Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 234

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 234 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 234); 234 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 19. März 1958 In staatliches Eigentum zu überlassen; Auf Verlangen des bisher zum Apothekenbetrieb Berechtigten oder dessen Erben muß der Rat des Kreises die Gegenstände zum Zeitwert in staatliches Eigentum übernehmen, sofern diesem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Rat des Kreises kann die Übernahme von nicht verkäuflichen oder verdorbenen Arzneimitteln sowie von veralteten oder nicht mehr brauchbaren Einrichtungsgegenständen ablehnen. Der bisher zum Apothekenbetrieb Berechtigte oder seine Erben haben sich, falls nicht vorher eine ablehnende Erklärung des Rates des Kreises abgegeben wird, innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet vom Tage des Wegfalls der staatlichen Befugnis zum Betrieb einer Apotheke, jeder anderweitigen Verfügung über diese Gegenstände zu enthalten. (2) Einigen sich die Beteiligten nicht gütlich über die in Abs. 1 genannten Rechte und Pflichten und die Höhe der Vergütung oder entstehen Streitigkeiten darüber, was als nicht verkäufliche oder verdorbene Arzneimittel sowie als veraltete oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände anzunehmen ist, so entscheidet hierüber, unter Ausschluß des Rechtsweges, eine Kommission des Rates des Bezirkes. Diese Kommission besteht aus einem vom Rat des Bezirkes benannten Vorsitzenden, aus zwei vom Rat des Kreises und aus zwei vom bisher Berechtigten benannten Mitgliedern. Die Kosten für die Tätigkeit dieser Kommission tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern nicht eine andere Verteilung der Kosten durch die Kommission festgesetzt .wird. (3) War eine bisher zum Betrieb einer Apotheke berechtigte Person auch Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Apotheke betrieben wird, so hat sie dem Rat des Kreises als neuen Träger des Apothekenbetriebes auf dessen Verlangen die bisher dem Apothekenbetrieb dienenden Räumlichkeiten zur Weiterführung des Apothekenbetriebes mietweise zu überlassen. Der Rat des Kreises ist berechtigt, in ein Mietverhältnis des bisherigen Inhabers über die Apothekenräumlichkeiten einzutreten. (4) Der Rat des Kreises hat das Vorkaufsrecht an dem Grundstück, auf dem eine staatliche Apotheke betrieben wird, sofern das Grundstück überwiegend dem Apothekenbetrieb dient. Das Vorkaufsrecht gilt gegenüber allen Verträgen des Grundstückseigentümers, die auf Veräußerung des Grundstücks gerichtet sind sowie für den 'Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Konkursverwalter. Die §§ 504 bis 506 und 510 des BGB gelten entsprechend. § 13 (1) Mit Ordnungsstrafe bis zu 500 DM kann bestraft werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) ohne staatliche Befugnis einen Apothekenbetrieb betreibt; b) als Apothekenleiter Auflagen der zuständigen Organe der Gesundheitsverwaltung zur Beseitigung festgestellter Mängel im Apothekenbetrieb nicht oder nicht in der festgesetzten Frist nachkommt, nachdem die Entscheidung unanfechtbar geworden ist; c) als Apothekenleiter oder fachlich tätiger Mitarbeiter in der Apotheke den Bestimmungen der Apothekenbetriebsordnung einschließlich der auf Grund des § 5 Abs. 1 getroffenen Regelungen zuwiderhandelt oder als Apothekenleiter eine derartige Zuwiderhandlung duldet. (2) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist im Rahmen der Aufsichtsbefugnis der Rat des Bezirkes oder der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides richten stell nach der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 14 Für die Apotheken der bewaffneten Organe gelten die erlassenen Sonderbestimmungen, § 15 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Gesundheitswesen; § 16 (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 13 am 1. April 1958 in Kraft. Der § 13 tritt einen Monat später in Kraft; (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 22. Juni 1949 über die Neuregelung des Apothekenwesens (ZVOB1.- 5. 487), die Erste Durchführungsbestimmung vom 6. September 1949 zur Verordnung über die Neuregelung des Apothekenwesens (ZVOB1. S. 707), die Zweite Durchführungsbestimmung vom 22. November 1951 zur Verordnung über die Neuregelung des Apothekenwesens (GBl. S. 1107, Ber. S. 1160) sowie die Verordnung vom 13. Dezember 1945 über die Neuregelung der Besitz- und Betriebsrechte der Apotheken (Gesetzsammlung der Landesverwaltung Sachsen 1946 S. 4) und die Erste Anordnung vom 15. März 1948 zur Durchführung der Verordnung über die Neuregelung der Besitz- und Betriebsrechte der Apotheken (Gesetz-und Verordnungsblatt Land Sachsen S. 160) außer Kraft; Berlin, den 27. Februar 1958 Dier Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Gesundheitswesen Rau I. V.: Prof. Dr. Marcusson Stellvertreter Stellvertreter des Ministers des Vorsitzenden des Ministerrates Zweite Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die Schutzimpfung der Rinder gegen Maul- und Klauenseuche. Vom 1. März 1958 Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 6. September 1950 über die Schutzimpfung der Rinder gegen Maulund Klauenseuche (GBl. S. 988) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 Die Räte der Kreise Veterinärwesen sind dafür verantwortlich, daß die Schutzimpfung der Rinder gegen Maul- und Klauenseuche nach Maßgabe der in dieser Durchführungsbestimmung getroffenen Regelung durchgeführt wird. (1.) DB (GBl. 1950 S. 1107);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Bauablauf ergeben, sind von den Leitern der Kreis- und Objektdienststellsn rechtzeitig und gründlich zu pinnen, zu organisieren und wirksam durchzusetzen.

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