Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 24 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 17. Januar 1958 Verordnung über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet des Zolhvesens. Vom 19. Dezember 1957 5 1 Das in Warschau am 5. September 1957 Unterzeichnete, nachstehend veröffentlichte Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet des Zollwesens wird bestätigt. § 2 Der Tag, an dem das Abkommen gemäß Artikel 17 Abs. 1 wirksam wird, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzumachen. § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. Dezember 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Ministerpräsident Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel Grotewohl Rau Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet des Zollwesens. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Volksrepublik Polen sind, geleitet von dem Bestreben, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten durch die Zusammenarbeit der Zollorgane zu stärken, übereingekommen, ein Abkommen über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet des Zollwesens abzuschließen. Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Herrn Anton Ruh, Leiter des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, die Regierung der Volksrepublik Polen Herrn Josef Konarzewski, Direktor der Zollverwaltung, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: Artikel 1 (1) Die Zollverwaltungen der Abkommenspartner (im folgenden nur Zollverwaltungen) leisten sich bei der Durchführung cler Zollkontrolle von Waren und Devisen an der gemeinsamen Staatsgrenze gegenseitig Hilfe. UMOWA miydzy Rzqdem Niemieckiej Rcpubliki Demokra-tycznej a Rzqdem Polskiej Rzeczypospolitej Ludowej o wspölpracy i wzajemnej pomocy w dziedzinic zagadnien celnych Rzad Niemieckiej Republiki Demokratycznej i Rzad olskiej Rzeczypospolitej Ludowej, kierujgc sie dgzeniem do umoenienia przyjazni miedzy obu Panstwami przez wspölpracy organöw celnych zgodzily siy zawrzec Umowy o wspölpracy i wzazemnej pomocy w dziedzinie za-gadnien celnych i w tym celu mianowaly swych pelno-moeniköw: Rzejd Niemieckiej Republiki Demokratycznej Pana Anton RUH Kierownika Urzydu Cel i Kontroli Obrotu Towarowego, Rzgd Polskiej Rzeczypospolitej Ludowej Pana Jözefa K O N A R Z E WS K I E G O Dyrektora Centrainego Zarzgdu Cel, ktörzy po wymianie swych pelnomocnictw, uznanych za dobre i sporzdzone w nalezytej formie, zgodzili siy na nastypujgce postanowienia: Artykul 1 (1) Zarzdy Cel Umawiaja.cych siy Stron, zwane dalej Zarzgdami Cel, udzielaj sobie wzajemnej pomocy w przeprowadzaniu kontroli celnej towaröw i kontroli dewizowej na wspölnej granicy panstwowej.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der wie die Einhaltung der Bestimmungen über Einreisen in Grenz- und Sperrgebiete, die Beachtung der Kriminalitätsentwicklung, Schiebungen, Zoll- und Devisen-.

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