Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 212

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 212 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 212); 212 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 sowie Gewicht der Keime und Datum des Herstellungstages auf dem Anhänger bzw. auf der Versandverpackung gut lesbar zu vermerken. §12 (1) In den Mühlenbetrieben sind Bücher zu führen. Die Bücher müssen Aufschluß über Erwerb, Lagerung, eventuelle Substanzminderung, Wassergehalt, Schwarzbesatz, Verarbeitung und eventuellen Verkauf von Getreide sowie über die Qualität des Getreides und der Mühlenerzeugnisse geben. Die Eintragungen haben unmittelbar nach Fertigstellung einer Mahlpost zu erfolgen. Die buchmäßigen Bestände müssen mit den tatsächlichen Beständen übereinstimmen. (2) Das Anrechnungsgewicht des Getreides ist die Grundlage für die Abrechnung. (3) Die Produktionsabrechnungen müssen mit der Buchführung übereinstimmen. §13 (1) Die Lagerung von Getreide und Mühlenerzeugnissen hat grundsätzlich so zu erfolgen, daß Qualitätsminderungen ausgeschlossen sind. (2) Mühlenerzeugnisse in Säcken sind so zu lagern, daß eink Übersicht über die einzelnen Sorten besteht. Jeder Stapel muß gleichartige Mühlenerzeugnisse enthalten. §14 (1) Betriebs- und Lagerräume sind sauber und schädlingsfrei zu halten. In regelmäßigen Zeitabständen mindestens einmal im Jahr sind Generalreinigungen und geeignete Bekämpfungen der Schädlinge, einschließlich ihrer Brut, durchzuführen. Die Maschinenanlagen sind in ihren Teilen sauber zu halten. (2) Produkte, die nicht für die menschliche Ernährung bestimmt sind, müssen getrennt von den für den menschlichen Verbrauch bestimmten Erzeugnissen gelagert werden. Von Schädlingen befallenes Getreide und von Schädlingen befallene Mühlenerzeugnisse sind so unterzubringen, daß eine Übertragung der Schädlinge ausgeschlossen ist. (3) Schädlinge sind sofort zu bekämpfen. In besonderen Fällen ist das zuständige Pflanzenschutzamt heranzuziehen. §15 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, finden die §§ 1 bis 14 dieser Anordnung auch auf Schäl- mühlen entsprechende. Anwendung. §16 (1) Schälmühlen dürfen herstellen: a) Hafererzeugnisse mit einer Mindestausbeute von 52,5 °/o des zur Verarbeitung gelangenden Hafers, b) Gerstenerzeugnisse. (2) Bei der Herstellung der im Abs. 1 angeführten Nährmittel sind zumindest nachzuweisen: a) bei Hafererzeugnissen 40 °/o Haferschalen und Haferkleie, davon zumindest 50 % Haferschalen gesondert, b) bei 62°/oigen Gerstenerzeugnissen 35 % Gerstenfuttermehl II, c) bei 50°/oigen Gerstenerzeugnisssen 47 °/o Gerstenfuttermehl I, t d) bei 30°/oigen Gerstengraupen 57 °/o Gerstenfuttermehl IA und gesondert zumindest 10 °/o Schleifmehl. Soweit ein Absatz von Gerstenschleifmehl an die back-hilfsmittelherstellende Industrie nicht möglich ist, kann 67 °/oiges Gerstenfuttermehl (Sonderklasse) hergestellt werden. (3) Sofern der Anfall an Hafererzeugnissen mehr als 52,5 % beträgt oder durch besseren Rohstoff eine höhere Ausbeute bei 50- und 30%igen Gerstenerzeugnissen ohne Minderung der Qualität erreicht wird, ist der Anfall an Kleie unter Berücksichtigung der Mehrausbeute nachzuweisen. §17 Für die Umtauschmüllerei gilt folgende Regelung: 1. Die herzustellenden Mehltypen sowie Hafer- und Gerstenerzeugnisse müssen den Staatlichen Standards entsprechen. Außerdem dürfen die Mehltype W 502 (Mindestaschegehalt 0,480 °/o i. T., Höchstaschegehalt 0,580 % i. T.) und weitere handelsübliche Schälmühlenerzeu£nisse .hergestellt werden. Die Nachprodukte können geschlossen zur Auslieferung kommen. 2. Dem Anlieferer sind sämtliche bei der Vermahlung anfallenden Produkte zurückzugeben. Bei Weizen und Roggen darf die Gesamtmenge der auszuliefernden Erzeugnisse 98 °/o der angelieferten Ge-treidfemenge nicht unterschreiten. Bei der Verarbeitung von Hafer darf die Rücklieferung 90 % nicht unterschreiten; die Haferflockenrückgabe muß mindestens 50 °/o betragen. Bei der Verarbeitung von Gerste müssen mindestens 95 °/o Gerstenerzeugnisse, einschließlich der Nebenerzeugnisse, zurückgeliefert werden. 3. Soweit Futtergetreide für Futterzwecke geschrotet oder gequetscht wird, muß die Rücklieferung mindestens 98 °/o betragen. §18 (1) Mühlen, die Umtauschmüllerei durchführen, sind verpflichtet, ein Mahlkundenbuch zu führen, aus dem hervorgeht: a) Tag der An- und Auslieferung, b) Name, Wohnort und Beruf des Anlieferers des Getreides, c) Getreideart und -menge, d) Menge der ausgelieferten Erzeugnisse, getrennt nach Sorten, e) Betrag des Barlohnes. (2) Das Mahlkundenbuch ist zum Letzten eines jeden Monats abzuschließen. Uber die angelieferten Erzeugnisse sind den Anlieferern von Getreide durch die Mühlen Auslieferungsscheine auszuhändigen, die fortlaufend numeriert sein müssen. Eine Durchschrift des Auslieferungsscheines muß als Anlage für das Mahlkundenbuch bei der Mühle verbleiben. Einer Aushändigung von Auslieferungsscheinen bedarf es nicht, wenn der Anlieferer im Mahlkundenbuch die Auslieferung durch Unterschrift bestätigt. §19 (1) Die verwertbaren Erzeugnisse der Mahl- und Schälmüllerei sind, soweit sie nicht als Lebensmittel verwendet werden, dem Staatlichen Futtermittelfonds als Futtermittel zuzuführen. Ausgenommen sind Erzeugnisse der Umtauschmüllerei.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräfte ist bei jeder verantwortungsbewußt zu prüfen. Dabei ist einzuschätzen, ob und inwieweit sie auf der Grundlage der gegebenen Befehle und Weisungen unter Wahrung der Normen, der sozialistischen Gesetzlichkeit zu realisieren, Zwar wird dieser Prozeß durch die dienstlichen Vorgesetzten, die Funktionäre der Partei und des Verfassungsauftrags, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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