Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 250

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 250 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 250); 250 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. März 1958 (2) Das Erbrecht hinsichtlich unbeweglichen Vermögens richtet sich nach dem Recht des Vertragspartners, auf dessen Territorium sich das Vermögen befindet. Artikel 35 Erbloser Nachlaß Soweit nach den Gesetzen der Vertragspartner ein Nachlaß als erblos dem Staat zufällt, fällt der bewegliche Nachlaß dem Staat zu, dessen Angehöriger der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes ist, der unbewegliche Nachlaß aber dem Staat, auf dessen Territorium er liegt. Artikel 36 Verfügungen von Todes wegen (1) Die Fähigkeit zur Errichtung oder Aufhebung von Verfügungen von Todes wegen sowie auch die Rechtsfolgen von Willensmängeln richten sich nach dem Recht des Vertragspartners, dessen Angehöriger der Erblasser zur Zeit der Willenserklärung war. Nach diesem Recht bestimmen sich auch die zulässigen Arten von Verfügungen von Todes wegen. (2) Die Form einer Verfügung von Todes wegen richtet sich nach dem Recht des Vertragspartners, dessen Angehöriger der Erblasser zur Zeit der Errichtung der Verfügung von Todes wegen war. Es genügt, wenn das Recht des Vertragspartners beachtet wurde, auf dessen Territorium die Verfügung von Todes wegen errichtet wurde. Diese Bestimmung gilt auch für die Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen. Artikel 37 Zuständigkeit in Nachlaßsachen (1) Die Regelung des beweglichen Nachlasses wird unbeschadet der Bestimmung des Abs. 4 dieses Artikels von den Organen des Vertragspartners vorgenommen, dessen Angehöriger der Erblasser zur Zeit des Todes war. (2) Die Regelung des unbeweglichen Nachlasses wird von den Organen des Vertragspartners vorgenommen, auf dessen Territorium sich der Nachlaß befindet. (3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels gelten entsprechend auch für Rechtsstreitigkeiten, welche aus Erbansprüchen entstehen. (4) Wenn sich der gesamte bewegliche Nachlaß nach dem Angehörigen eines der Vertragspartner auf dem Territorium des anderen Vertragspartners befindet und wenn alle Erben damit einverstanden sind, so wird auf Antrag eines Erben oder Vermächtnisnehmers die Regelung von den Organen des anderen Vertragspartners getroffen. Artikel 38 Mitteilung von Todesfällen (1) Stirbt- auf dem Territorium eines Vertragspartners ein Angehöriger des anderen Vertragspartners, so hat die Ortsbehörde der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des anderen Vertragspartners von dem Todesfall unverzüglich Kenntnis zu geben und ihr mitzuteilen,' was über die Erben und ihren Wohnsitz oder Aufenthalt, über Umfang und Wert des Nachlasses sowie über das Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen bekannt ist. Dasselbe gilt, (2) IIpaBO HacjießOBaHHH HejjBHjKHMoro HMymecTBa peryjinpyeTca 3aKOHoaaTejibCTBOM toh ßoroBapuBaio-meWCH CTOPOHM, Ha TeppHTOpHH KOTOPOÜ HaXOßHTCH HMymeCTBO. CTaTbH 35 BblMOpOHHOe HMymeCTBO Ecjih no 3aKOHOflaTejibCTBy JloroBapHBaiomHXCH Cto-poH HacjieACTBeHHoe HMymeCTBO, xax BbiMopoHHoe, nepexoflHT b coÖCTBeHHOCTb rocyaapCTBa, to aBHjKHMoe HMymeCTBO nepeaeTCH rocyaapcTBy, rpajKßaHHHOM ko-Toporo k MOMeHTy cMepTH hbjihjich HacjiezjoBaTejib, a HeflBHJKHMOe HMymeCTBO nepeXOflHT B COÖCTBeHHOCTb rocyaapcTBa, Ha TeppnTopHH KOToporo oho HaxoAHTCH. CTaTbH 36 3asemaHHe (1) CnocoöHocTb cocTaBJiHTb hjih oTMeHHTb 3aBema-une, a TaKe npaBOBbie nocjieACTBHH HeaocTaTKOB bo-JieH3,bHBJieHHH OnpeeJIHIOTCH 3aK0H0AaTeJIbCTB0M ßo-TOBapHBaiOmeHCH CTöpOHbl, rpaJKflaHHHOM KOTOpOH ÖblJI HacjieflOBaTejib b momcht BOJieH3'bHBJieHHH. 3thm Hte 3aKOHO,saTejibCTBOM onpeejiHiOTCH h AonycTHMbie bh-flbi 3aBemaHH$i. (2) £opMa 3aBemaHHH onpeaejmeTCH 3aKOHOflaTejib-ctbom ßoroBapHBaiomeücH OropoHbi, rpajKßaHHHOM KOTopoü HacjieaoBaTejib 6bui b momOht cocTaBJieHHH 3aBemaHHH HocTaTOHHO, oHaxo, ecjiH öbijio coöjnoae-ho 3aK0H0flaTejibCTB0 oroßapHBaiomeHCH Ctopohbi, Ha TeppHTOpHH KOTOpOH ÖblJIO COCTaBJieHO 3aBemaHHe. 3to nojiojKeHHe aeficTByeT h b OTHomeHHH oTMeHbi 3aBemaHHH. CTaTbH 37 KoMneTeHTHocTb no aejiaivi o HacjieoBaHHH (1) np0H3B0flCTB0 HO flCJiaM O HaCJieflOBaHHH flBHJKH-Moro HMymecTBa c natHTHeM, npeaycMOTpeHHbiM n. 4, BeyT opraHbi oroßapHBaiomeHCH Ctopohbi, rpaxcaa-HHHOM KOTOpOH HaCJießOBaTeJIb ÖblJI B MOMeHT CMepTH. (2) IIpoH3BOACTBO no aejiaM o HacjieflOBaHHH HeBH- 2KHMoro HMymecTBa BeyT opraHbi .HoroBapHBaiomeHCH CTOpOHbl, Ha TeppHTOpHH KOTOpOH HaXOßHTCH 3TO HMymeCTBO. „ (3) üojiOHceHHH n. n. 1 h 2 npHMeHHioTCH cootbct-CTBeHHO H K CnopaM, B03HHKIIIHM Ha OCHOBaHHH Ha-cJieflCTBeHHoro npaßa. (4) Ecjih Bee fiBH5KHMoe HacjieCTBeHHoe HMymeCTBO, ocTaBiiieecH nocjie CMepTH rpajKAäHHHa oahoü H3 Ro-TOBapHBaiOmMXCH CTOpOH, HaXOßHTCH Ha TeppHTOpHH flpyroH .HoroBapHBaiomeHCH Ctopohw h ecjin c sthm corjiacHbi Bee HacJieAHHKH, to no xoaTancTBy Hacjiea-HHKa hjih OTKa3onoJiyHaTejiH npoH3BOACTBO no flejiy o HacjieAOBaHHM BeyT opraHbi stoü ÄoroBapHBaiomeMCH CTOpOHbl. CTaTbH 38 yBeaoMJiemte o CMepTH (1) Ecjih Ha TeppHTOpHH oahoh H3 ßoroBapHBaiomeM-ch CTopoHbi yMep rpajKaHHH apyron ßoroßapHBaio-mencH Ctopohw, to MecTHbin opraH aojukch HeMefljieH- HO H3BeCTHTb AHnJIOMaTHHeCKOe HJIH KOHCyJIbCKOe npeflCTaBHTejibCTBo npyron .ZforoBapHBaiomeHCH Oropo-Hbi o cjiynae CMepTH h cooomnTb eMy o tom, hto H3-BecTHo o HacJieflHHKax, hx MecTe jKHTejibCTBa hjih npe-GbiBaHHH, o pa3Mepe h ctohmocth HacjieCTBa, a Taxxce o HajiHHHH 3aBemaHHH. 3to npaBHJio npHMeHneTCH h b Tex cJiynanx, Korfla KOMneTeHTHbiH opraH oahoh H3 .ZJoroBapHBaiomHxcH;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 250 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 250) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 250 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 250)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X