Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 246

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 246 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 246); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. März 1958 246 Artikel 18 Den Angehörigen des einen Vertragspartners wird auf dem Territorium des anderen Vertragspartners Kostenbefreiung unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang wie Inländern gewährt. Artikel 19 (1) Die Bescheinigungen über die persönlichen Verhältnisse sowie über die Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die für die Bewilligung der Befreiung von den Gerichtskosten erforderlich sind, erteilt das zuständige Organ des Vertragspartners, in dessen Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. (2) Hat der Antragsteller weder auf dem Gebiet des einen noch des anderen Vertragspartners Wohnsitz oder Aufenthalt, so genügt eine von der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung seines Staates ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung. (3) Das Gericht, das über den Antrag auf Kostenbefreiung entscheidet, kann das Organ, das die Bescheinigung ausgestellt hat, um weitere Aufklärung ersuchen. Artikel 20 (1) Ein Angehöriger des einen Vertragspartners, der bei einem Gericht des anderen Vertragspartners Kostenbefreiung sowie die Beiordnung eines Anwalts für die Prozeßführung beantragen will, kann diesen Antrag mündlich bei dem für seinen Wohnsitz oder Aufenthalt zuständigen Gericht zu Protokoll erklären. Das Gericht sendet das Protokoll mit der Bescheinigung gemäß Artikel 19 Abs. 1 und den übrigen vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen an das zuständige Gericht des anderen Vertragspartners. (2) Gleichzeitig mit dem Antrag auf Kostenbefreiung kann die Klage oder der sonst infragekommende Antrag zu Protokoll erklärt werden. b) Familienrecht Artikel 21 Form der Eheschließung (1) Die Form der Eheschließung bestimmt sich nach dem Recht des Vertragspartners, auf dessen Territorium die Ehe geschlossen wird. (2) Die Form der Eheschließung, die vor einem dazu ermächtigten diplomatischen oder konsularischen Vertreter vorgenommen wird, bestimmt sich nach dem Recht des Entsendestaates des diplomatischen oder konsularischen Vertreters. Artikel 22 Persönliche und vermögensrechtliche Beziehungen der Ehegatten (1) Die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten, die eine gemeinsame Staatsangehörigkeit besitzen und von denen der eine auf dem Territorium des einen, der andere auf dem Territorium des anderen Vertragspartners wohnt, bestimmen sich nach dem Recht desjenigen Vertragspartners, dessen Angehörige sie sind. OraTBH 18 TpajKflaHaM ohhoh ßoroßapuBaiomencH Ctopohm npefloCTaBJineTCH Ha TeppHTopnM apyroft ßoroBapuBa-lomencH Ctopohm ocBOÖojKfleHwe ot ynJiaTbi cyneöHbix pacxoflOB Ha Tex xce ocHOBaHHHx h b tom jxe ofVbeMe, Kax h rpaxsflaHaM aaHHoro rocyaapcTBa. CTaTbH 19 (1) JtoKyMeHT o jihhhom, a TaKJKe o ceMeüHOM nojio-jKeHHM, o aoxonax h HMymecTBe, HeoÖxoflMMbiH hjih nojiyneHMH pa3pemeHHH Ha ocBOÖojKaeHHe ot ynjiaTbi cyaeöHbix pacxoaoB, BbiaaeTCH KOMneTeHTHbiM opra-HaM jforoBapHBaiomeiicH Ctopohm, Ha TeppnTopHM ko-TOpOM 3aHBHTeJIb HMeeT MeCTOJKMTeJIbCTBO MJIH MCCTO-npeöbiBaHiie. / (2) Ecjih 3anBMTejib He HMeeT MecToxcHTejibCTBa hjih MecTonpeöbiBaHHH hm Ha TeppHTopnM oahoh ßoroBapH-BaiomeMCH CTOpOHbi, hm Ha TeppHTopnM flpyroM Äoro-BapHBaiomeficH Ctopohm, to flocTaTOHHO aoxyMeHTa, BbmaHHoro hjih 3aßepeHHoro HHnjioMaTHHecKMM hjih KOHcyjibCKHM npeflCTaBHTejibCTBOM ero rocyaapcrBa. (3) Cyn, BbiHOcnmnii pemeHHe no xoaaTaücTBy 06 ocBoöojKneHHH ot ynjiaTbi cyneöHbix pacxoflOB, MOJKeT 3anpocHTb opraH, BbiaaBiiiHft aoxyMeHT, o nonojiHH-TejibHOM pasTaHCHeHnn. CTaTbH 20 (1) TpajKflaHHH oähoü JforoBapHBaiomeücH Ctopohm, jxejiaiomnH B03öyaMTb xonaTancTBo b cyae apyroü oroßapHBaiomeHCH Ctopohm oö ocBoÖojKaeHMH ot ynjiaTbi cyaeöHbix pacxoaoB, a Taxxte oö ynacTHH aa-BoxaTa b BeaeHHH nponecca, mojkct 3aHBHTb sto xoaa-TaüCTBO ycTHO KOMneTeHTHOMy cyay no MecTy CBoero JKHTeJIbCTBa MJIH npeÖMBaHMH, KOTOpMÜ 3aH0CHT 3a-HBJieHHe b npoTOKOJi, npenpoBOxtnaeT npoTOKOJi BMecTe c noKyMeHTOM, ynoMHHyTbiM b n. I ct. 19, h npyrHMH npencTaBJieHHMMH 3aHBHTejieM noxyMeHTaMH KOMne-TCHTHOMy cyay apyrom ßoroBapHBaiomeücH Ctopohm. (2) OflHOBpeMeHHO C XOflaTaHCTBOM OÖ OCBOÖOJKAeHHH ot ynjiaTbi cyaeÖHbix pacxoaoB b npoTOKOJie mojkct ÖbiTb cejiaHa 3anncb hckoboto hjih mhoto 3aHBJieHHH. (6) CeiueHHoe npaso CTaTbH 21 w £opivia 3aKJHOHeHHH öpaxa (1) dopMa 3aKJiiOHeHMH öpaxa onpeaejineTCH 3axoHo-AaTejibCTBOM ZIoroßapHBaiomeHCH Ctopohm, Ha Teppn-TopHH Kotopom npoHcxoflHT 3aKJiKHeHHe öpaKa. (2) cpopMa 3aKjnoHeHHH öpaKa, KOTOpaa npHMeHHeT-CH npaBOMOHHMM ZlMnjIOMaTHHeCKMM HJIH KOHCyJIb-crhm npencTaBHTejibCTBOM, onpeuejineTCH 3aKOHoaa-TeJIbCTBOM CTp&HM flHnJIOMaTMHeCKOrO HJIH KOHCyJIb-CKoro npeflCTaBHTejibCTBa. CTaTbH 22 JlMHHbie h HMymecTBeHHo-npaBOBbie oTHomeiiHH cynpyroß (1) Ecjth ojihh H3 cynpyroB jkhbct Ha TeppHTopnM ohhom JloroBapMBaiouieHCH Ctopohm, a btopoh Ha TeppHTopnM npyroü üoroBapMBaiomeücH Ctopohm h ecjiM oöa cynpyra MMeiOT oäho m to ixe rpaacaaHCTBO, TO HX JlMHHbie H MMymeCTBCHHO -npaBOBbie OTHOIIieHHH onpenejiHiOTCH 3aKOHoaaTejibCTBOM to ft ßoroBapHBaio-mencH Ctopohm, rpaxtaaHaMH KOTopoii ohh hbjihiotch.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Bereitschaft und des Willens zur Wiedergutmachung setzt die Erkenntnis und das Schuldgefühl bei Werbekandidaten voraus, vorsätzlich oder fahrlässig Handlungen begangen zu haben, die Verbrechen oder Vergehen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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