Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 214

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 214 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 214); 214 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 Anordnung über die Zulassung von privaten Zirkussen, Freilufl-schauen, Reisevariete-Bühnen, Reisekabaretts, Puppenbühnen, Varietemarionetten-ßühnen und Schattentheatern. Vom 7. Februar 1958 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister der Justiz wird folgendes ange-orciet: §1 Spielerlaubnis (Lizenz) (1) Einer staatlichen Spielerlaubnis (Lizenz) bedürfen: a) Zirkusse, b) Freiluftschauen, c) Reisevariete-Bühnen, d) Reisekabaretts, e) Handpuppen-, Stockpuppen- und Marionettenbühnen, f) Varietemarionetten-Bühnen, g) Schatten theater, die von Privatpersonen betrieben werden und selbständig, auch auf Rechnung Dritter, Veranstaltungen durchführen. (2) Einer Erlaubnis bedürfen die Änderung der Art des Unternehmens, die Erweiterung oder Einschränkung der lizenzierten Tätigkeit sowie die Zusammenlegung mit einem anderen Unternehmen. (3) Die Lizenzen und Erlaubnisse werden a) für Unternehmen gemäß Abs. 1 Buchstaben a bis d vom Ministerium für Kultur, b) für Unternehmen gemäß Abs. 1 Buchstaben e bis g von dem Rat desjenigen Bezirkes, Abteilung Kultur, erteilt, in dem der Sitz des Unternehmens liegt. Die Entscheidungen sind endgültig. §2 Voraussetzung für die Erteilung der Lizenz (1) Eine Lizenz kann auf Antrag erteilt werden, wenn a) ein kulturpolitisches Bedürfnis für die Veranstaltungen besteht, b) die Voraussetzungen für eine künstlerische Arbeit gegeben sind, c) der Antragsteller die persönliche Zuverlässigkeit und die notwendige fachliche Eignung besitzt, d) dem Antragsteller die erforderlichen Räumlichkeiten, Einrichtungen oder sonstigen Betriebsmittel zur Verfügung stehen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes, des Bauwesens, der Hygiene und sonstige Voraussetzungen gewährleistet ist, e) vom Antragsteller eine Kaution zur Sicherung der Gagen- und Lohnansprüche der Beschäftigten sowie der sonstigen Verbindlichkeiten beim Ministerium für Kultur oder bei Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben e bis g beim Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, in folgender Höhe hinterlegt wird: Mittlere Zirkusse Kleine Zirkusse Große Freiluftschauen Kleine Freiluftschauen 10 000,- DM 3 000,- DM 5 000,- DM 2 000,- DM Reisevariete-Bühnen 2 000, DM Reisekabaretts 2 000, DM Puppenbühnen 300, DM Varietemarionetten-Bühnen 300, DM Schattentheater 300, DM Die Kaution wird nicht verzinst. Für Puppenbühnen, Varietemarionetten-Bühnen und Schattentheater, die nur Familienangehörige beschäftigen, kann der Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, eine Sonderregelung treffen. (2) Die Lizenz wird dem verantwortlichen Leiter des Unternehmens erteilt und ist personengebunden. Sie gilt a) für Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben a bis d für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, b) für Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben e bis g für den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Rates des Bezirkes und für den in der Lizenzurkunde angegebenen Zeitraum, längstens*jedoch für ein Kalenderjahr. (3) Lizenzen können mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden. Auflagen können auch nach Erteilung einer Lizenz erteilt werden, wenn dies aus kulturpolitischen Gründen oder zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. (4) Die Gastspieltätigkeit der in § 1 Abs. 1 Buchstaben a bis d aufgeführten Unternehmen ist nach einem Tourneeplan durchzuführen, der nach den jährlichen Richtlinien des Ministeriums für Kultur aufzustellen ist. §3 Antragsverfahren (1) Der Antrag auf Erteilung einer Lizenz ist dem Ministerium für Kultur bzw. dem Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, einzureichen. Dabei sind folgende Unterlagen beizufügen: a) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, b) polizeiliches Führungszeugnis, c) Bescheinigung des Rates desjenigen Kreises, Abteilung Finanzen, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, ü£er die steuerliche Unbedenklichkeit, d) Nachweis der fachlichen Eignung, e) Nachweis der Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes, des Bauwesens und der Hygiene. (2) Nach Prüfung der Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 stellen bei der Erteilung der Lizenz das Ministerium für Kultur bzw. der Rat des Bezirkes, Abteilung Kultur, soweit er zuständig ist, einen Spielerlaubnisschein (Lizenz) aus (Anlagen 1 und 2). Dieser gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Eine Durchschrift des Spielerlaubnisscheines erhält der Rat desjenigen Kreises, Abteilung Finanzen, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. §4 Widerruf der Lizenz Eine Lizenz kann von dem Organ der staatlichen Verwaltung, das sie ausgestellt hat, entschädigungslos widerrufen werden, wenn;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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