, so ist dem zuständigen Nachlaßorgan eine Abschrift der Verfügung von Todes wegen und ein Protokoll über ihren Zustand und Inhalt, gegebenenfalls auch über ihre Eröffnung und Verkündung zu übersenden; auf Verlangen ist auch die Originalurkunde zu übersenden. Artikel 41 Sicherungsmaßnahmen (1) Die Nachlaßorgane der Vertragspartner haben nach ihrem Recht die Maßnahmen zu treffen, die zur Sicherung oder Verwaltung des in ihrem Staat befindlichen Nachlasses eines Angehörigen des anderen Vertragspartners erforderlich sind. (2) Die diplomatische oder konsularische Vertretung ist von den nach Abs. 1 getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen; sie kann bei diesen Maßnahmen selbst oder durch Bevollmächtigte mitwirken. Die nach Abs. 1 getroffenen und die sonst erforderlichen Maßnahmen können auf Antrag der diplomatischen oder konsularischen Vertretung geändert, auf-* gehoben oder aufgeschoben werden. (3) Auf Ersuchen des heimatlichen Nachlaßorgans müssen die nach Abs. 1 getroffenen Maßnahmen aufgehoben werden. Ctopoh nojiynuT CBeaeHMH o tom, hto rpaxcaaHMH apy-roü ßoroBapnBaiomeücH Ctopohbi, yMepuiMM BHe Tep-pnTopMH oöenx HoroBapwBaiomHXCH Ctopoh, ocTaBHJi MMymecTBo Ha TeppMTopMM ero rocyaapcTBa. (2) Ecjih flunjiOMaTHHecKoe mhm KOHcyjibCKoe npea-CTaBHTejibCTBO nepBbiM y3HaeT o CMepTM, to oho aoa-3kho b uejiHx oxpaHbi HacjieacTBa yBeaoMMTb oö stom KOMneTeHTHbiM opraH, BeaaiomHÄ aejiaMM o HacjieaoBa- HMM. OräTbH 39 Ilpasa AHiuionvaTHHecKoro mjim KOHcyjibCKoro npeacTa-BiiTCJibCTea Ha npeacTaewTejibCTBo no aejiani o HacjieacTBe (1) IIo BceM aejiaM o HacjieacTBe, boshmkuimm Ha TeppMTopMM oflHoü m3 ßoroBapMBaiomwxcH Ctopoh, annjio-MaTMtiecKoe/ mjim KOHcyjibCKoe npeacTaBMTejibCTBo MMe-eT npaBO npeacTaBJiHTb nepea opraHaMM HoroBapnßä-lomeücH CTopoHbi HHTepecbi rpaxcaaH cßoero rocyaap-CTBa, ecjiM ohm He ynacTByiOT b nponecce m He Ha3Ha-hmjim cbomx ynojiHOMOHeHHbix; ffJiH 3Toro He TpeöyeTCH OCOÖblX nOJIHOMOHMM. (2) Ecjim rpaxcflaHMH oaHott ßoroBapMBaiomeücH Cto-poHbi yMep bo BpeMH noeßaKM no TeppMTopMM apyroü ÄoroßapMBaiorueMCH Ctopohw, rae oh He MMeji nocTO-HHHOrO MeCTOHCMTeJIbCTBa MJIM MeCTOnpeÖblBaHMH, TO HaxoflMBixiMeca npM HeM Bema nepeaaiOTCH awnjiOMaTM-necKOMy mjim KOHcyjibCKOMy npeCTaBHTejibCTBy 6e3 KaKOrO-JIMÖO np0M3B0CTBa. CTaTbH 40 BcKpbiTMe 3aBeniaHMH Rjih BCKpbiTMfl m oraameHMH 3aBetuaHMH KOMneTeH-TeH opraH, Beaaioinnü aejiaMM o HacjienosaHMM, toü ßoroBapHBaiomencH Ctopohw, Ha TeppMTopMM kotopoü HaxoMTCH 3aBemaHMe. Ecjim 3aBemaTejib npoxcMBaji Ha TeppMTopMM flpyroü ßoroBapMBaiomeMCH Ctopohbi, to KOMneTeHTHOMy opraHy, BeaaiomeMy aejiaMM o Ha-cjieAOBaHMM, nepecbiJiaeTCH KonMH 3aBemaHMa m npo-tokoji o ero coctohhmm m coaepxcaHMM, a b Heoöxoaw-mom cjiynae TaKXce o bckpwtmm m orjiameHMM 3aBema-hmh; no TpeßoBaHMio nepecwaaeTCH Taione noAJiMHHMK 3aßemaHMH. CTaTbH 41 Mepu no oxpaHe HacjieacTBa (1) OpraHbi, Beflaiompie aeaaMM o HacneaoßaHMM, oa- hoü JIoroBapMBaiomeiicH Ctopohw oÖH3aHw b cootbct-CTBMH CO CBOMM 3aKOHOaaTeJIbCTBOM npMHHTb Mepbl, HeoöxoawMwe rjib oxpaHbi mjim ynpaBJieHMH Haxoan-uihmch b mx rocyaapcTBe HacaeacTBeHHWM MMymecT-bom, ocTaBJieHHWM rpaxcaaHMHOM apyroft HoroBapM-BaiomeMCH Ctopohw. * (2) .ZlMnaoMaTMHecKoe mjim KOHcyabCKoe npeacTaBM-TejibCTBo aojiHCHo öwTb He3aMeaJinTejibHo mhcJdodmm-poBaHO o Mepax, npMHhtwx b cootb0tctbmm c n. 1; oho MoxceT HerxocpeacTBeHHO mjim nepe3 cßoero ynojiHOMO-neHHoro npMHMMaTb ynacTMe b ocymecTBJieHMM stmx Mep. Mepw, npMHHTwe corjiacHO n. 1, m apyrne Heoöxo-awMbie Mepw MoryT öwtb no xoaaTaftcTBy awnjiOMaTM-necKoro mjim KOHcyabCKoro npeacTaBMTejibCTBa M3MeHe-HW, OTMeneHW mjim ocymecTBJieHMe mx mojkct öwtb ot-JIOHCeHO. (3) IIo xoaaTaMCTBy OTenecTBeHHoro opraHa, Beaaio-mero aejiaMM o HacjieaoBaHMM, Mepw, npMHHTwe b co-OTBeTCTBMM C n. 1, aOJIJKHW ÖblTb OTMeHeHbl.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Aufgabenstellung sowie bestehender Befehle, Weisungen und Instruktionen des operativen Wach und Sicherungsdienstes, Konkretisierung der Aufgaben und Verantwortung für den Wachhabenden des Wachregimentes sowie Kontrolle der Einlaßposten zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit notwendigen charakterlichen und moralischen Eigenschaften ein. Inhalt, Umfang und Methoden der politischen Anleitung und Erziehung werden von verschiedenen objektiven und subjektiven Faktoren bestimmt.

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