Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 209

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 209 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 209); Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 20 § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Januar 1958 Der Minister der Finanzen I. V.: Kammler Stellvertreter des Ministers Anlage zu vorstehender Anordnung Genehmigung Nr. 3* (Erbauseinandersetzungen) 1. Erbauseinandersetzungen über in der Deutschen Demokratischen Republik befindliches westdeutsches oder Westberliner Vermögen. a) Erbauseinandersetzungen zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin und Bürgern der Deutschen Bundesrepublik oder der Westsektoren von Groß-Berlin über in der Deutschen Demokratischen Republik befindliches Vermögen (Nachlässe) werden, soweit der Anteil des oder der Bürger der Deutschen Bundesrepublik oder der Westsektoren von Groß-Berlin bei der Auseinandersetzung wertmäßig nicht vergrößert wird, allgemein genehmigt. Dabei ist es im Rahmen dieser Genehmigung und auch bei der wertmäßigen Bemessung gleichgültig, ob Eigentumsanteile in brieflose Pfandrechte oder in Forderungen umgewandelt werden. Eine besondere Genehmigung dazu ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. b) Die volle oder teilweise unentgeltliche Überlassung. von Erbanteilen der Bürger der Deut- s. sehen Bundesrepublik oder der Westsektoren von Groß-Berlin an Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die zur Erbengemeinschaft gehören oder im Erbrecht nachfolgen, ist zulässig. 2. Erbauseinandersetzungen über in der Deutschen Bundesrepublik oder den Westsektoren von Groß-Berlin befindliches Vermögen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik. Erbauseinandersetzungen über in der Deutschen Bundesrepublik oder den Westsektoren von Groß-Berlin befindliche Vermögenswerte werden hiermit hinsichtlich der Beteiligung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik an solchen Werten, sofern dadurch der Anteil des Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik wertmäßig nicht verringert wird, allgemein genehmigt. 3. Allgemeine Grundsätze a) Diese Genehmigung ist nur anwendbar auf gerichtlich oder notariell beurkundete Erbauseinandersetzungsverträge. Es ist in diesen Verträgen jeweils gesondert darzulegen, warum nach dieser Genehmigung eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich ist. Alle über den Rahmen dieser Genehmigung hinausgehenden Erbauseinandersetzungen unterliegen der Genehmigung der Räte der Bezirke, Abteilung Finanzen. * Genehmigung (Nr. 1) (ZBI. 1955 S. 109) Genehmigung (Nr. 2) (GBl. I 1956 9. 735) b) Diese Genehmigung bezieht sich nur auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und entbindet nicht von der Beachtung der Bestimmungen über eine Einschränkung der Verfügungsbefugnis und anderer sich auf den Grundstücksverkehr beziehenden Bestimmungen. Anordnung über die Rechnungslegung für Bauleistungen durch volkseigene und private Baubetriebe. Vom 1. Februar 1958 Im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Deutschen Investitionsbank wird folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Bei Ausführungen von Bau- und Ausbauleistungen durch volkseigene Baubetriebe ist für die Vertragspartner diese Anordnung verbindlich. (2) Bei Ausführungen von Bau- und Ausbauleistungen durch private Baubetriebe ist nach dieser Anordnung zu verfahren, wenn die Auftraggeber volkseigene Betriebe, staatliche Verwaltungen und Einrichtungen, sozialistische Genossenschaften oder Parteien und Massenorganisationen sind. § 2 Abrechnung von Bauleistungen (1) Die bisher angewandten Abrechnungsverfahren für Bau- und Ausbauleistungen können von den Baubetrieben weiter beibehalten werden. Aus der Rechnung bzw. den Rechnungsanlagen müssen jedoch hervorgehen: Auftraggeber Investitions-Nummer Bauvorhaben Objekt bzw. Teilobjekt Datum des Bauleistungsvertrages bzw. Datum des Preisangebotes oder Kostenplanes Abrechnungszeitraum. Die abgerechneten Leistungen müssen in Übereinstimmung mit dem Preisangebot bzw. Kostenplan bezeichnet sein (z. B. Positionen, Leistungstitel, Leistungsbereiche). (2) Im Laufe eines Planjahres sind die Rechnungen und die Rechnungsanlagen in steigenden Zahlen (Beträge und Massen) aufzustellen und davon die Summe der vorhergehenden Rechnung bzw. Rechnungsanlagen abzusetzen. (3) Die Rechnungsendbeträge können auf volle DM auf- oder abgerundet werden, sofern der Rechnungsbetrag 100 DM und mehr beträgt (bis 0,50 DM abrunden, ab 0,51 DM aufrunden). (4) Die Bauleistungen sind monatlich abzurechnen; (5) Die abzurechnenden Leistungen sind wie folgt zu belegen: , a) die im Laufe des Monats fertiggestellten Teilleistungen, Abschnitte, Stockwerke, sonstige Bauteile oder Leistungspositionen durch Massenermittlungen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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