Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 231

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 231 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 231); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 19. März 1958 231 In der Regel sollen keine Leiter anderer Fachorgane den Räten der Stadt- und Landkreise angehören. II. Grundsätze für die Struktur der Räte der Stadt-, und Landkreise 1. Durch die Räte der Stadt- und Landkreise sind die nachstehend genannten Fachorgane zu bilden und den Aufgabenbereichen der Mitglieder der Räte zuzuordnen: a) dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises bzw. der Stadt Innere Angelegenheiten, Kader, Kirchenfragen, soweit bereits vorhanden; b) dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates und Vorsitzenden der Plankommission die Plankommission; c) den anderen Mitgliedern des Rates entsprechend den Erfordernissen in dem jeweiligen Stadt-bzw. Landkreis örtliche Industrie und Handwerk, Kommunale Wirtschaft, Wasserwirtschaft und Verkehr, Arbeit, Lebensmittelindustrie, soweit erforderlich* Kreis- bzw. Stadtbauamt, Finanzen, Land- und Forstwirtschaft, Erfassung und Aufkauf, Handel und Versorgung, Volksbildung (einschließlich Berufsausbildung und Jugendfragen), Gesundheits- und Sozialwesen, Kultur, Körperkultur und Sport* W ohnraumlenkung; Von diesen Fachorganen sollen auf Beschluß des Rates des Stadt- bzw; Landkreises dem Stellvertreter des Vorsitzenden und Vorsitzenden der Plankommission in der Regel weitere Fachorgane unterstellt werden, wie z. B. örtliche Industrie und Handwerk* Kommunale Wirtschaft, Wasserwirtschaft und Verkehr, Arbeit, Lebensmittelindustrie, soweit gebildet; d) dem Sekretär des Rates die Org.-Instrukteur-Abteilung, das Abgeordnetenkabinett* das Sekretariat des Rates (einschließlich Allgemeine Verwaltung). 2. Sind die Leiter von Fachorganen gleichzeitig Mitglieder des Rates, werden diese Fachorgane keinem anderen Ratsmitglied zugeordnet* 3. Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Kreise können gleichzeitig Leiter von Fachorganen sein. 4. Die Räte der Kreise haben unter Beachtung des Prinzips der strengsten Sparsamkeit mit Unterstützung der Räte der Bezirke die Feinstruktur-und Stellenpläne auszuarbeiten und dem Rat des Bezirkes zur Bestätigung vorzulegen. C; Schlußbestimmungen I* Der Abschnitt I Ziffern 1 bis 3 des Beschlusses des Ministerrates vom 2. Mai 1957 über die Zusammensetzung der örtlichen Räte (GBl. I S. 281) tritt außer Kraft, 2. Dieser Beschluß tritt am L März 1958 in Kraft; Berlin, den 27, Februar 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Rau Jendretzky Stellvertreter Staatssekretär des Vorsitzenden für Angelegenheiten des Ministerrates der örtlichen Räte Verordnung über die Organisation des Apothekenwesens. Apothekenordnung Vom 27. Februar 1958 § 1 (1) Die Apotheke dient der Versorgung der Bevölkerung, der Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Einrichtungen des Veterinärwesens, der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit Arzneimitteln* (2) Apotheken werden als öffentliche Apotheken oder als nichtöffentliche Apotheken (Apotheke im Krankenhaus, tierärztliche Apotheke) betrieben, (3) Die öffentlichen Apotheken versorgen die Bevölkerung, die stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Einrichtungen des Veterinärwesens sowie die Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit Arzneimitteln; Sie versorgen Einrichtungen des Veterinärwesens und die Tierärzte nur soweit, als diese Einrichtungen bzw. Tierärzte die Tierarzneimittel nicht durch eigene tierärztliche Apotheken abgeben* (4) Die Apotheke im Krankenhaus, die ein Krankenhaus nur mit Arzneimitteln für dessen stationären Bedarf versorgt, ist eine Fachabteilung des Krankenhauses* Die tierärztliche Apotheke dient der Versorgung von Tierbeständen mit Arzneimitteln für den unmittelbaren Bedarf innerhalb einer Einrichtung des Veterinärwesens oder innerhalb der Ausübung der tierärztlichen Praxis* § 2 (1) Staatliche Apotheken sind öffentliche Apotheken des Rates des Kreises, Abteilung Gesundheitswesen, mit Ausnahme solcher staatlichen Apotheken im Krankenhaus und Apotheken, die nach § 3 Absätzen 3 und 4 auf Grund eines besonderen Bedarfes zugelassen sind, (2) Das Ministerium für Gesundheitswesen erläßt Richtlinien, für welche Krankenhäuser Apotheken, die für den stationären Bedarf an Arzneimitteln sorgen, in Betracht kommen. Für die Versorgung eines Krankenhauses ohne eigene Apotheke ist vom Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheitswesen, eine Apotheke zu benennen. Leiter der Apotheken, die ambulante und sta- £;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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