Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 198

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 198 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 198); 198 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 8. März 1958 Anlage zu vorstehender Verordnung II. Änderung der Kreiszugehörigkeit von Gemeinden Gemeinden Groß-Derschau, Alt-Garz, Friedriehsbruch und Rübehorst aus dem Kreis Kyritz in den Kreis Rathenow, Bezirk Potsdam. III. Zusammenlegung von Gemeinden 1. Gemeinden Groß Stove und Papendorf zur Gemeinde Papendorf* Kreis Rostock, Bezirk Rostock. 2. Gemeinden Klockow und Schönfeld zur Gemeinde Schönfeld, Kreis Prenzlau, Bezirk Neubrandenburg. 3. Gemeinden Boldebuck und Gülzow zur Gemeinde Gülzow, Kreis Güstrow, Bezirk Schwerin. 4. Gemeinden Flessenow und Rubow zur Gemeinde Rubow, Kreis Schwerin, Bezirk Schwerin. 5. Gemeinden Schwarzwasser und Roddahn zur Gemeinde Roddahn, Kreis Kyritz, Bezirk Potsdam. 6. Gemeinden Dyrotz und Wustermark zur Gemeinde Wustermark, Kreis Nauen, Bezirk Potsdam. 7. Gemeinden Illmersdorf und Casel zur Gemeinde Casel, Kreis Cottbus, Bezirk Cottbus. 8. Gemeinden Erbengrün und Wellsdorf zur Gemeinde Wellsdorf, Kreis Greiz, Bezirk Gera. . 9. Gemeinden Mödlareuth und Gerbersreuth zur Gemeinde Gerbersreuth, Kreis Schleiz, Bezirk Gera. 10. Gemeinden Rodigast und Lucka zur Gemeinde Rodigast-Lucka, Kreis Eisenberg, Bezirk Gera. IV. Schlußbestimmung Diese territorialen Veränderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 1958 in Kraft. Berlin, den 13. Februar 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Jendretzky Stellvertreter des Vorsitzenden Staatssekretär des Ministerratea für Angelegenheiten der örtlichen Räte Verordnung über die Stiftung der „Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 1945“. Vom 22. Februar 1958 § 1 In Würdigung der Verdienste um das deutsche Volk im antifaschistischen Widerstandskampf 1933 1945 wird die „Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 1945“ gestiftet; § 2 Einzelheiten der Verleihung werden durch das Statut (siehe Anlage) geregelt, § 3 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft; Berlin, den 22. Februar 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Statut der „Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 1945“ § 1 Die „Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933 1945“ ist eine staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik. § 2 Die Medaille kann verliehen werden, wenn der Vorgeschlagene als Verfolgter des Naziregimes (VdN) anerkannt ist und eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft: a) Beteiligung am antifaschistischen Kampf vor 1933 und aktive Widerstandstätigkeit in der Zeit der faschistischen Diktatur; b) Beteiligung an antifaschistischer Tätigkeit in den Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern, wenn die Verurteilung bzw. Inhaftierung auf Grund antifaschistischer Arbeit erfolgte; c) aktive Teilnahme am Kampf gegen das Naziregime nach 1933, in Verbindung mit bestehenden Gruppen; d) Zugehörigkeit zu den internationalen Brigaden und Fortsetzung des antifaschistischen Widerstandes nach Beendigung des bewaffneten Freiheitskampfes des spanischen Volkes; e) bewaffnete Teilnahme an den antifaschistischen Befreiungskämpfen der Völker, die vom Hitlerfaschismus überfallen wurden, sowie aktive politische Arbeit in den jeweiligen nationalen Volksbefreiungsbewegungen ; f) nachweisbar organisierter Kampf gegen die Hitlerdiktatur im Ausland, wenn die Emigration der Betreffenden auf Beschluß der Partei oder Organisation erfolgte, der der Betreffende angehörte, § 3 (1) Die Medaille wird an Einzelpersonen verliehen, soweit 'diese nach 1945 ihre antifaschistische Gesinnung beibehalten haben und für die Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik eintreten; (2) Sie wird ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit verliehen; § 4 (1) Vorschläge für die Auszeichnung mit der Medaille können von dem Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer in der Deutschen Demokratischen Republik, den zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen sowie den Vorsitzenden der Räte der Bezirke gemacht werden; (2) Die zur Auszeichnung Vorgeschlagenen werden vom Ministerpräsidenten bestätigt, § 5 (1) Vorschläge der Genannten gemäß § 4 Abs. 1 sind beim Büro des Präsidiums des Ministerrates einzureichen. (2) Die Vorschläge müssen enthalten: a) Angaben zur Person (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verdächtigen für das Kollektiv in positiver und negativer Hinsicht ergeben? In welcher Weise und durch wen müßte gegenüber dem Kollektiv im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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